Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Stadtverwaltung Schneeberg

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Stadtverwaltung Schneeberg"—  Präsentation transkript:

1 Stadtverwaltung Schneeberg
Lärmaktionsplan Auftraggeber: Stadt Schneeberg Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Akustik und Umweltschutz Plauen

2 Lärmaktionsplan Für Schneeberg sind die B93 und B169 mit mehr als 3 Mio Fahrzeugen pro Jahr relevant. Weitere Straßen mit geringer Verkehrsbelastung wurden nicht berücksichtigt (z.B. S 274). Die Verkehrsdaten basieren auf der Straßenverkehrszählung 2015.

3 Lärmaktionsplan LDEN = 65 dB(A) Tag-Abend-Nacht
Vom LfULG empfohlene Auslöseschwelle für die weitere Aktionsplanung: LDEN = 65 dB(A) Tag-Abend-Nacht Lnight = 55 dB(A) Nacht Die Auslöseschwellen orientieren sich an den gesundheitsrelevanten Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

4 Lärmaktionsplan Überschreitungen der Auslöseschwelle: 2012
225 Menschen im LDEN-Index 260 Menschen im Lnight-Index 2017 211 Menschen im LDEN-Index 250 Menschen im Lnight-Index

5 Erarbeitung von Hot-Spots-Karten zur Bestimmung der Konfliktpunkte
Lärmaktionsplan 1. Schritt Erarbeitung von Hot-Spots-Karten zur Bestimmung der Konfliktpunkte

6 Lärmaktionsplan Hot-Sports-Karte

7 Lärmaktionsplan Hot-Sports-Karte

8 Entwicklung von Schallschutzmaßnahmen
Lärmaktionsplan 2. Schritt Entwicklung von Schallschutzmaßnahmen

9 Lärmschutzmaßnahmen 1. Geschwindigkeitsreduzierungen
(Tempo-30-Zonen bewirken Minderungen von rechnerisch ca. 2,5 bis 2,6 dB(A)) Lärmschutzmaßnahme 1a: Tempolimit auf der B 169 Karlsbader Straße (mindestens von KP Kobaltstr. bis Ortsausgang) von 50 km/h auf 30 km/h Lärmschutzmaßnahme 1b: Tempolimit auf der B 169 Kobaltstr./Karlsbader Str. (optional von KP B 93 bis Ortsausgang von 50 km/h auf 30 km/h)

10 Lärmschutzmaßnahmen 1. Geschwindigkeitsreduzierungen
(Tempo-30-Zonen bewirken Minderungen von rechnerisch ca. 2,5 bis 2,6 dB(A)) Lärmschutzmaßnahme 2: Tempolimit auf der B 93 stadtauswärts bis Schlachthofplatz 9 von 50 km/h auf 30 km/h Lärmschutzmaßnahme 3: dauerhafte Beibehaltung des Tempolimits von 70 km/h auf der B 169 ab Ortsausgang in Richtung Zschorlau; mit gleichzeitiger Geschwindigkeits-Kontrolle

11 Lärmschutzmaßnahmen 2. Passiver Schallschutz Lärmschutzmaßnahme 4:
Lärmsanierung auf der B 169 mindestens im Bereich Kobaltstraße/Karlsbader Straße von KP B 93 bis Ortsausgang Aufnahme der "B 169 Ortsdurchfahrt Schneeberg" in das Lärmsanierungsprogramm, sobald seitens des Bundes erneut Mittel bereitstehen (freiwillige Leistung des Bundes)

12 Lärmschutzmaßnahmen 3. Aktiver Schallschutz
Aktive Maßnahmen bringen hohe Reduzierungen Problem: - kein Platz an den kritischen Bereichen - Probleme mit Zuwegungen, Verschattungen, Fußgänger- und Radverkehr, ect. Diese Möglichkeiten einer Lärmminderung entfallen daher für die Stadt Schneeberg.

13 Lärmschutzmaßnahmen 4. Sonstige Maßnahmen Lärmschutzmaßnahme 5:
technische Optimierung der Lichtsignalanlage an der B 169 / Marienstraße zu Erhöhung der Flüssigkeit des Verkehrs auf der B 169 Lärmschutzmaßnahme 6: Aufstellen von Geschwindigkeits-Anzeigetafeln oder stationären Blitzern an der B 169 sowie an der B 93 B 169 Höhe Sommerberg stadtauswärts B 169 Höhe Karlsbader Straße 89 stadteinwärts B 169 Höhe Pestalozzi-Grundschule, beidseitig B 169 Höhe Karlsbader Straße 23 stadtauswärts B 93 Höhe Neustädtler Straße 23 stadtauswärts

14 Lärmschutzmaßnahmen 4. Sonstige Maßnahmen Lärmschutzmaßnahme 7:
regelmäßige Kontrolle der Beschaffenheit der Fahrzeuge durch den Polizeivollzugsdienst Lärmschutzmaßnahme 8: Berücksichtigung der Lärmaspekte bei der Stadtentwicklung Erhalt von Gebäuden mit abschirmender Funktion für rückwärtig gelegene Wohnhäuser Weitere Verdichtung der Strukturen (Stadt der kurzen Wege) Ausrichtung von Neuansiedlungen (Wohnen und Gewerbe) auf günstige Erschließung im Umweltverbund (z.B. an ÖPNV-Achsen) Verlagerung von störendem Gewerbe in unsensible Bereiche Entsprechende Überprüfung der planerischen Grundsatzdokumente der Stadt

15 Lärmschutzmaßnahmen 5. Ortsumgehung Schneeberg
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: keine Erfolgsaussichten für Aufnahme der Ortsumgehung in den Bundesverkehrswegeplan Stadtrat: Forderung nach einer Ortsumgehung Schneeberg und die damit verbunden Notwendigkeit zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan nicht geteilt Damit entfällt langfristig diese Möglichkeit einer Lärmminderung für die Stadt Schneeberg.

16 Lärmschutzmaßnahmen 5. Ortsumgehung Schneeberg ABER:
damit erhöhte Chancen für kurz- und mittelfristig Lärmminderungsmaßnahmen am Bestand, z.B. Bessere Aussicht auf: - Geschwindigkeitsreduzierungen B 169 - Lärmsanierung B 169 - Lärmmindernder Straßenbelag auf B 169

17 Lärmschutzmaßnahmen 6. lärmmindernder Straßenbelag
Prüfung für den Einbau von lärmmindernden Straßenbelag seitens des LASuV und Bau einer Teststrecke B 169 im Bereich KP B93 bis Ortsausgang Schneeberg im Rahmen einer turnusmäßigen Fahrbahnerneuerung Hinweis: Da entsprechende Maßnahmen erst in einigen Jahren zu erwarten sind, dürften die praktischen Erprobungen auch in Sachsen voran-geschritten und die Beläge als Regelbauweise mit einem entsprechendem Korrekturwert versehen sein.

18 Lärmschutzmaßnahmen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Herunterladen ppt "Stadtverwaltung Schneeberg"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen