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Veröffentlicht von:Heike Sternberg Geändert vor über 8 Jahren
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Kommunale Strombeschaffung in Bayern ab 2014 Informationsveranstaltungen des Bayerischen Gemeindetags
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Stromlieferverträge enden i.d.R. zum 31.12.2013 erstmaliges Angebot Bündelausschreibungen Teilnahmeschluss an Bündelausschreibungen: 31.12.2012 Rahmenvertragsverhandlungen im Frühjahr 2013 Übersicht
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Stromlieferverträge, soweit den Rahmenvereinbarungen 2010-2013 des Gemeindetags beigetreten wurde, enden automatisch zum 31.12.2013 nicht betroffen: Stromkonzessionsverträge Straßenbeleuchtungsdienstleistungsverträge Auslaufende Stromlieferverträge
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EU-weit ausschreibungspflichtige Kommunen Schwellenwerte: grundsätzlich 200.000 Euro (entspricht ca. 500.000 kWh/a bei 3 Jahre Lieferung) Sektorenauftraggeber 400.000 Euro (entspricht ca. 1.000.000 kWh/a) Haupttätigkeit der Trinkwasser- und Energieversorgung oder dem Verkehrsbereich zuzuordnen Bündelausschreibung ersetzt Einzelausschreibung! Städte, Märkte und Gemeinden unter den Schwellenwerten: Bündelausschreibung attraktiv um möglichst günstigen Strompreis zu erzielen und ersetzt Einholung von mindestens 3 Vergleichsangeboten Bündelausschreibungen – Wer kann teilnehmen?
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Bündelausschreibung wird als vollwertiges EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt größere Zahl von Kommunen/Zweckverbänden wird in einer Ausschreibung zu einem Bündel (mit Unterlosen) zusammengefasst Kommunen/Zweckverbände übertragen alle verfahrensleitenden Entscheidungen auf Gemeindetag (dieser ist Träger der Ausschreibung) Gemeindetag hat hierfür für jeden Bezirk einen Vergabe- ausschuss (Mitglied u.a. Bezirksvorsitzender) gebildet geplant ist (auf Basis von ca. 300 Interessenten) jeweils ein Bündel pro Regierungsbezirk (3 in Oberbayern) Bündelausschreibung – Was ist das?
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auf Empfehlung des BayKPV wurde Dienstleister in einem transparenten/diskriminierungsfreien Vergabeverfahren ermittelt Vergabegremium hat sich einstimmig für KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden; Gesellschafter mehrere komm. Spitzenverbände einziger Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für die öffentliche Hand => elektronische Auktion jeder Teilnehmer beauftragt KUBUS über eigenen Dienstleistungsvertrag Bündelausschreibungen – Wer führt sie durch?
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Dienstleistungsvertrag muss bis 31.12.2012 unterzeichnet sein Gremiumsbeschluss erforderlich (im Intranet Musterbeschlussvorschlag) Dienstleistungsentgelt gestaffelt nach Größe der Kommune und nach Abnahmestellen Wie kann teilgenommen werden?
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Gemeindetag wird nach Vorliegen des ersten Ausschreibungsergebnisses (voraussichtlich April/Mai 2013) Verhandlungen mit EVUs über Fortsetzung der Rahmenvereinbarungen führen Rahmenvereinbarung wird sich ausschließlich an nicht- ausschreibungspflichtige Mitglieder richten angestrebt wird ca. 4wöchige Beitrittsfrist jede beitretende Kommune/Zweckverband hat selbst haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Einholung von mind. 3 Vergleichsangeboten zu berücksichtigen Gibt es wieder Rahmenvereinbarungen?
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es folgt: Präsentation des Dienstleisters KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
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