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Altersvorsorge 2020 Was steht auf dem Spiel?

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Präsentation zum Thema: "Altersvorsorge 2020 Was steht auf dem Spiel?"—  Präsentation transkript:

1 Altersvorsorge 2020 Was steht auf dem Spiel?
Veranstaltung Datum Redner/Rednerin

2 Beurteilung der Revision Altersvorsorge 2020
Die Altersvorsorge 2020 ist ein Mischpaket: es bringt mit dem Frauenrentenalter 65 einen Rückschritt aber auch viele wichtige soziale Fortschritte Nach 20 Jahren wird die Altersvorsorge modernisiert und die AHV gestärkt Mit der Zusatzfinanzierung der AHV werden die Renten gesichert und das heutige Rentenniveau bleibt insgesamt erhalten Im «Mischpaket» werden die AHV-Renten erhöht und die Renten bei Teilzeitarbeit verbessert. Zudem wird die Finanzierung der AHV gesichert. Gleichzeitig wird jedoch der Umwandlungssatz gesenkt und das Rentenalter für Frauen erhöht. Seit 2003 sind alle Reformen der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gescheitert. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit unausgewogenen Teilrevisionen der AHV und des BVG hat der Bundesrat Ende 2014 beschlossen, die Anpassungen bei der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gleichzeitig in derselben Vorlage anzugehen. Im Gegensatz zu der letzten Vorlage, als 2010 die Senkung des Umwandlungssatzes wuchtig abgelehnt wurde, werden diesmal die mit der Senkung verbundenen Rentenausfälle kompensiert. Damit wurde das Ziel erreicht, das heutige gesetzliche Rentenniveau zu sichern. Die gewerkschaftliche Forderung, dass sich der Bund künftig stärker an der AHV-Finanzierung beteiligt, konnte durchgesetzt werden. Die AHV wird somit zusätzlich gestärkt. In den Folgenden Folien zeigen wir, welche Probleme sich heute in der Altersvorsorge stellen und welche Lösungen die Altersvorsorge 2020 anbietet 2

3 Heute: Frauen haben zu tiefe Renten
Teilzeitarbeit ist in der 2. Säule schlecht versichert Frauen haben dadurch viel tiefere Pensionskassen-renten als Männer - 63% Rente der beruflichen Vorsorge nach Geschlecht (Mittelwert/ in Franken) Die Mehrheit der Frauen ist heute berufstätig. Die meisten von ihnen Teilzeit. Sie werden in den Pensionskassen benachteiligt, weil sie nur einen kleinen Teil ihres Lohnes versichern können. Zahlen über die Renten aus der beruflichen Vorsorge zeigen, dass Frauen im Mittel 63 Prozent tiefere PK-Renten als die Männer erhalten (Beiträge zur sozialen Sicherheit, Gender Pension Gap in der Schweiz, Forschungsbericht Nr. 12/16, 2015, Schon lange drängen wir hier auf Verbesserungen. Gender Pension Gap in der Schweiz. Darstellung: SGB. 3

4 Fortschritt: Teilzeitarbeit wird besser versichert
Berufliche Vorsorge wird modernisiert und den veränderten Erwerbsbiographien angepasst Benachteiligung der Teilzeitarbeit in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird dank neuer Berechnung des versicherten Lohnes stark gemildert Beispiel Zusammen mit dem AHV-Zuschlag führt dieser Modernisierungsschritt zu einem deutlich höheren Renteneinkommen der Frauen Künftige Rentnerin, Pensionierung 2043 Frau (Jhg. 1978), Jahreseinkommen 35‘000, 1 Kind Heute AV 2020 Rentenverbesserung PK-Rente 365.- 594.- (= 63%) Die stossende Deckungslücke bei Teilzeitarbeit wird in der Revision geschlossen: Die Teilzeitarbeit wird in der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser versichert sein. Das System zur Berechnung des versicherten Lohnes berücksichtigt die tiefen Einkommen zukünftig stärker. Davon profitieren in erster Linie Arbeitnehmerinnen mit Teilzeitanstellungen mit tiefen Löhnen (58% der Frauen arbeiten Teilzeit). Die beiden Massnahmen des AHV-Rentenzuschlags und die bessere Versicherung in der beruflichen Vorsorge führen bei tiefen Einkommen und vor allem bei jüngeren Frauen zu einer Erhöhung des Renteneinkommens von weit über 10%. Beispiel: Coiffeuse, Jahrgang 1978, Jahreseinkommen Fr. 35’000 -> monatliche PK-Rente bei Rentenalter 65 (nach Altersvorsorge 2020) = 594 Franken (bisher 365 Franken). (Quelle: Berechnungen, SGB) Quelle: Eigene Berechnungen, SGB. 4

