KV-Entgeltreform / Sparkassen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

Ekkehard Nuissl von Rein Erfahrungen aus dem deutschen Programm
Internationale Konferenz des Städtebundes: Bogatynia – Hradek – Zittau MECHATRONIK – BERUFLICHE AUSBILDUNG Zittau, den 17. April 2008 Städtebund Bogatynia-
Grundentgeltdifferenzierung
Innovation GmbH 3. Fachtagung : "Auf dem Weg zur Regelpraxis – Gender Mainstreaming im ESF in Baden - Württemberg" Gleichstellung von Frauen und Männern.
Entgegenkommen als Erfolgsgrundlage
Die.BAVExperten.in/Österreich Die Clevere Abfertigungsvorsorge aus Sicht kleiner Unternehmen.
DOJ-Strategie Situation heute Strategie 06 – 08 ist ausgelaufen Konsequente Weiterführung bisherige Strategie Vorbesprechung mit Netzwerkvertretern.
Netzwerk Gesundheitsförderung und Arbeitsmarktintegration
Tarifpolitische Leitlinien beschlossen auf der Delegiertenversammlung am 20. März 2007 in Frankfurt 1. Gerechter Lohn über gerechte Verfahren durch einen.
Es ist normal, anders zu sein
Regionale Treffen Weiterbildung als Faktor für regionale Entwicklung im Burgenland Leitliniendiskussion und Leitlinienentwicklung der burgenländischen.
EINHEIT 1 Einführung ins Bürgerliche Recht
Wertemanagement Die Übergänge zwischen den Wertesystemen.
Schema Lohn- u. Gehaltsabrechnung
Projekt „Projektname“ Alternativszenario
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Gesprächsführung.
Aktive Eingliederung aus der Sicht der europäischen Arbeitgeber/innen Dr. Wolfgang Tritremmel, BUSINESSEUROPE Wien, 15. Mai 2008.
Wir sind Die Burgenländische Konferenz der Erwachsenenbildung ist ein unabhängiges Forum der Begegnung und Zusammenarbeit von derzeit 11 burgenländischen.
Garantiearbeiten Möglichkeiten: Rückstellung per 31. Dez >
Das Fachkräftebündnis Leine-Weser
Flüchtlinge Aktuelle Entwicklung Minister Ralf Jäger MdL Düsseldorf, den 17. November 2015.
Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße Wien „Lieber mit als ohne Betriebsrat!“ Ergebnisse einer telefonischen.
2. Konferenz „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Landkreis Rostock“
KV – Gehaltsreform 2005 GPA-Strukturvorschlag
Betriebsversammlung Betrieb / Abteilung ….
Einheitliches Entlohnungssystem für ArbeiterInnen und Angestellte
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
Politischer Entscheidungsprozess
Arbeitsmarktinstrumentenreform
Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum
Alois Schlager, CNH Österreich GmbH
Kollektivvertrag §§ 9 – 17 ArbVG
Deutschland Intelligent Vernetzt – Digitale Modellregion Rhein-Neckar
ÖGB Pressekonferenz Graz, 04. April 2016, h
Gemeinsame Sitzung der BA
Hier sehen Sie die Datei „6Wände_und_3Fenster“ in einem üblichen IFC Viewer. U.a. zu erkennen: Die markierte Wand wurde so definiert, dass sie der Gebäudehülle.
… höhere Löhne und Gehälter
EINREICHFORMULAR [Unternehmenslogo einfügen ]
Der Kollektivvertrag Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!
KV Für Die Außeruniversitäre Forschung, Status Beginn der Verhandlungen, Februar 2001, voraussichtlicher Abschluss mit Juli Per
BetriebsrätInnenkonferenz SPARKASSEN
Abschließender Bericht der Verteilungs-Kommission
BR-Fragebogen BAGS Stand: 1. Oktober 2009
Erste Erfahrungen mit dem Betreuungsunterhalt
BetriebsrätInnen-Konferenz
Papierindustrie KV-Runde 2005
Klausur-Tagung der AG-Verbände und der WBG FINANCE 4. Juli 2003
Glasindustrie KV-Runde 2002
Ziele und Themenfelder
Sortimentscontrolling
Strategie-Workshop eLearning einfach nutzen
Warum ein Betriebsrat bei ……………?
Ausgewählte Folien für Lehreinheit C3
Berliner Willkommensinitiativen diskutieren das neue Gesamtkonzept des Senats 4.2. Kinder und Jugendliche, Integration in allgemeinbildende und berufliche.
Die Versorgungs-ordnung
BP Nr. 784/N Görthenweg und 1. Änderung des BP Nr. 400/II
Grundsätze für eine Tarifregelung
Aktuelles Zusammenlegung Sozialministerium/Gesundheitsministerium
Die neuen gesetzlichen grundlagen in der nms
Projektpräsentation 2018/19
Historie, rechtliche und organisatorische Grundlagen
Informationen zu AT-Angestellten
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Kv-freien Raum
Konto 3060 auf den aktuellen Stand gebracht. Hier gibt es folgende
Portal öffentliche Kontrolle in Österreich
Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
 Präsentation transkript:

