Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

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 Präsentation transkript:

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom Staat!!! 1974 Betriebsrentengesetz wird verabschiedet (1.0) = wird verabschiedet 2001 Altersvermögensgesetz- und Altersvermögensergänzungsgesetz (2.0) = staatlich subventionierte bAV / Entgeltumwandlungsanspruch 2004 Alterseinkünftegesetz (3.0) = DV §3 Nr.63 / nachgelagerte Besteuerung 2018 Betriebsrentenstärkungsgesetz (4.0) = Verbesserung der Rahmenbedingungen

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bAV Verbreitungsquote – Status Quo Sozialvers.pflicht. AN Tarifgebunden 51% mit bAV 10,7 Mio. 49% ohne bAV Nicht Tarifgebunden 43% mit bAV 15,8 Mio. HanseMerkur = nichttarifgebunden / kleine bzw. mittelständische Unternehmen Gesamt 26,5% davon 16,7 Mio Geringverdiener (unter 2.000,00 EUR) 57 % ohne bAV

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bAV Potentiale 100% 50% BRSG Neue Rahmenbedingungen Verbreitung Mangelnde Verbreitung der bAV AG scheuen die Haftung + Verwaltung bAV in Deutschland zu kompliziert (440 Möglichkeiten) 100 EUR (Durchschnitt) 260 EUR (4% BBG) 520 EUR (8% BBG)

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Der bAV Erfolgscode 8 4 100 40 15 152 30 0 = keine Garantie 4 = Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit 8 = Steuergreiheit 15 = AG-Zuschuss 30 = Geringverdiener-Förderung 40 = Sachbezüge 100 = Grundsicherung 152 = SV-Freigrenze

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) „Altes“ und „neues“ Modell im Überblick bAV I bAV I + II bAV II Garantieleistung Kapitalleistung möglich Gesetzl. Unverfallbarkeit Kein Sicherungsbeitrag* Steuerl. Förderrahmen 8% der BBG West Arbeitgeberzuschuss Nachzahlungsmöglichkeit Vervielfältigung attraktiver Freibetrag Grundsicherung Opting-Out Verfahren Geringverdiener-Förderung Tarifvertrag notwendig Reine Beitragszusage Keine Garantien Nur Rentenauszahlungen Sofortige Unverfallbarkeit Sicherungsbeitrag möglich Rentenwerk = Stuttgarter, Gothaer und Debeka Deutsche Betriebsrente = Zürich und talanx Opting-Out: §20 1 Monat Widerspruchsrecht, 3 Monate vor der ersten Zahlung, welcher Betrag umgewandelt wird bAV II ab §21 Betriebsrentengesetz * Damit in der bAV II ein vorher bestimmtes Versorgungsniveau (trotz fehlender Garantievorgaben) erreicht wird, kann ein entsprechender Tarifvertrag einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag vorsehen, der allein vom AG zu tragen ist.

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Förderrahmen Anhebung des steuerfreien Höchstbetrages gemäß §3Nr.63 EStG Der bisherige Erhöhungsbetrag über 1.800 EUR entfällt. Beiträge nach §40bEStG sowie der neue Arbeitgeberzuschuss für Entgeltumwandlungen werden in den Förderrahmen eingerechnet. steuerfrei weitere 4% der BBG West 78.000 EUR 3.120 EUR 8 % der BBG = 6.240,- EUR steuer- und sozialversicherungsfrei 4% der BBG West 78.000 EUR Der Förderrahmen kann erneut in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt §40b EStG vorher keine genaue Anrechnung, sondern keine Inanspruchnahme 1.800,00 EUR möglich, wenn §40b Vertrag vorhanden war. 3.120 EUR

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Förderrahmen Beispiel BMF-Schreiben RZ 31/32 = 1.264,80 EU + 223,20 15% AG-Zuschuss

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Pauschaler Arbeitgeberzuschuss 15% AG-Zuschuss Pauschaler Arbeitgeberzuschuss, wenn dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart Der AG-Zuschuss betrifft die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Braucht vom AG nicht gezahlt werden, wenn der jeweilige Tarifvertrag eine andere Regelung vorsieht - Grundsätzlich ist eine Spitz auf Knopf Berechnung möglich (RZ 26) -> Empfehlung: 15% pauschal w/Verwaltungsaufwand AG 4% der BBG begrenzt / unterschiedliche BBG-Grenzen KV, RV und AV beachten Bestehende bAV-Beiträge -> Klärung reiner AG-Beitrag oder Weitergabe der Sozialversicherungsbeiträge? 40b EStG -> nur aus Sonderzahlung: Achtung: Novation -> Verschiebung AG/AN-Beitrag Änderung der Rechnungsgrundlagen? Abhängig vom Tarif. Gleicher Durchführungsweg? = Jaein Dispositiv für tarifgebundene AG/AN: Anwendung der einschlägigen Regelungen des Tarifvertrages vereinbart wurde. Sofortige Unverfallbarkeit

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Pauschaler Arbeitgeberzuschuss 15% AG-Zuschuss

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Lohnt sich bAV? Ein Vergleich mit der pAV

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Lohnt sich bAV? Ein Vergleich mit der pAV