5 Heute: Lücken in der Sozialen Sicherheit
Ältere Arbeitnehmende werden beim Stellenverlust von der Pensionskasse ausgeschlossen Kein Anspruch auf eine Altersrente, sondern Zwang zum Kapitalbezug Wer heute vor der Pensionierung die Stelle verliert, hat im Alter keinen Rentenanspruch aus der Pensionskasse mehr. Er ist gezwungen, das Kapital zu beziehen. Das Risiko für ältere Arbeitnehmende nach einem Stellenverlust keine Arbeit zu finden steigt weiter an. Umso wichtiger ist es, dass die Pensionskasse eine Rente bezahlt, auch wenn bei anhaltender Arbeitslosigkeit keine Beiträge mehr geleistet werden. Mit der Altersvorsorge 2020 sind die Zeiten vorbei, wo die Betroffenen dazu gezwungen werden, bereits vor der Pensionierung das angesparte Alterskapital anzuzapfen. 5

6 Fortschritt: Rentenanspruch auch bei Stellenverlust
Bei Entlassung ab 58 bleiben Arbeitslose in der bisherigen Pensionskasse versichert auch wenn sie bis zum Pensionsalter keine Stelle mehr finden Rentenanspruch im Alter bleibt bestehen Kein Zwang Altersguthaben vor der Pensionierung anzuzapfen Dass der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter bestehen bleibt, ist ein wichtiger und grosser Fortschritt. Künftig erhalten ältere Arbeitslose ab 58 Jahren auch im Pensionsalter eine Rente von ihrer letzten Pensionskasse und werden nicht mehr gezwungen ihr Alterskapital zu beziehen. Dies selbst wenn die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, die entsprechenden Sparbeiträge zu leisten. Und vor allem können die Betroffenen nicht mehr gezwungen werden, bereits vor der ordentlichen Pensionierung ihr Alterskapital anzuzapfen. 6

7 Heute: Die AHV braucht zusätzliches Geld
Vorübergehender Finanzierungsengpass bei der AHV wegen Renteneintritt der Baby-Boom Generation Einnahmen decken die Ausgaben nicht mehr Rote Zahlen in der AHV erhöhen Druck nach Leistungskürzungen Jahr Umlageergebnis (in Mio. Franken) 2014 -320 2015 -579 2016 -766 Prognose 2017 -602 Der Druck auf die AHV-Renten steigt. Weil die AHV im Umlageverfahren seit kurzem mehr ausgibt als sie einnimmt, wollte der Bundesrat sogar die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) streichen. Der Renteneintritt der Baby-Boom Generation belastet das Umlageergebnis nur vorübergehend. Wer mit vernünftigen Annahmen rechnet, kommt zum Schluss, dass der übermässige Anstieg der Rentnerzahlen die Altersvorsorge nicht grundsätzlich ins Wanken bringen wird. Das Wachstum der Produktivität und damit der Löhne und der Beschäftigung kann den Grossteil der Mehrkosten auffangen. Dennoch braucht es in begrenztem Umfang eine Zusatzfinanzierung, damit die AHV-Finanzen bis 2030 im Lot bleiben. Beleibt die AHV in dieser Zeit unterfinanziert, steigt der Druck für Rentenalter 67 und/oder Leistungskürzungen. BSV – Schweizerische Sozialversicherungsstatistik, BFS, 2016. 7