KV-Entgeltreform / Sparkassen Berichterstattung Beschlussfassung Bundesausschuss Sparkassen 22. November 04

Ausgangssituation Die Kollektivvertragspartner sind übereingekommen, zunächst den Themenkomplex „Neues Schema und damit zusammenhängende Sachfragen“ einer Lösung zuzuführen, um zu ermöglichen, dass das neue Schema für ab 1.1.2005 begründete Dienstverhältnisse zur Anwendung kommt. Es besteht ebenso Einvernehmen darüber, dass bis zum Jahresende 2004 auch die Übergangsregelung mit dem Ziel, möglichst viele MitarbeiterInnen in das neue Schema überzuleiten, einer konsensualen Lösung auf kollektivvertraglicher Ebene zugeführt werden soll. Sollten die Übergangsregelungen aus welchen Gründen immer nicht bis zum 31.12.2004 feststehen, so tritt auch das neue Schema mit 1.1.2005 nicht in Kraft. (Laabener Erklärung 14.09.04)

Offene Punkte Neue Struktur: Geltungsbereichssicherung  Sozialzulagen  Programmatische Erklärung zur Leistungstangente Anrechnungsdetails (Vordienstzeiten, Bildungs- bzw. Sterbekarenz)  Überreihungscheck+Mindestwert  Übergangsbestimmungen : Zielsetzung  Quantität  Verteilung über Zielgruppen (gender) –( Karenzanrechnung)  Berechnungsmodus  Zeithorizont ( versetzter Start)  Kommunikationsprozess : Gemeinsames Verständnis  Zeitplan (grob)  Vermittlungs-Werkzeuge/Medien

Beschluss 24-9-04 Der Bundesausschuss Sparkassen nimmt das präsentierte Verhandlungsergebnis zum Themenkomplex „Neues Schema und damit zusammenhängende Sachfragen“ unter folgenden Prämissen einstimmig an: Die noch offenen Detailpunkte werden im Sinne der Beschlusslage geklärt. Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen gibt es ein konsensuales Ergebnis auf akzeptablem Niveau. Das Gesamtergebnis wird nach Vorliegen der Übergangsmodalitäten neuerlich bewertet und einer weiteren Beschlussfassung unterzogen.

Übergangsbestimmungen Zielsetzung

GPA- Ziele / Spk-Übergangsrecht /1 Chancen aus dem neuen KV und Sicherheit aus dem derzeitigen KV sind zueinander ausgewogen Neben der ökonomischen Absicherung wird gewährleistet, dass die mit dem neuen KV verbundenen Chancen auch für bereits beschäftigte Angestellte bestehen Das vereinbarte Übergangsrecht (ÜR) ist erklärbar, transparent, kontrollierbar sowie einklagbar und wird angewendet Innerhalb der Gruppe der Beschäftigten sind die Angestellten je nach Dienstalter, Ausgangsbasis im System alt, bisherigem Karriereverlauf, gendergerecht in ihren Erwartungen geschützt.

GPA- Ziele / Spk-Übergangsrecht /2 Das ÜR ist qualitativ so vereinbart, dass sich die einzelnen Beschäftigten auch individuell dafür entscheiden würden Das ÜR bildet für alle Sparkassen die Grundlage für die betriebliche Umsetzung. Mindeststandards sind definiert, es gibt zu Grunde liegende Sicherheiten, Leitlinien in die betriebliche Aushandlungsprozesse eingebettet sind Das ÜR kann betrieblich verbessert, ergänzt und variiert werden, ohne dass die Qualität beeinträchtigt werden kann Das ÜR beweist gewerkschaftliche Gestaltungskompetenz

Übergangsbestimmungen Erwartungsschutz- Faktoren

Erwartungsschutz Faktoren des individuellen (Erwartungsschutz) Anspruch Derzeitige Einstufung Einstufung im KV Neu ( nächstniedrigerer Gehaltsansatz) Geleistete Dienstjahre ( inkl. Karenzzeiten) Verbleibende Gehaltssprünge / Gruppe Bisherige / künftige Überreihungen Sockelanspruch: Ab dem vollendeten 3. Dienstjahr: 1 Bonusstufe nach dem 5,5. Dienstjahr: 5% (der noch ausstehenden Vorrückungen) p.a.

