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Veröffentlicht von:Melanie Kohler Geändert vor über 8 Jahren
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Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni 2014 - Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische Kommission Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung Team Leader/Senior Legal Officer
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Regionalpolitik EVTZ-Vorschlag Erfahrungen Juli 2011 Bericht an EP und Rat Erlass der nationalen Umsetzungsvorschriften Mangelnde Zusammenarbeit Behörden und Mitgliedstaaten Länge des Genehmigungsverfahrens Personalstatut Beteiligung von Mitgliedern aus Drittstaaten Stand der Dinge Februar 2014 2008:4; 2009:6; 2010:6; Februar 2014: 46 + Pipeline: 16 Sitzstaat: HU 13; FR 10; IT,ES: 5; SK: 4; PL,EL,PT: 2; BE,LU,NL: 1 Beteiligung: DE:5; PL:2
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Regionalpolitik EVTZ-Vorschlag Gründe Juli 2011 Bericht an EP und Rat Gründung und Verwaltung erleichtern; Klarstellung Hindernisse bei Gründung beseitigen Kontinuität bestehender EVTZ garantieren und deren Verwaltung erleichtern zu intensiverer Nutzung von EVTZ bessere Politikkohärenz und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Körperschaften ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei nationalen oder Unionsbehörden „Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen“
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Regionalpolitik „Präzisierungen” (Klarstellungen 1) Lissabon-Vertrag “Union”, “territoriale Kohäsion” Art. 3(1)nationale Behörden! Art. 4(3)Gegenstand der Genehmigung Art. 5(2)Veröffentlichung in C Serie gem. Modell im Anhang Art. 8+9Unterschiedliche Dokumente Art. 8(2)(g) anwendbares Recht für Übereinkunft Art. 8(2)(h)anwendbares Recht für Organe Art. 8(2)(j) anwendbares Recht mit direktem Bezug zu Tätigkeiten
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Regionalpolitik „Präzisierungen” (Klarstellungen 2) Art. 8(2)(k)anwendbares Recht für Mitarbeiter + Grundsätze Personalverwaltung + Einstellungen Art. 9(2)(e) Verfahren für Personalverwaltung + Einstellungen Art. 12(2a)Haftung des EVTZmbH Art. 16(1)Information auch der anderen MSt Art. 17neuer Termin für nächsten Bericht (1. August 2018) Art. 18neuer Termin für geänderte nationale Regeln (6 Monate nach Inkrafttreten = 22.Juni 2014)
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Regionalpolitik „Vereinfachungen” Art. 4 Genehmigungsverfahren (3)„Teilnahme“ + Übereinkunft „in der Regel“ drei Monate sechs Monate Stillschweigende Vereinbarung (außer Sitzstaat) (6a)Beitritt neuer Mitglieder Art. 8 Satzung (3)Gebiet bei ETZ-Programme oder IR und Netzwerken Art. 2 Ä-VO Übergangsbestimmungen EVTZ vor 21.12.2013 gegründet keine Änderungsverpflichtungen EVTZ vor 22.6.2014 fehlt nur Registrierung/Veröff alte VO EVTZ Verfahren vor 22.12.2013 begonnen alte VO EVTZ Verfahren nach 22.12.2013 begonnen geänderte VO
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Regionalpolitik Verbesserungen (Neues) Art. 2(1a) Anwendbares Recht Tätigkeiten Art. 3 „öffentliche Unternehmen“ + „Dienstleistungen von allg. wirtschaftl. Interesse“ Art. 3(2)1zu1 EVTZ, aber Sitz in EU Art. 3a, 4(3a), 4a Mitglieder aus Drittstaaten und ÜLG Art. 7(2)(3) Struktur nächsten beiden slides Strategie Europa 2020 Abbau von Hindernissen für territoriale Zusammenarbeit Art. 7(4)„Satzungshoheit“ der Versammlung Art. 12(2a) Abdeckung der Risiken bei EVTZmbH Art. 16(1)³Informationsaustausch zwischen KOM, AdR und MSt Art. 17+17aBericht auf Grundlage von Indikatoren
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Regionalpolitik Aufgaben jetzt Was kann ein EVTZ tun? „vornehmlich“ „beschränkt” auf Umsetzung der Programme für ETZ (EVTZ handelt als VB Förderbescheide) und Projekte für territoriale Zusammenarbeit (EFRE, ESF, KF) (EVTZ ist Begünstigter) (EVTZ könnte als zwischengeschaltete Stelle IR Zusammenarbeit oder einen Teil eines OP verwalten) „kann“ „durchführen“ „sonstige spezifische Maßnahmen terr. Zusammenarbeit“ mit finanz. Beteiligung der EU oder ohne finanz. Beteiligung der EU
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Regionalpolitik Aufgaben nach Änderung Was kann EVTZ tun? Aufgaben zielen auf „Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit“ ab Art. 7(2) „kann sonstige spezifische Maßnahmen terr. Zusammenarbeit“ mit finanzieller Beteiligung der EU oder ohne finanz. Beteiligung der EU -> Art. 7(3) 1.Unterabsatz. „Im Einzelnen“ „Umsetzung von Kooperationsprogrammen“ oder „Teile davon“ oder von „Projekten“ die durch die EU über ERDF, ESF und/oder KF unterstützt werden Art. 7(3) 2. Unterabsatz
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Regionalpolitik Was wurde nicht geregelt? Öffentlicher/privater Rechtsstatus, aber gilt immer als „Einrichtung des öffentlichen Rechts” Art. 2(15) Allg.VO Privatsektor generell mitgliedschaftsberechtigt Vergaberecht neue EU Vergaberichtlinien MWSt Befreiung aber Vorschlag dort? Recht der Soz. Sicherheit für Personal ( VO (EG) Nr. 883/2004 ) Optionen für Arbeitsrecht ( 2.Gemeinsame Erklärung)
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Regionalpolitik Nationale Umsetzungsregeln Art. 16(1)wirksame Anwendung dieser VO sicherstellen "einschl. Bestimmung der zuständigen Behörden" Art. 4(3)nationale Vorschriften zur Mitgliedschaft Art. 5(1)Registrierung/Veröffentlichung Art. 6Kontrolle öffentlicher Mittel Art. 7(2)Teilnahme außerhalb der Zuständigkeiten Art. 11(2)Jahresabschluss Art. 12(2a)Haftungsbeschränkung Art. 12/14Rückzug/Auflösung Art. 15Rechtsschutz Art. 16(2)Gebühren
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Regionalpolitik Kontakte Dirk.Peters@ec.europa.eu http://ec.europa.eu/regional_policy/information/legislation/ index_de.cfm https://portal.cor.europa.eu/egtc/en- US/discovertheegtc/Pages/welcome.aspx https://portal.cor.europa.eu/egtc/en- US/Register/Pages/DE.aspx
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