Verhaltensreduktion in der

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 Präsentation transkript:

Verhaltensreduktion in der 06.12.2005 Bestrafung & Verhaltensreduktion in der Verhaltenstherapie Referentin: Nayeli Rahel Weinlich

Gliederung Bestrafung 1.1. Bestrafung (Typ I) Verstärkung 1.2. Faktoren, die sich auf die Effektivität von Bestrafung auswirken 1.3. Nachteile von Bestrafung 1.4. Negative Bestrafung (Typ II)

Gliederung Verhaltensreduktion in der Verhaltenstherapie 2.1. Positive Bestrafung - Bestrafung kontrollierbaren Verhaltens 2.2. Negative Bestrafung - Verhaltenskosten - Time-Out 2.3. Vorstellung anderer Techniken der Verhaltensreduktion 3. Kontroverse um aversive Reize

Bestrafung

1. Bestrafung (Typ I) Stimulus wird präsentiert Verhaltenszunahme Verhaltensabnahme positive Bestrafung Verstärkung (Typ I) Definition: Mittel der Verhaltensreduktion, das einen aversiven Stimulus einsetzt

1.1. Bestrafung Verstärkung Schuster & Rachlin (1968): Experimentergebnisse haben gezeigt, dass... Bestrafung eine Abnahme des Verhaltens bewirkt, auf welches der aversive Reiz folgt. die Verhaltensänderung so lange anhält, wie die Bestrafungskontingenz in Kraft bleibt.

1.2. Bestrafungseffektivität Faktoren, welche sich auf die Effektivität von Bestrafung auswirken (Azrin & Holz, 1966) : Art der Einführung - Bestrafung von Beginn an mit maximaler Intensität  Bsp.: Tauben setzen Verhalten bis zu 130V fort, anstatt <80V Unmittelbarkeit von Bestrafung - Bestrafung sofort nach Reaktion  Bsp.: „Warte nur, bis dein Vater später nach Hause kommt!“ Bestrafungsplan - jede Reaktion bestrafen  Bsp.: Ratten mit FR1- bzw. FR1000-Plänen

1.2. Bestrafungseffektivität Verhaltensmotivation - Wert des Verstärkers vermindern, welcher die Reaktion aufrecht erhält  Bsp.: destruktives Verhalten bestrafen & mehr Aufmerksamkeit geben Verfügbarkeit alternativer Verhaltensweisen - erwünschte Reaktion ermöglichen, die auch zum Verstärker führt  Bsp.: zankende Kinder bestrafen & in kooperatives Spiel einbinden Bestrafung als diskriminativer Hinweisreiz - Signal, das Verfügbarkeit anderer Reize ankündigt  Bsp.: Masochismus signalisiert Mitgefühl und Aufmerksamkeit

1.3. Nachteile von Bestrafung emotionale Auswirkungen auf das Lernen  Bsp.: Testfehler zu bestrafen, führt zu schlechterer Leistung allgemeine Unterdrückung aller Verhaltensweisen  Bsp.: Lehrer: „Das ist eine dumme Frage!“ ständige Verhaltensüberwachung nötig  Bsp.: Kind macht auf unordentliches Zimmer nicht aufmerksam Versuch, sich der Bestrafungskontingenz zu entziehen  Bsp.: Ratte legt sich vor Stromschlag auf den Rücken  Isolation

1.3. Nachteile von Bestrafung Aggressionen gegen Bestrafenden / andere Personen  Bsp.: Gefängnis eventuell bessere Alternativen zu Bestrafung  Bsp.: Erfahrungen von Heimleitern ethisches Argument  Bsp.: Verhalten durch Verstärkung zum Positiven verändern

1.4. Negative Bestrafung (Typ II) Stimulus wird präsentiert Stimulus wird weggenommen Bestrafung negative Bestrafung/ (Typ I) Entzug (Typ II) Verhaltensabnahme Definition: Mittel der Verhaltensreduktion, das keinen aversiven Stimulus einsetzt, sondern etwas Positives entzieht

1.4. Negative Bestrafung (Typ II) Entzugsverfahren sind am effektivsten, wenn... a) der Entzug unmittelbar nach dem unerwünschten Verhalten erfolgt und b) sich immer nur nach diesem ereignet.

