Benefizveranstaltungen

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Benefizveranstaltungen
 Präsentation transkript:

Benefizveranstaltungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Benefizveranstaltung für gemeinnützige Zwecke mildtätige Zwecke kirchliche Zwecke Empfänger muss gemeinnützig sein Empfänger in der Regel eine Person Staatlich anerkannte kirchliche Vereinigung Nachweis erforderlich Nachweis erforderlich Nachweis erforderlich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Benefizveranstaltungen für Vereinsberatung : Steuern Benefizveranstaltungen für gemeinnützige Zwecke Gemeinnützigkeit der Empfängerkörperschaft muss nachgewiesen werden. mildtätige Zwecke in der Regel für eine bestimmte Person. Die Mildtätigkeit der Person muss nachgewiesen werden. kirchliche Zwecke bei dem Empfänger muss es sich um eine staatliche anerkennte kirchliche oder religiöse Vereinigung handeln. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Einnahmen/Ausgaben Ideeller Bereich Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zurechnung der Einnahmen/Ausgaben zum ausrichtenden Verein Anrechnung der Einnahmen auf die Zweckbetriebsgrenze und Grenze wirtschaftlich Geschäftsbetrieb (45.000,-€) sowie Umsatzsteuer (17.500,-€) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Abrechnung einer Benefizveranstaltung Vereinsberatung : Steuern Abrechnung einer Benefizveranstaltung Separate Veranstaltungsabrechnung Aufzeichnungen aller Einnahmen und Ausgaben Zuordnung aller Einnahmen und Ausgaben in die Tätigkeitsbereiche von gemeinnützigen Körperschaften Feststellung des Veranstaltungsergebnisses Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Weitere Folgen der Durchführung einer Benefizveranstaltung Vereinsberatung : Steuern Weitere Folgen der Durchführung einer Benefizveranstaltung Zurechnung der Einnahmen für die Zweckbetriebsgrenze von 35.000,-€ des ausrichtenden Vereins Zurechnung der Einnahmen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000,-€ des ausrichtenden Vereins Zurechnung der Einnahmen auf die umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer- grenze von 17.500,-€ Nachweise der Mittelweitergabe zwingend erforderlich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Anzeige der Veranstaltung beim zuständigen Finanzamt Abgabe der Veranstaltungsabrechnungen mit den gesamten Unterlagen beim zuständigen Finanzamt Sicherstellung, dass die Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltung Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung des ausrichtenden Vereins wird Prüfung der Veranstaltungsunterlagen durch Vereinsrevisoren bzw. Kassenprüfer oder gesonderte bestimmte/ gewählte Vereinsvertreter Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013