Übergangsbestimmungen Umstiegsmodus

Alt-Einstufung zum Stichtag Umstieg in KV Neu Alt-Einstufung zum Stichtag GS_NEU Gruppe S, Sa Gruppe A und B Gruppe 1, 1a Gruppe C Gruppe 2, 2a Gruppe D Gruppe 3, 3a Gruppe E Gruppe 4, 4a Gruppe F Gruppe 5, 5a Gruppe G Gruppe 6, 6a Gruppe H

Übergangsbestimmungen Staffel

Erwartungsschutzstaffel Dienstjahr Erwartung -% /offene Stufen nach 5,5. 5% 6,5. 10% 7,5. 15% 8,5. 20% 9,5. 25% 10,5. 30% 11,5. 35% 12,5. 40% 13,5. 45% 14,5. 50% Dienstjahr Erwartung -% /offene Stufen 15,5. 55% 16,5. 60% 17,5. 65% 18,5. 70% 19,5. 75% 20,5. 80% 21,5. 85% 22,5. 90% 23,5. 95% nach 24,5. 100%

Übergangsbestimmungen Berechnung

Erwartungschutz/ Berechnung Gesicherte Vorrückungen aus KV alt Diese speisen eine „ Ausgleichszulage“ im KV Neu = pensionskassenwirksam Berechnungsmodus Zahl der noch bevorstehenen Vorrückungen im KV alt wird ermittelt (Basis= Erwartungschutz %) Absolvierte Überreihungen: Verkürzen den Erwartungsschutz um je 10% 1. Überreihung bleibt außer Betracht Deckel: Umfang des Erwartungsschutzes = max. 10 Stufen Aufzehrbarkeit der aufzubauenden Ausgleichszulage: Mit Zeitvorrückungen Mit 25 % des Kompetenzvorrückungswertes Mit 0 % des Überreihungswertes

Erwartungschutz/ Berechnung / 2 Weitere Gehaltsentwicklung Gesicherte Vorrückungen alt Vorrückungen Neu ( kompetenz– und zeitabhängig) Überreihungen Neu Betriebliche Alternativmodelle KV soll betriebliche Sonderregelungen ermöglichen AG-Vorschlag präsentiert Vergleichbarkeit nicht gewährleistet Offen Härtefallklausel Zielformulierung: = BV- Partner sollen geeignete Maßnahmen ergreifen um Härtefälle auszugleichen

Übergangsbestimmungen Sonstige Bestimmungen

Sonstige Übergangsbestimmungen Sozialzulagen bleiben uneingeschränkt aufrecht Überzahlungen vor Umstieg: Keine KV- Vollmacht zum Eingriff in bestehende (Überzahlungs) -Regelungen Gesundheitsförderungsfond Zieldefinition € 20 / pro MA und Jahr Empfehlung der KV- Partner: Aufstockung bei Bedarf, wenn Angebote angenommen werden, bzw. regionale Bündelung Gestionierung über BV = betriebl. Wohlfahrtseinrichtung Entnahmemodus: Keine Anrechnung auf ANSchG- Maßnahmen

Sonstiges / PK Zielübertragungsberechnung bis 2009 Berechnungs-Basis : valorisiertes Schema 2004 (Schattenschema) Überreihungen vor Zielübertragung zw. 2004 und 2009: Werden fiktiv eingerechnet Laufende Karriereschritt-Beitrag für Definitive/ bereits Zielübertragene: Berechnung auf Basis der Relation zw. Schemagruppe alt und Schemagruppe neu

Übergangsbestimmungen Geltungsbeginn

Geltungsbeginn Geltungsbeginn für Neueintretende mit 1.1.05 Geltungsbeginn für bestehende MA: Mit 1.1.05 Vorrückung nach altem Schema Einstufung ins neue Schema erst danach Keine Anrechnung auf Erwartungsschutz/ BonusstufeN KV- Übergangsrecht wird rückwirkend mit 2.1.05 in Geltung gesetzt

Übergangsbestimmungen Geltungsbereichssicherung

Geltungsbereichssicherung Geltungsbereichsicherung: Reformabschluß auch mit FV Spk der WKÖ zur wohlwollenden Prüfung entgegen genommen, noch keine endgültige AG-Positionierung

Offene Punkte Neue Struktur: Geltungsbereichssicherung  Sozialzulagen  Formulierung der zur Leistungstangente Anrechnungsdetails (Vordienstzeiten, Bildungs- bzw. Sterbekarenz)  Überreihungscheck+Mindestwert  Übergangsbestimmungen : Zielsetzung  Quantität  Verteilung über Zielgruppen (gender) –( Karenzanrechnung)  Berechnungsmodus  Zeithorizont ( versetzter Start)  Kommunikationsprozess : Gemeinsames Verständnis  Zeitplan (grob)  Vermittlungs-Werkzeuge/Medien

Termine 18.11.: einstimmige Beschlussfassung der Reform im Sparkassenverband 24.11.: Start der KV- Runde 2005 26.11.: BR- Konferenz – Entgeltreform 6.12.: ev. Pressekonferenz Entgelt Satzungsverhandlung 13.12.: KV-Runde 2005 15.12.: Entgelt -Betriebliche Alternativmodelle 21.12.: KV Runde2005

Beschluss des BA 22: 22-11-04 Bewertung des Gesamtpaketes (Neues System + Übergangsrecht): Bundesausschuss nimmt die Reform einstimmig an.

...vielen Dank für Eure Beiträge ! Aus den Steinen, die uns in den Weg gelegt werden, können wir etwas Neues bauen... (Erich Kästner) ...vielen Dank für Eure Beiträge !