Verhaltensreduktion in der Verhaltenstherapie

2. Verhaltensreduktion in der Verhaltenstherapie Es gibt verschiedene Verhaltensreduktions-Techniken: - Bestrafung - negative Bestrafung - Überkorrektur - Löschung - Verstärkung von Alternativverhalten - Reaktionsblockierung - Sättigung

2.1. Positive Bestrafung Bestrafung kontrollierbaren Verhaltens - nicht körperliche Bestrafung: ausschimpfen  Problem: Ermahnung ist eine Form der Aufmerksamkeit (Verstärker) - schmerzhafte Bestrafung: Elektroschock  bei ständiger Überwachung ist Lerngeneralisierung möglich

2.2. Negative Bestrafung Verhaltenskosten (Token-System) - durch erwünschte Verhaltensweisen konditionierte Verstärker verdienen & durch unerwünschte Verhaltensweisen diese verlieren  Kontingenz bewirkt eine Verhaltensbesserung Time-Out - auf unerwünschtes Verhalten folgt eine Auszeit von 1 – mehreren wünschenswerten Stimuli  Beispiel (Lane, Wesolowski & Burke, 1989)

Beispiel Fall: Patient hortet Gegenstände Behandlung nach dem ABAB-Design: A-Phase = Verhaltensbeobachtung B-Phase = Behandlungsphase -Verstärkung für zwei alternative Verhaltensweisen -Horten mit 10sec-Auszeit in ruhigem Raum bestraft

effektive Behandlungsmethode Beispiel effektive Behandlungsmethode

2.3. Andere Techniken der Verhaltensreduktion Überkorrektur - nach schlechtem Verhalten Entschädigung leisten & positives Verhalten üben  Bsp.: Geschwisteraggression Löschung - positiven/negativen Verstärker für unerwünschtes Verhalten wegnehmen/ignorieren  Bsp.: Eincremen (Körperkontakt) des Hautausschlages / masochistisches Verhalten, um sich dem Unterricht zu entziehen Verstärkung von Alternativverhalten  Beispiel (Ayllon & Haughton, 1964)

Beispiel Fall: Patienten reden psychotisch Behandlung: kontingente Verstärkung in Kombination mit Löschung - Bonbons bei normalem Reden - psychotisches Reden ignoriert

Beispiel effektive Behandlungs- methode

2.3. Andere Techniken der Verhaltensreduktion Reaktionsblockierung - Verhalten unmöglich machen  Bsp.: Schutzbrille tragen, um Augenverletzung zu blockieren Sättigung - Verstärker massiv präsentieren  Bsp.: Horten von Handtüchern

3. Kontroverse um aversive Reize

PRO CONTRA kann (dauerhaft) Verhalten ändern ist manchmal einzige Heilungsmöglichkeit unethisch, Einsatz effektivster Therapien einzuschränken  Konsequenzen für Patienten gefährliche Verhaltensweisen beseitigen Aspekt der gleichen Effektivität noch nicht erwiesen ethischer Einwand: B. unzulässig Anwendung ist als Missbrauch zu sehen Problem: teilweise fällt Vormund die Entscheidung über Therapieart  ungleiche Gerichtsentscheide (USA) – “Recht auf Behandlungsverweigerung“ nichtaversive und gleich effektive Techniken verfügbar

aversive Verfahren als letzten Ausweg ausschließlich PRO CONTRA aversive Verfahren als letzten Ausweg ausschließlich nichtaversive Verfahren Niemand tritt für den unbegrenzten und wahllosen Einsatz von aversiven Stimuli als Mittel der Verhaltenskontrolle ein !

Fazit / “Take-Home-Message“ Positive Bestrafung als - Gegenteil der Verstärkung, - in ihrer Effektivität beeinflussbar, - Nachteile mit sich bringende Technik und - Verhaltensreduktionsmöglichkeit. Negative Bestrafung (etw. Positives entziehen) in Form von Verhaltenskosten und Time-Out-Situationen Überkorrektur, Löschung, Verstärkung von Alternativverhalten, Reaktionsblockierung und Sättigung als wirksame Alternativen zur Bestrafung in der Verhaltenstherapie

Literaturangabe Mazur, James E. (2002). Kapitel 8: Vermeidung und Bestrafung. Lernen und Gedächtnis, (5), 274-293.

für die Aufmerksamkeit Vielen Dank für die Aufmerksamkeit