Ergebnisse des Lärmaktionsplans (LAP)

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Ergebnisse des Lärmaktionsplans (LAP) Lärmkartierung 2012: Bereich Wettersbach Ortschaftsrat Sitzung am 16.09.2014 05.06.2018 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla 1

Grundlagen Nach§47d BImSchG Verpflichtung Lärmaktionspläne (LAP) für den Umgebungslärm aufzustellen Erstellung von Lärmkarten Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm (Straßenbahn, DB) Industrie- und Gewerbelärm Priorisierung durch „Hot-Spot“ Analyse und „Verbesserungsbedürftige Situation“ Gemeinderat hat im Dezember 2009 ersten LAP beschlossen 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

Lärmindizes LDEN Lärmindex für 24h 18 – 22 Uhr 5 dB(A) Zuschlag 22 – 06 Uhr 10 dB(A) Zuschlag LN Lärmindex Nacht für 8h 22 – 06 Uhr Handlungswerte „Hot-Spot“ LDEN 70 dB(A) / LN 60 dB(A) Auslösewerte LDEN 65 dB(A) / LN 55 dB(A) Ein Hot-Spot liegt vor, wenn die von der Stadt festgelegten Schwellenwerte überschritten sind und gleichzeitig eine hohe Personenanzahl betroffen ist. "Verbesserungswürdige Situation" sind Bereiche mit Nachtbelastungen kleiner 60 dB(A), die aber gekennzeichnet sind durch grundsätzlich bestehende Möglichkeiten abschirmender Maßnahmen. Basis für die Entwicklung der Maßnahmenpläne 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

MVI: Überarbeitung LAP Schreiben vom MVI: bestehenden LAP überprüfen und bearbeiten „Hot-Spot“ Analysen & „Verbesserungsbedürftige Situationen“ Überlegungen den Schwellenwert herabzusenken 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

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Umgesetzte Maßnahmen aus LAP Grünwettersbach: 30 km/h ganztägig: Zwischen Zur Ziegelhütte und Ortseingang im Norden (hohe Lärmbelastung) 30 km/h nachts: Zwischen Zur Ziegelhütte und Am Herrenweg (Lärmbelastung nur zur Nachtzeit gegeben) Palmbach: 30 km/h nachts: Teilbereich Talstraße (Umfang beschränkt sich an der größten Belastung hinsichtlich Richtwertüberschreitung und Anzahl der Betroffenen) 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

Bei der Fortschreibung des LAPs Zur Forcierung der Tempo 30 Verordnungen sollen Geschwindigkeitsanzeigetafeln an den Ortseingängen aufgestellt werden. 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

Fazit Stadtweit zahlreiche Maßnahmen mittlerweile umgesetzt, teilweise noch ausstehend Erarbeitung von neuen Maßnahmen Ende 2014 Beschluss beim Gemeinderat für Fortschreibung LAP 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

Auch die Deutsche Bahn ist nicht untätig geblieben Auch die Deutsche Bahn ist nicht untätig geblieben. So werden für sechs hochbelastete Bereiche neue Lärmschutzwände geplant. Die hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahren sind kurz vor dem Abschluss. 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

Lärmabsenkung durch sonstige Maßnahmen: Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass auch viele andere Maßnahmen in der Verkehrsplanung lärmmindernde Wirkung haben können. Dies gilt insbesondere für Bereiche, für die im LAP ausschließlich passiver Schallschutz vorgesehen war. Dies führt auch dazu, dass manche ursprünglich vorgesehene Maßnahme zwischenzeitlich anders gelöst werden kann, als ursprünglich vorgesehen. 12 Rüppurrer Straße: Veränderungen von Straßenquerschnitten und Spurführungen führen zu einer Tempoabsenkung 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla

35 Nürnberger Straße: 30 km/h statt 50 km/h Ein weiteres Instrument zur Lärmminderung ist die Geschwindigkeitsbegrenzung. Mit der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann der Straßenverkehrslärm zusätzlich gesenkt werden. Eine Absenkung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h vermindert den Lärmpegel, je nach Lkw Anteil, um bis zu 3 dB(A). Dies führt zu einer subjektiv wahrgenommenen Halbierung des Geräuschpegels. Folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen aus Lärmschutzgründen wurden bisher festgesetzt: 35 Nürnberger Straße: 30 km/h statt 50 km/h 27 Herrenalber Straße zw. Battstr. und Rüppurrer Schloss: 30 km/h statt 50 km/h Daneben gibt es auch noch Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet, die nicht ausschließlich mit dem Lärmschutz begründet sind. Hier steht mehr der Aspekt der Verkehrssicherheit im Raum, sie haben aber dennoch lärmmindernde Wirkung. 05.06.2018 Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz, Monika Bregulla