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Verkehrssicherheitstag für Senioren „ Mobil und sicher – mit der richtigen Geschwindigkeit durch die dunkle Jahreszeit“

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Präsentation zum Thema: "Verkehrssicherheitstag für Senioren „ Mobil und sicher – mit der richtigen Geschwindigkeit durch die dunkle Jahreszeit“"—  Präsentation transkript:

1 Verkehrssicherheitstag für Senioren „ Mobil und sicher – mit der richtigen Geschwindigkeit durch die dunkle Jahreszeit“

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3 Geschwindigkeit StG (Sichtfahrgeschwindigkeit) Geschwindigkeitswahl Absolute Höchstgeschwindigkeits- grenze Relative Höchstgeschwindigkeits- grenze

4 Skizze: halbe Sichtweite B A

5 Die übrigen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen werden anhand folgender Übersicht dargestellt: Zulässige Höchstgeschwindig-keit in km/h für kfz-/-Kombination auf … BAB/Kraftfahrtstraße mit ge- trennter Fahrbahn sonstige Straßen a.g.O. Grundsätzlich: Kfz bis 3,5 T zGM (>3,5 t/>7,5t zGM)Richtgeschwindigkeit (80/80)100 (80/60) Kfz mit Anhänger ausg.: Pkw und Lkw, Wohnm. bis 3,5 t zGM 80 60 80 Im Besonderen (beispielhaft) Pkw (mit Anhänger)Richtgeschwindigkeit (80) Ausnahme 100 Gem. § 1 9. AusnVO zur StVO 100 (80) Lkw bis 3,5 T zGM (mit Anhänger)Richtgeschwindigkeit (80)100 (80) ZM (mit Anhänger)8060 ZM mit 2 Anhängern60 Wohnmobile (mit Anhänger)wie Lkw sAM (mit Anhänger)wie Lkw (60) Krafträder (mit Anhänger)Richtgeschwindigkeit (60)100 (60) KOM (einschl. Gepäckanhänger)80/Ausnahme 100 gem. § 18 (5) Z. 3 a-g StVO 80 KOM mit Anhänger/Fahrgästen Ohne eigenen Sitzplatz 60

6 In der bisherigen Rechtsprechung wurde im Einzelfall folgende Geschwindigkeiten als zu schnell angesehen: km/hsonstige Umstände 70 50 30/35 Regen  Pflasterstraße, lang gezogene Kurve, einsetzender Regen  schweres Fz, nasse und lehmverschmutzte Fahrbahn  i.g.O., mäßig beleuchtete Fahrbahn, parkende Fahrzeuge  LKW mit Anhänger, gewölbtes Kleinpflaster BGH, VRS 16, 245 BBH, VersR 65, 1048 KG, VM 74, 75 OLG Hamm, VRS 3, 106 65 40 35/40 30 25 Eisbildung/Schnee  Schneematsch und böiger Wind  vereiste Fahrbahn  stellenweise Glatteis  O-Bus, vereiste Fahrbahn  Zweirad, Kreuzung, vereiste Fahrbahn  Schneeglätte, Sichtweite 10 m  Schneeglätte, Glatteis BGH, VRS 30, 258 BGH, VRS 4, 284 BGH, VM 65, 59 BGH, VersR 59, 792 OLG Hamb., VM 63, 45 OLG Oldenb., DAR 61, 30 KG, VM 61, 42 20/25 Nebel  dichter Nebel  Nebel verlangt bei möglichem Gegenverkehr halbe Schrittgeschwindigkeit BGH, VersR 64, 661 OLG Celle, VRS 31, 383

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15 Oberlandesgericht hat entschieden "Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee 14.10.2014, 12:32 Uhr | t-online.de, AFP Gleich, ob Schnee liegt oder nicht: Hier gilt Tempo 60 (Quelle: T-Online.de) Das wissen sicher nicht alle Verkehrsteilnehmer: Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit. Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14). Tempolimit-Zeichen mit Schneeflocken-Symbol Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht.

16 Ein Autofahrer geriet im Januar 2014 in dem Bereich mit Tempo 125 in eine Geschwindigkeitskontrolle und wurde später mit einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen wehrte sich der Fahrer - unter anderem mit der Begründung, das mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" angeordnete Tempolimit sei irreführend gewesen. An besagtem Tag hätten keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht. Tempolimit gilt auch bei trockener Straße Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Zusatzschild mit der "Schneeflocke" weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten. Das OLG bekräftigte aber auch, dass der Zusatz "Schneeflocke" entbehrlich sei: Wörtlich heißt es: "Das eine 'Schneeflocke' darstellende Zusatzschild enthalte bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen - entbehrlichen - Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlichen Straßenverhältnisse abwehren solle."

17 Das Schild ist also wie folgt zu interpretieren: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, weil es winterliche Straßenverhältnisse geben kann. Es bedeutet nicht: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nur bei winterlichen Verhältnissen. Das Tempolimit gelte daher nicht nur bei Schnee, sondern auch auf trockener Fahrbahn. Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden, hieß es weiter in dem rechtskräftigen Beschluss.

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