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KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler Zustimmung der Personalvertretung und.

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Präsentation zum Thema: "KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler Zustimmung der Personalvertretung und."—  Präsentation transkript:

1 KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler Zustimmung der Personalvertretung und der gewählten Ärztevertreter für Ausdehnung der Arbeitszeit erforderlich  Betriebsvereinbarung zwischen Rektorat und Betriebsrat notwendig

2 EU Direktive ? Neues EU weites Arbeitszeitgesetz
Nicht ratifiziert, u.a. wegen Oesterreich  EU ueberlegt Klage?

3 KA-AZG - Vereinbarung Wiederabschluss der KA-AZG Betriebsvereinbarung bis erforderlich Einsparungen durch den Neuabschluss der KA-AZG Betriebsvereinbarung sind von Seiten des Rektorats geplant

4 LV Ergebnis

5 Gegenüberstellung aktuelle (alte) KA-AZG- BV gegenüber BV MedUnis Innsbruck und Graz

6 Wien: Dienst dauert 32 Stunden
Innsbruck: Dienst endet nach 25 Stunden, bis 32. Stunde nur Lehre und Forschung Graz: Dienst 32 Stunden, wenn Dienst zu anstrengend, nach 25 Stunde heimgehen, Zeit bis 32. Stunde gilt als erbracht und wird bezahlt. Wien und Graz: Anzahl der Dienste bis Ruhestand ident Innsbruck: Ab 50.Lj ohne Gründe Dienste auf 50% reduzierbar

7 Was fordert der BR? max. 25h Dienst?
Pro: Patienten-, Mitarbeitersicherheit Con: - kein 48h Wochenende möglich (wird von Mehrheit bevorzug) - Wegfall von Zulagen - reduzierte Routine? kein Mitarbeiter kann zu 48h gezwungen werden keine 6h durchgehende Ruhezeit  nach Hause 48/25 Wahloption für das We

8 Was fordert der BR? Zeit für Forschung, Wissenschaft und Lehre in der Arbeitszeit (lt. Universitätsgesetz 30%) Keine Einsparungen auf Kosten der Mitarbeiter Angleichung der JD Bezahlung für Teilzeitbeschäftigung and die Bezahlung für Vollzeitbeschäftigte Jeder kann unbegründet 49h Dienste ablehnen und geteilte Wochenenden fordern Auf Wunsch max. 3 JD ab 50a (muss nicht begründet werden)

9 Vorschlag des Rektors bzgl. KA-AZG BV: Auswirkungen

10 §6- tägliche Arbeitszeit
Bisher: Tägliche Höchstarbeitszeit (Abgesehen von verlängerten Diensten (VD)) 13 Stunden Rektor: „tägliche Normalarbeitszeit (d.h. an Arbeitstag ohne VD und Rufbereitschaften) im Dienstplan von 4 bis 13 Stunden festzulegen. Normalarbeitszeit 40 Stunden /52 Wochen: PatientInnenversorgung (außer VD und Rufbereitschaft) Mo-Fr. zw Uhr. An Arbeitstagen (Mo-Fr.), an dem verlängerter Dienst zu leisten ist, tägliche Normalarbeitszeit 13 Stunden!

11 §7 Wöchentliche AZ Bisher: Wochenarbeitszeit Sonntag bis Samstag
Wöchentliche Höchstarbeitszeit: in 26 Wo max. 60 Stunden, in den einzelnen Wochen max. 72 Stunden Einarbeitung: Festlegung Arzt mit DP-Verantwortlichen (Genauer geregelt als jetzt) Rektor: Sonntag 9.00 Uhr bis Sonntag 9:00 Uhr Wöchentliche Höchstarbeitszeit: in 26 Wo max. 56 Stunden, in den einzelnen Wochen max. 60 Stunden Einarbeitung Dokumentation durch Arzt

12 §8 Verlängerte Dienste Bisher:
Maximal 32 Stunden, bei Beginn Samstag oder Tag vor Feiertag: 49h. Bei Dienstbeginn am So oder Feiertag max. 25h. Rektor Verlängerter Dienst max. 28h Dienstbeginn an Arbeitstag: zw. 20 und 22 Uhr. Journaldienst max. 11 h.

13 Konsequenzen des Rektor-Vorschlages 1
Kein WE-Dienst in einem Stück Kein Heimgehen nach Sonntag oder Feiertagsdienst Einkommensverlust weil ND erst nach 13 Stunden beginnt (Nur 11 Stunden Journaldienst statt wie bisher 16, bei 5 Stunden Verschiebung der Normalarbeitszeit: Ca. 130 € brutto/Dienst unter der Woche weniger Ca. 5000€/Jahr weniger bei gleicher Anzahl von Diensten! Probleme der Anrechenbarkeit der ärztlichen Ausbildung wegen Kernarbeitszeitregelung (25 Wochenstunden zw Uhr erforderlich: bei 28- Stunden Höchstarbeitszeit- 1h fehlt wenn ND da nur bis 12:00)

14 Konsequenzen des Rektor-Vorschlages 2
Einsparungen: Minderbezahlung Nachtdienste: 130€x172 Diensträderx5 Tage/Woche x 52 Wochen:  ca €/ Jahr Klinikzulage Beamte: 1633,2€x 500 Beamte:  ca € / Jahr Einsparung Diensträder: -10 bis -20 (Schätzung) x €  ca € €/Jahr Einsparungen des Rektorates durch diesen KA-AZG-Vorschlag: mind. ca € - knapp € /Jahr Bei steigendem Patientenzahlen/ Arbeitsverdichtung bedeutet das: Mehr Arbeit für weniger Geld!

15 Wie geht es weiter? Der Betriebsrat kämpft für eine Verbesserung der derzeitigen Vereinbarung Es werden keine Verschlechterungen akzeptiert! Laufende Verhandlungen mit dem Rektor  min. Verhandlungsziel ist eine Verbesserung der jetzigen BV

16 Kommt es zu keiner BV bis 30.6.
Dienst nach Vorschrift max. 13h pro Tag max. 48h pro Woche (davon 8h bezahlte Überstunden) 10 bis 20% Gehaltsreduktion, Urlaub?  reduzierter Betreib (Durchrechnungen für NFA, Radio,…) CAVE: Überstundenmeldung an BR und Arbeitsinspektor

17 Kommt es zu keiner BV bis 30.6.
Begleitende Massnahmen Kontinuierliche Information intern und extern durch professionelle Agentur Eskalationsplan (BV, Eingangshalle, Öffentlichkeit)


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