8 Fortschritt: AHV-Finanzierung wird gesichert
Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer Der AHV wird per 2018 eine Milliarde Franken zugeführt, ohne dass die Leute mehr bezahlen als heute Per 2021 moderate Anhebung der MwSt um 0,3% (neuer Satz: 8,3%) Dank Zusatzfinanzierung wird die Unterdeckung der AHV vermieden Sicherung der Renten und der automatischen Rentenanpassung an die Teuerung und Lohnentwicklung Forderung nach Rentenalter 67 ist auch wegen der Ausfinanzierung der AHV nicht gerechtfertigt Die Revision Altersvorsorge 2020 bringt eine Zusatzfinanzierung für die AHV über die Mehrwertsteuer. Positiv daran ist, dass der AHV eine Milliarde Franken mehr zufliesst als bisher, ohne dass die Konsumentinnen und Konsumenten für die Produkte mehr bezahlen müssen. Denn die 0,3% MwSt., die bis Ende 2017 noch für die IV erhoben werden, fliessen danach (ab 2018) direkt in die AHV. Damit die AHV-Finanzierung gesichert bleibt, ist ab 2021 eine moderate Anhebung der Mehrwertsteuer von 0,3% nötig (oder 30 Rappen auf einen Einkauf von 100 Franken). So werden die AHV-Renten gesichert, wovon auch die künftigen Rentnergenerationen profitieren werden. Dadurch wird die Forderung einer Rentenaltererhöhung über 65 hinaus obsolet und ist während dem nächsten Jahrzehnt vom Tisch. Die gewerkschaftliche Forderung, dass sich der Bund künftig stärker an der AHV-Finanzierung beteiligt, konnte durchgesetzt werden. Die AHV wird somit zusätzlich gestärkt. Exkurs – Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer ist nicht die sozialste Steuer. Wird sie aber zur Finanzierung der AHV herangezogen ist das vernünftig. Denn die AHV ist äusserst sozial ausgestaltet, so dass Leute mit tiefen und mittleren Einkommen trotz teilweiser Finanzierung über die Mehrwertsteuer überdurchschnittlich profitieren. Die Mehrkosten sind erträglich: Erst ab 2021 bezahlen Konsumenten auf einem Einkauf von 100 Franken gerade mal 30 Rappen mehr als heute. 8

9 Rückschritt: Rentenalter 65 für Frauen
Volle AHV-Rente und Rente der obligatorischen beruflichen Vorsorge erst ab 65 Abbau im Schnellzugstempo Ab 2021 gilt Rentenalter 65 für Frauen Gewerkschaften konnten Rentenalter 64 während 20 Jahren erfolgreich verteidigen, erzielten aber keine Verbesserungen im Renteneinkommen Jahr Jahrgang Rentenalter 2018 1954 Monate 2019 1955 Monate 2020 1956 Monate Für die Frauen klar negativ ist die Erhöhung des AHV-Rentenalters auf 65 Jahre – trotz grossen gewerkschaftlichen Widerstands. Die Beitragsdauer steigt deshalb um 1 Jahr. Bereits im Jahr 2018 sind Frauen mit Jahrgang 1954 von der Erhöhung des Rentenalters betroffen. Demgegenüber stehen aber Rentenverbesserungen, welche insbesondere den Teilzeit arbeitenden Frauen zu Gute kommen. Dies kann insbesondere als ein wichtiger Erfolg gewertet werden, weil eine Verbesserung des Renteneinkommens über die AHV nach mehr als 40 Jahren kein Tabu mehr darstellt. 9

