Reform Altersvorsorge 2020

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Reform Altersvorsorge 2020

Altersreform 2020 AHV BVG Anhebung Frauenrentenalter in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre Beginn der Altersrente kann zwischen 62 und 70 frei gewählt werden Erhöhung der AHV-Renten um monatlich CHF 70.- für neue Rentner Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% Plafonierung der Ehepaarrente von 150% auf 155% Neue Definition Koordinationsabzug Neuzuweisung 0.3% MwSt in 2018; Erhöhung der MwSt 0.3% in 2021; Demographieprozent Erhöhung der Altersgutschriften bei Alter 35 bis 54 um 1% Erhöhung der Beiträge um 0.3% ab 2021 Ausgleich der Einbussen bei Altersrente bei >45-jährige über Sicherheitsfonds  Die AHV kann flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden (Vorher: vor 2 Jahre, Aufschub 5 Jahre mit anderen Kürzungen / Zuschlägen sowie neu auch Teilbezüge möglich)  Erhöhung des Referenzalters für Frauen erfolgt schrittweise um 3 Monate pro Jahr: 01.01.2018 bis zum 01.01.2021 von 64 auf 65 Jahre.  Erwerbstätigkeit ab dem Referenzalter: Bisher: Freibetrag von monatlich CHF 1.400; ohne Rentenerhöhung für einbezahlte ; Beiträge ; Neu: Aufhebung Freibetrag, aber Berücksichtigung der nach dem Referenzalter eingezahlten Beiträge, allerdings nur mit einmaliger Möglichkeit der Renten‐ Neuberechnung   Plafonierung der Ehepaarrenten steigt von 150% auf 155% Ausgleich in der AHV  Erhöhung der AHV‐Beiträge um 0.3 Prozentpunkte ab 2021 Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer  Im 2018 Zuweisung von 0,3% MWST (bisher IV‐Sanierung)  Im 2021 Mehrwertsteuererhöhung um 0,3% zugunsten der AHV  Bund trägt weiterhin 19,55% der AHV‐Ausgaben  Zuweisung des gesamten Demographieprozents an die AHV  1999 wurde die MWST um 1 Prozentpunkt zugunsten der AHV erhöht  Bisher 83% AHV und 17% an den Bund; neu Zuweisung 100% an die AHV BVG - Ausgleichsmassnahmen zur Erhöhung des Altersguthabens => Ziele: Erhalt Rentenniveau; Verbesserung Vorsorge im tiefen bis mittleren Einkommensbereich sowie für Teilzeitbeschäftigte:  Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzugs: 40 Prozent des Jahreslohnes, jedoch mindestens die minimale AHV‐Rente (2017: 14 100 Franken) und höchstens 3⁄4 der maximalen AHV‐Rente (2017: 21 150 Franken). Neue Definition Koordinationsabzug führt zum Einbezug und zur besseren Abdeckung kleinerer Saläre im Rahmen der beruflichen Vorsorge  Anpassung der Altersgutschriftensätzen : 7% für 25‐ bis 34‐Jährige (wie bisher); 11% für 35‐ bis 44‐Jährige (+1 Prozentpunkt); 16% für 45‐ bis 54‐Jährige (+1 Prozentpunkt) und 18% für 55‐ bis 65‐Jährige (wie bisher).  Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen für die Übergangsgeneration (45 Jahre oder älter ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes) durch den Sicherheitsfonds BVG. => höhere Beiträge für die Vorsorgeeinrichtungen

Altersreform 2020 Vorlage 1: Zusatzfinanzierung für die AHV über die MWST • Erfordert doppeltes Mehr (Volk und Stände) Vorlage 2: Reformgesetz für AHV und BVG • Das Referendum ist zustande gekommen • Einfaches Mehr (Volksmehr) Scheitern Inkrafttreten nur gemeinsam: Nein zu einer Vorlage bringt beide Vorlagen zum scheitern