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Steuerfreie Nachzahlung Nachzahlungen nach ruhendem Arbeitsverhältnis: Nachträglich können bis zu 8% der BBG steuerfrei in den Vertrag eingezahlt werden (max. für 10 Jahre). Ruhende Arbeitsverhältnisse wären z.B. Elternzeit, außerhalb der Lohnfortzahlung oder Sabbatjahr. Die Nachzahlung ist bis 4% der BBG von der SV-Pflicht befreit Nachzahlung muss im engen Verhältnis zur Wiedereintritt stehen = Ende des Kalenderjahres nach der Ruhephase z.B. 08/2018 ->12/2019 1. Dienstverhältnis Keine steuerpflichtiger Arbeitslohn Anzahl der Kalenderjahre = volle Jahre z.B. Elternzeit 03/2018 – 01/2021 -> 2019+2020 Neben §3 Nr.63 EStG Bemessungsgrundlage = Nachzahlungsjahr Einmalbeitrag und Teilzahlungen möglich

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Vervielfältigungsklausel Steuerfreie Einzahlung in die bAV aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses Anzahl der Dienstjahre X 4% der RV-BBG-West – maximal jedoch 10 Dienstjahre X 4% der RV-BBG-West Der Einzahlungsbetrag ist i.d.R. sozialversicherungsfrei, da es sich insoweit um eine Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses handelt (GDV Auffassung) RZ 43-45 DV, PK, PF Zusätzlich zu §3 Nr.63 EStG Zeitnah = 3 Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses Nach Beendigung = Vereinbarung Vervielfätigungsregelung bis zum Ende des Dienstverhältnisses

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Vervielfältigungsklausel Vervielfältigungsregelung bisher Vervielfältigungsregelung ab 2018 Dienstjahre ab 2005 Kürzung 7 Beitragsjahre Dienstjahre max. 10 Jahre steuerfreie bAV x x steuerfreie bAV 1.800 EUR 4% BBG West

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Vervielfältigungsklausel Ein seit 1993 angestellter AN beendet in 2018 nach 23 Dienstjahren sein bisheriges erstes Dienstverhältnis. Seitens des AG erfolgt eine Abfindungszahlung von 50.000 EUR. Bisher besteht eine Direktversicherung mit einem Jahresbeitrag von 1.200 EUR. * 4% der BBG West 2018 (78.000 EUR) ** 7 Jahre x 1.200 EUR (bisheriger Jahresbeitrag) Differenz = 16.200 EUR steuerfrei

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Grundsicherung Renten aus der betrieblichen Altersversorgung (sowie aus Basis- und Riester-Renten) werden künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Es besteht ein Grundfreibetrag von monatlich 100 EUR. Übersteigt die Rente 100 EUR monatlich, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei. Die Obergrenze entspricht im Jahr 2018 - 208 EUR (50% von der Regelbedarfsstufe 1 = 416 EUR)

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Grundsicherung Rente aus bAV/Monat: 230 EUR Berechnung des Freibetrags: 100 EUR (Freibetrag) + 39 EUR (30% aus übersteigenden 130 EUR) = Gesamt 139 EUR Berechnung des berücksichtigten Einkommens auf Grundsicherung: 230 EUR (Rente aus bAV) – 139 EUR (errechneter Freibetrag) = anzurechnen 91 EUR Als Einkommen werden bei der Berechnung der Grundsicherungsleistung nur 91 EUR berücksichtigt. Quelle : Bundesfinanzministerium

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Geringverdiener-Förderung Geringverdiener-Förderung gemäß §100 EStG 30% vom Arbeitgeberbeitrag max. 144,00 EUR Arbeitgeberbeitrag mindestens 240,00 EUR AN-Bruttolohn max. 2.200,00 EUR Arbeitslohn muss dem Lohnsteuerabzug unterliegen Rente oder Kapitalauszahlung Muss im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegen Abzug vom Gesamtbeitrag der einzubehaltenen Lohnsteuer StB. Fragen an, ob die Tarife die Voraussetzungen des § 100 EStG erfüllen. Ungezillmerte Tarife Durchführungswege: DV, PK und PF

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Aufgepasst Sozialpartnermodell (= bAV II) je Tarifvertrag ein eigener Deckungsstock ohne Garantien – reine Beitragszusage bAV für Geringverdiener (bis 2.200 EUR mtl. Bruttogehalt) Darf nur mit ungezillmerten Produkten vermittelt werden

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Neues Gesetz – neue Vertriebschancen Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz stärkt der Staat die betriebliche Altersvorsorge der HanseMerkur! Höhere steuerliche Förderung in der bAV Höherer Grundfreibetrag Höhere Abfindungs-freibeträge in der bAV Nachschussmöglichkeiten in der bAV Arbeitgeberzuschuss in der bAV 20

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 04.08.2011 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Neues Gesetz – neue Vertriebschancen Wie unterstützt die HanseMerkur den Vertrieb? „One Pager“ > bAV – Attraktive Möglichkeiten Musterantrag bAV Neue Entgeltumwandlungsvereinbarung bAV Bestandslisten Präsentation „bAV BRSG 2018“ 21

04.08.2011