10 Fortschritt: Erhöhung der AHV-Renten
Bessere AHV-Renten für die NeurentnerInnen, dank AHV-Zuschlag von 840 Fr./Jahr für Einzelpersonen AHV-Erhöhung bis zu 2’712 Fr./Jahr für Ehepaare via Erhöhung Plafonds AHV-Renten steigen um 3-6% Erste Rentenverbesserung seit 20 Jahren bzw. Rentenerhöhung seit 42 Jahren AHV-Rentenverbesserung kommt besonders den Frauen zu Gute: 500’000 erwerbstätige Frauen sind nur in der AHV versichert Das Parlament hat sich bei der Verabschiedung der Vorlage Altersvorsorge 2020 für eine Stabilisierung des Rentenniveaus ausgesprochen und erhöht gar die AHV-Renten, um die Rentenverluste in der zweiten Säule abzufedern. Die Verbesserung ist als Zuschlag auf alle künftigen AHV-Altersrenten ausgestaltet: Der Rentenzuschlag bringt den Neurentnerinnen eine spürbare Verbesserung des Rentenniveaus. Die Erhöhung beläuft sich auf 3% für die höheren AHV-Renten und auf 6% bei den tiefen AHV-Renten. Für verheiratete Paare ist die Verbesserung noch substanzieller: Nebst den Zuschlägen wird der Ehegattenplafonds von 150 auf 155% erhöht. Das Renteneinkommen für Paare mit plafonierten Renten verbessert sich um Fr pro Jahr, oder um 6,4%. Mit der Verbesserung der AHV-Renten werden die Rentenverluste in der zweiten Säule zu einem vernünftigen Preis-Leistungsverhältnis kompensiert. Auch die Kosten für die AHV-Erhöhung sind tief. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die Lohnabgaben um je 0,15% erhöht. Eine Verbesserung in der zweiten Säule wäre teurer und würde die tiefen und mittleren Einkommen übermässig belasten. 10

11 Deutliche Rentenverbesserung
Künftiges Rentner-Ehepaar, Pensionierung 2021 Frau, Jahreseinkommen 50’000, 1 Kind Mann, Jahreseinkommen 80‘000 Heute AV 2020 Rentenverbesserung AHV-Rente 3600.- 3830.- (= 6,4%) PK-Rente 2114.- Total Künftige Rentnerin, Pensionierung 2043 Frau (Jhg. 1978), Jahreseinkommen 35‘000, 1 Kind Heute AV 2020 Rentenverbesserung AHV-Rente 1949.- 2026.- +77.- (= 4%) PK-Rente 365.- 594.- (= 63%) Total Monatliche Renten (zu Preisen 2017) Quelle: Eigene Berechnungen, SGB. 11

12 Fortschritt: Modernisierung Altersrücktritt
Gleitende Pensionierung: Kombination von Teilzeitarbeit und Teilbezug der Renten wird möglich Die Kürzungssätze bei der vorzeitigen Pensionierung werden sinken. Bei Pensionierung mit 64 Jahren: 4.1% statt 6.8% Bis zu einer AHV-Rente von ca Franken kann diese Kürzung mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken ausgeglichen werden. Dies trifft für etwa die Hälfte aller Frauen zu. Die Revision Altersvorsorge 2020 vereinfacht die Kombination von Teilzeitarbeit und Rentenbezug im Alter. Die AHV-Renten und Pensionskassen-Renten müssen künftig nicht mehr als ganze Rente bezogen werden, sondern können als Teilrenten mit einer reduzierten Erwerbstätigkeit kombiniert werden. Dies vereinfacht eine flexible Teilpensionierung. Anders als vom Bundesrat vorgeschlagen bleibt die Frühpensionierung in der Pensionskasse ab 60 Jahren möglich. Bis zu einer AHV-Rente von ca Franken kann diese Kürzung mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken ausgeglichen werden: Davon profitieren insbesondere Frauen, welche ein durchschnittlichen Einkommen von rund 39’000 Franken erzielen. Dies trifft für etwa die Hälfte aller Frauen zu. Beispiel bei Frühpensionierung mit Ausgleich der Kürzung durch Rentenzuschlag: Rente nach geltendem Recht im ordentlichen AHV-Alter 64: Rente gemäss Reform (+70 Franken) bei der Pensionierung im Referenzalter 65: Abzug für ein fehlendes Beitragsjahr (1/44 pro fehlendes Beitragsjahr): / 44 = 40.- Vorbezugskürzung (4,1%) bei einer Rente von : x = 71.- Rente bei der Pensionierung gemäss Reform im AHV-Alter 64: 12