Altersreform 2020 AHV - Massnahmen erforderlich Babyboomer aus den Jahren zwischen 1954-1964 kommen in das Rentenalter Szenario 2015: rund 3.8 20-64-Jährige zu 1 >65-Jährige Szenario 2025: rund 2.8 20-64-Jährige zu 1 >65-Jährige Szenario 2035: rund 2.2 20-64-Jährige zu 1 >65-Jährige Ohne Massnahmen verbrauchen die jährlich negativen Ergebnisse die Reserven des AHV Fonds bis spätestens 2030. 1964 z.B. 2.7 Kinder pro Frau; heute 1,5 Obwohl heute mehr Menschen in der Schweiz leben, gibt es weniger Geburten. Einwanderung hat dies gebremst, aber nicht aufgehalten. Vor 60 Jahren noch 6 Erwerbstätige auf 1 Rentner ... heute siehe oben. Obwohl die geburtenstarken Jahrgänge noch AHV-Beiträge bezahlen, reichen die Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken. Die AHV-Renten werden vom AHV-Ausgleichsfonds mitfinanziert. Massnahmen im Wesentlichen positiv für die Finanzierung Erhöhung der Mehrwertsteuer in zwei Schritten um insgesamt 0.6% Harmonisierung des Referenzalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0.3% Die AHV erhält die Einnahmen des Bundes am Mehrwertsteuerdemografiprozent Effekte werden reduziert durch: Rentenzuschlag von 70 CHF für alle künftigen Neurentner (kompensiert in etwa die MwSt.-Erhöhung) Flexibilisierung des Renteneintritts Höhere Plafonierung für Ehepaare Lücke reduziert die Deckungslücke, aber reicht nicht aus; gemäss BSV-Hochrechnungen werden ab spätestens 2029 Reserven des Fonds wieder angebraucht. Andere Hochrechnungen zeigen ein pessimistischeres Bild.

Altersreform 2020 Altersreform 2020 Renten Umwandlungssatz Zinsen Beiträge Zinsen Renten Techn. Zins Umwandlungssatz Lebenserwartung BVG – Massnahmen erforderlich BVG-Minimum Umwandlungssatz von 6.8% beinhaltet eine zu kurze Lebenserwartung einen technischen Zinssatz von 4% verursacht Pensionierungsverluste Umhüllende Kassen, so auch nest, haben auf die “ökonomischen” Gegebenheiten reagiert technische Zinssätze gesenkt und den Umwandlungssatz reduziert Angespartes Altersguthaben: Beiträge + Zinsgutschriften Umwandlungssatz bestimmt das jährliche Altersguthaben. Miteinberechnet sind die künftig zu erzielenden Zinsen, dies wird im „technischen Zins“ ausgedrückt und die Lebenserwartung. Ist der Umwandlungssatz zu hoch, d.h. die effektive Lebenserwartung ist höher als kalkuliert oder die Zinsen können so nicht erwirtschaftet werden => es entstehen Verluste für die Pensionskasse, die ausgeglichen werden müssen Zentrale Massnahme im BVG ist die Absenkung des Umwandlungssatzes im Obligatorium des BVG. Damit die Renten aber nicht zu drastisch sinken, sollen ein Ausgleich geschaffen werden mit Massnahmen wie der Anpassung des Koordinationsabzugs und dem Anstieg der Altersgutschriften bzw. Beiträge für mittlere Altersgruppen Bei Inkrafttreten der Reform mindestens 45-jährige (v.a. Männer, da bei Frauen die Angleichung des Rentenalters bereits ausreicht), findet ein Ausgleich über den Sicherungsfonds statt Die Umsetzung der Reform erhöht insgesamt die Stabilität im Obligatorium der beruflichen Vorsorge. Vom Obligatorium betroffen, ohne Ausgleichsmassnahmen über das Überobligatorium, sind gemäss Schätzungen 30% der Versicherten. In umhüllenden Kassen mit hohen Anteil an Überobligatorium wurden entsprechende Massnahmen zur Stabilisierung bereits getroffen. Nest hat derzeit einen Umwandlungssatz von 6.5% bei einem technischen Zins von 2.5%, Aber auch ein Umwandlungssatz von 6.0% impliziert noch eine Verzinsung von 3.0-3,5% und verursacht damit Pensionierungsverluste. Die impliziete Verzinsung ist damit höher als die derzeitige Verzinsung der aktiven Sparguthaben. Weitere Massnahmen sind erforderlich.

