Nationaler Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft

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 Präsentation transkript:

Nationaler Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft

Präventionsmechanismus Menschenrechtsbeirat bis 2012 – historische Entwicklung CPT Empfehlungen 1990 CPT Empfehlungen 1994 Tod von Marcus Omofuma 1999 Beendigung der Tätigkeit des Beirates im Innenministerium mit 30. Juni 2012 Einrichtung des Beirates im Juli 1999 Nationaler Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft seit 1. Juli 2012

Menschenrechtsbeirat bis 2012 11 ExpertInnen und StellvertreterInnen von BMI (3), BMJ (1), BKA (1) und Zivilgesellschaft (5) bestellt von BMI in persönlicher Eigenschaft 6 Kommissionen gemäß Gerichtssprengeln als Augen und Ohren des Beirates Unterstützung durch Geschäftsstelle

Menschenrechtsbeirat bis 2012 Arbeitsmethode: Empfehlungen aufgrund von Berichten der Kommissionen oder von Arbeitsgruppen an BMI; regelmäßige Überprüfung der Empfehlungen; Zuständigkeit: alle Orte polizeilicher Anhaltung und Tätigkeit der Sicherheitsexekutive Tätigwerden im Auftrag oder – in der Regel – aus eigener Initiative aufgrund des Arbeitsprogramms

Nationaler Präventionsmechanismus Eingerichtet zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folterkonvention (OPCAT) und Artikel 16(3) der Behindertenkonvention (CRDP) OPCAT im Juni 2012 von Österreich ratifiziert (in Kraft seit 1. Juli 2012) Rechtsgrundlagen: OPCAT-Durchführungsgesetz, BGBl. I Nr. 1/2012, BVG Art. 148a und Volksanwaltschaftsgesetz idF vom 1.7.2012

Nationaler Präventionsmechanismus - Aufgaben Prävention: Volksanwaltschaft sorgt für die präventive Einhaltung der OPCAT und Teilen der CRDP Bestimmungen Kontrolle: Überwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen in denen Freiheitsentzug und Zwangsgewalt stattfindet

Volksanwaltschaft Menschen- rechtsbeirat 3 Geschäftsbereichs- leiterInnen = OPCAT Sekretariat Kommissionen Komm. VI Bgnld u. NÖ Komm. III Stmk u. Kärnten Komm. IV Wien Komm. V Wien u. NÖ Komm. I Tirol u. Vlbg Komm. II Szb u. OÖ

Die sechs regionalen Kommissionen Zentraler Bestandteil des nationalen Präventivmechanismus Berichte direkt an die Volksanwaltschaft Orientieren sich bei Prüfungen an den von der Volksanwaltschaft vorgegebenen Schwerpunkten nach Beratung durch den Menschenrechtsbeirat Überprüfen alle privaten und öffentlichen Einrichtungen an denen eine Freiheitsentziehung und Zwangsgewalt stattfindet oder stattfinden kann, insbesondere Strafvollzugsanstalten, Polizeianhaltezentren, Psychiatrien, Pflege- und Erziehungsheime Übermitteln der Volksanwaltschaft Vorschläge zu Missstands-feststellungen Jeweils 8 Mitglieder

Der Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft - Aufbau Die Vorsitzende und Stellvertreter/in werden von der Volksanwalt-schaft bestellt Vorsitzende Stellvertreterin 16 Mitglieder 16 Ersatzmitglieder Die 16 Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von der Volks-anwaltschaft bestellt, bestehend aus Mitgliedern des Bundeskanzleramtes, mehrerer Ministerien, der Bundesländer und Vertretern von NROs. Die Bundesministerien und nationalen NRO‘s besitzen paritätisch Vorschlagsrechte für 14 Mitglieder und Ersatzmitglieder, 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder sind die Vertreter der Bundesländer.

Der Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft Aufgaben und Tätigkeiten Anhörungsrecht bei der Besetzung der Kommissionsmitglieder Festlegung von Prüfungsschwerpunkten Beratung der Volksanwaltschaft im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem OPCAT Durchführungsgesetz - Stellungnahmen Beratung der Volksanwaltschaft hinsichtlich neuer Aufgaben nach der UN-Behindertenrechtskonvention Vorschläge zu einheitlichen Prüfungsstandards und Vorgehens-weisen

Maßnahmen der Volksanwaltschaft bei Missstandsfeststellungen Regelmäßige Berichte an das Parlament und die Landtage Jährlicher Nationaler Präventionsmechanismus Bericht Thematische Einzelberichte an das Parlament Empfehlungen und Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht gem. Art 148c B-VG Hinweis auf Missstände im Rahmen der TV-Sendung und anderen Medien