13 Fortschritt: Besitzstand in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird garantiert
Umwandlungssatz 6,8% Umwandlungssatz 6% Altersguthaben 200‘000 Altersguthaben 200‘000 AHV-Zuschlag Jährliche Rente 13‘600 Kompensation 1‘600* Jährliche Rente 12‘000 Trotz AHV-Zuschlag sind jedoch nicht alle Renteneinbussen vollständig kompensiert. Die Vorlage Altersvorsorge 2020 enthält Massnahmen auch für die zweite Säule: So gilt für die über 50-Jährigen eine Besitzstandgarantie ihrer bisherigen Rente, die solidarisch über alle 4 Millionen Versicherten der zweiten Säule finanziert wird. Die Rente bleibt deshalb für diese Gruppe auf dem Niveau des Umwandlungssatzes von 6,8% stabilisiert. Der Sparprozess in der zweiten Säule wird gleichzeitig verstärkt damit die Renteneinbusse durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes kompensiert werden kann, indem: der Koordinationsabzug für die Bestimmung des obligatorisch versicherten Jahreslohnes reduziert wird; die Altersgutschriftensätze in der Altersgruppe erhöht werden; die Renteneinbusse durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes zusätzlich durch den Sicherheitsfond (SiFo) ausgeglichen wird. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sind von den Massnahamen nicht betroffen. Alle Massnahmen die zur Verschlechterung der heutigen Situation der Rentnerinnen und Rentner geführt hätten, wurden abgewehrt. Der Bundesrat wollte den Teuerungsausgleich (Mischindex) der AHV-Renten aussetzen und die Witwenrenten kürzen. Folgendes Beispiel veranschaulicht den Kompensationsmechanismus: Die BVG-Jahresrentenhöhe wird durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem Umwandlungssatz bestimmt. Bei einem Altersguthaben von 200’000 Franken und einem Umwandlungssatz von 6,8% beträgt die jährliche Rente folglich 13’600 Franken. Bei einem Umwandlungssatz von 6% würde die jährliche Rente 12’000 Franken betragen. Deshalb müssen 1’600 Franken kompensiert werden. Hinzu kommt der AHV-Zuschlag für die Neurentnerinnen. * Rentenniveau bei UWS 6,8% von 13‘600 Fr. auch bei UWS 6% garantiert dank Senkung Koordinationsabzug, Erhöhung der Altersgutschrift und Beiträgen Sicherheitsfonds. Für alle obligatorisch Versicherten kommt dazu noch die AHV-Erhöhung. D.h. unter dem Strich eine Rentenverbesserung. 13

14 Nein zur Altersvorsorge 2020: Was sind die Folgen?
Rentenalter bleibt bei 64 für Frauen Keine Erhöhung der AHV-Renten Tiefe PK-Renten für Frauen bei Teilzeitarbeit Ältere Arbeitslose verlieren weiterhin PK-Rente Pensionskassen werden weiter ihre Leistungen verschlechtern AHV schreibt Defizite positiv Entgangene Verbesserungen! negativ negativ Ein Nein zur Revision Altersvorsorge 2020 ist ein Nein zu deutlichen Verbesserungen für die zukünftigen Rentnerinnen. Dem Rückschritt beim Rentenalter der Frauen stehen bei den Pensionskassen-Renten eine bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit und bei den AHV-Renten ein AHV-Zuschlag sowie Verbesserungen bei der Renten von Ehepaaren gegenüber. Ein Nein zur Revision Altersvorsorge 2020 bedeutet auch, dass in der beruflichen Vorsorge der Rentenanspruch beim Stellenverlust im Alter erlischt und die Teilzeitarbeit weiterhin benachteiligt bleibt. Bei einem Nein schreibt die AHV weiterhin Defizite und würde somit eine Steilvorlage für den Plan B bieten. Plan B 14