Altersreform 2020 Altersreform 2020 Historisch tiefe Zinsen Angespartes Altersguthaben: Beiträge + Zinsgutschriften Umwandlungssatz bestimmt das jährliche Altersguthaben. Miteinberechnet sind die künftig zu erzielenden Zinsen, dies wird im „technischen Zins“ ausgedrückt und die Lebenserwartung. Ist der Umwandlungssatz zu hoch, d.h. die effektive Lebenserwartung ist höher als kalkuliert oder die Zinsen können so nicht erwirtschaftet werden => es entstehen Verluste für die Pensionskasse, die ausgeglichen werden müssen Zentrale Massnahme im BVG ist die Absenkung des Umwandlungssatzes im Obligatorium des BVG. Damit die Renten aber nicht zu drastisch sinken, sollen ein Ausgleich geschaffen werden mit Massnahmen wie der Anpassung des Koordinationsabzugs und dem Anstieg der Altersgutschriften bzw. Beiträge für mittlere Altersgruppen Bei Inkrafttreten der Reform mindestens 45-jährige (v.a. Männer, da bei Frauen die Angleichung des Rentenalters bereits ausreicht), findet ein Ausgleich über den Sicherungsfonds statt Die Umsetzung der Reform erhöht insgesamt die Stabilität im Obligatorium der beruflichen Vorsorge. Vom Obligatorium im Kern betroffen sind gemäss Schätzungen 15-30% der Versicherten. In umhüllenden Kassen mit hohen Anteil an Überobligatorium wurden entsprechende Massnahmen zur Stabilisierung bereits getroffen. Nest hat derzeit einen Umwandlungssatz von 6.5% bei einem technischen Zins von 2.5%, Aber auch ein Umwandlungssatz von 6.0% impliziert noch eine Verzinsung von 3.0-3,5% und verursacht damit Pensionierungsverluste. Die impliziete Verzinsung ist damit höher als die derzeitige Verzinsung der aktiven Sparguthaben. Weitere Massnahmen sind erforderlich.

Altersreform 2020 Aber es besteht Uneinigkeit!? « Notwendige Altersreform » 27.06.2017, Basler Zeitung « Kostet die Altersreform 2020 mehr als geplant? » 28.06.2017, az Aargauer Zeitung « Referendum gegen Altersreform eingereicht » 06.07.2017, Luzerner Zeitung « Sozialdirektoren sind für Altersreform » 08.07.2017, Bote der Urschweiz « Stimmbevölkerung zeigt sich punkto Altersreform kompromissbereit » 09.07.2017, Zürichsee-Zeitung « Wie die Altersreform die Ärmsten trifft» 10.7.2017, az Aargauer Zeitung Einig, dass es eine Reform braucht sind sich alle.

Altersreform 2020 « Altersrentenreform 2020 – Nest im Kern für die Vorlage », als ersten wichtigen Schritt, im Bewusstsein dessen, dass eine absolut generationen- und einkommensgerechte Lösung schwer erreichbar ist und weitere Reformen folgen müssen! notabene Nr. 44 Juli 2017 Altersvorsorge 2020 sichert die AHV für das nächste Jahrzehnt (gem. Prognose 2033 Stand des AHV-Fonds unter 80% der AHV-Ausgabe) => was kommt danach? Erhöht Stabilität im Obligatorium: Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes im Obligatorium an die steigende Lebenserwartung und das wirtschaftliche Umfeld Politische Zugeständnisse und höhere Lohnbeiträge, Referenzalter Frauen, Beiträge Sicherheitsfonds, höhere AHV-Rente, etc. sind erforderlich für den Erhalt der Rentenhöhe Dafür auch Erhöhung der Felixibilität Die über 50-jährigen stellen eine Wählerübermacht dar. Es stellt sich die Frage, ob mit dieser Ausgangslage, die direkte Demokratie die Herausforderungen der Alterung überhaupt generationengerecht zu lösen vermag. Heute ist sicher schwierig abzuschätzen, wie sich unser Leben und das unserer Kinder verändern wird. Ein Blick nach Japan zeigt, was dies für uns „Alte“ und jüngere Generationen in Zukunft bedeuten kann. Thema im nächsten Referat: Einfluss Technologie auf Beschäftigte, Demografie? Weitere weitergreifende Massnahmen sind rechtzeitig zu ergreifen. Der Stiftungsrat der Nest stellt sich diesen Fragen laufend und beobachtet die Kerngrössen der Entwicklung wie z.B. Pensionierungsverluste, das Ausmass der Umverteilung, Anlageerfolge, Reservenentwicklung, etc. im Hinblick auf notwendige Massnahmen zur Stabilisierung der Pensionskasse.