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Cross Compliance Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises FB 32.2 – Wasser- und Bodenschutz Erwin Hochfeld Tel. 05681/775-333

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Präsentation zum Thema: "Cross Compliance Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises FB 32.2 – Wasser- und Bodenschutz Erwin Hochfeld Tel. 05681/775-333"—  Präsentation transkript:

1 Cross Compliance Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises FB 32.2 – Wasser- und Bodenschutz Erwin Hochfeld Tel. 05681/775-333 E-Mail: hochfeld-uwb@gmx.de

2 Cross Compliance Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie „Überkreuzeinhaltung – von Verpflichtungen – ) werden im deutschsprachigen Raum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet und koppeln im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft ab 2005 die Prämienzahlungen an Regelungen des Fachrechts.

3 Cross Compliance Hierbei geht es im Allgemeinen um: Die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bezüglich der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen Die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes der Flächen Die Erhaltung des Dauergrünlandes

4 Cross Compliance Die durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen beziehen sich auf die folgenden Bereiche: Tierkennzeichnung (Rinder, Schafe/Ziegen, Schweine) Klärschlamm Nitrat Vogelschutz Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Grundwasser „Anhang VI“ zur Erhaltung des guten ökologischen Zustandes der Flächen

5 Cross Compliance In Hessen werden diese Cross Compliance-Kontrollen im Rahmen des sogenannten Fachrechtsmodells durchgeführt.

6 Cross Compliance Die Durchführung der Kontrollen erfolgt nach dem Fachrechtsmodell entsprechend der bestehenden Zuständigkeiten. Im Interesse einer effizienten Durchführung der Kontrollen werden Einzelkontrollen so weit wie möglich gebündelt. (z. B. Landwirtschaft, Naturschutz und Gewässerschutz)

7 Cross Compliance Zuständig: Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 83 Landwirtschaft und Landentwicklung (mit fachlicher Unterstützung)

8 Cross Compliance Überprüfungen aus Sicht des Wasserrechts: Eigenverbrauchstankstellen Güllelagerung Silagelagerung Lagerung wassergefährdender Stoffe

9 Cross Compliance Cross-Checks Werden bei den Kontrollen Unregelmäßig- keiten und/oder Auffälligkeiten festgestellt, wird die Arbeitsgruppe 32.2 – Wasser- und Bodenschutz unverzüglich unterrichtet.


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