15 Plan B = Plan «Bürgerlich»
SVP/FDP + Arbeitgeberverband/ Economiesuisse bekämpften erbittert die AHV-Verbesserungen Ihr Ziel: Schwächung der AHV zugunsten des privaten Sparens! Scheitert die Revision, sehen sie sich als Gewinner… Der Druck für Rentenalter 67 steigt massiv Reform wird aufgesplittet in Einzelpakete, ohne Kompensationen Bekämpfung der Verschlechterungen wird für die Gewerkschaften wegen sinkenden AHV-Finanzen immer schwieriger Politik der leeren Kassen verunmöglicht Fortschritte Der Plan B (ürgerlich) würde die heutige Situation verschlechtern. Bereits bei der Parlamentsvorlage gingen SVP/FDP noch weiter als der Bundesrat, der bereits den Mischindex in der AHV kippen wollte. Die Arbeitgeber und ihre bürgerlichen Gehilfen im Nationalrat wollten das sinkende Rentenniveau einzig über einen starken Ausbau der zweiten Säule ausgleichen, wodurch die tieferen Einkommen massiv mehr Beiträge leisten müssten. Sie wollten das Rentenalter generell auf 67 Jahre erhöhen – ungeachtet der Schwierigkeiten von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt. Und sie wollten die Witwen- und Kinderrenten in der AHV streichen. Scheitert die Revision, werden die nötigen Reformen in Einzelschritten eingeleitet: Rentenaltererhöhung, Stärkung der kriselnden 2. Säule, Abbau in der AHV zum Profit des privaten Sparens. 15

16 Volksabstimmung 24. September 2017
Altersvorsorge 2020 Verfassungsänderung über Erhöhung MwSt Gesetzesanpassungen Die Altersvorsorge 2020 besteht aus zwei Vorlagen: Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV. Da die Mehrwertsteuer erhöht werden soll, muss die Bundesverfassung geändert werden. Deshalb müssen die Stimmberechtigten darüber obligatorisch abstimmen. Das Bundesgesetz über die Altersvorsorge Es enthält alle Gesetzesanpassungen: Die Verschlechterungen mit der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes sowie die Verbesserungen wie die Erhöhung der AHV-Renten. Gegen dieses Gesetz kann das fakultative Referendum ergriffen werden. 16

17 …verbessert für alle die es besonders nötig haben das Rentenniveau!
Die Altersvorsorge 2020… …sichert die Renten! …verbessert für alle die es besonders nötig haben das Rentenniveau! …stärkt die AHV! …modernisiert die berufliche Vorsorge! …bringt wichtige soziale Fortschritte! Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist die Revision Altersvorsorge 2020 geeignet, die Rentenprobleme zu lösen. Die Revision führt jedoch zu einer Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Der SGB und seine Verbände konnten das tiefere Rentenalter für Frauen während 20 Jahren erfolgreich verteidigen. Rentenverbesserungen konnten jedoch nicht erzielt werden. Dies obschon vor allem Frauen zu tiefe Renten haben. Mit der Altersvorsorge 2020 stehen nun echte Fortschritte beim Rentenniveau und bei der Sicherung der Renten gegenüber. Dank dem gewerkschaftlichen Druck stehen erstmals seit 20 Jahren wieder Verbesserungen bei den Renten an. Die AHV gewinnt an Gewicht gegenüber der 2. Säule und die solidarische Umlagefinanzierung wird ausgebaut. Dies gegen den erbitterten Widerstand der Arbeitgeberverbände. Der Rentenzuschlag von Fr. 840/Jahr für alle NeurentnerInnen ist die erste echte pauschale Rentenverbesserung seit 42 Jahren. Damit wäre das Tabu der Rentenerhöhungen in der AHV gebrochen und der Weg geebnet für weitere Leistungsverbesserungen. Die Altersvorsorge 2020 ist ein Paket, das die Probleme der Altersvorsorge bis 2030 löst und durch die Stärkung der AHV auch einen sozialen Fortschritt bringt. 17


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