KV-Entgeltreform / Sparkassen Berichterstattung Beschlussfassung Bundesausschuss Sparkassen 22. November 04
Ausgangssituation Die Kollektivvertragspartner sind übereingekommen, zunächst den Themenkomplex „Neues Schema und damit zusammenhängende Sachfragen“ einer Lösung zuzuführen, um zu ermöglichen, dass das neue Schema für ab 1.1.2005 begründete Dienstverhältnisse zur Anwendung kommt. Es besteht ebenso Einvernehmen darüber, dass bis zum Jahresende 2004 auch die Übergangsregelung mit dem Ziel, möglichst viele MitarbeiterInnen in das neue Schema überzuleiten, einer konsensualen Lösung auf kollektivvertraglicher Ebene zugeführt werden soll. Sollten die Übergangsregelungen aus welchen Gründen immer nicht bis zum 31.12.2004 feststehen, so tritt auch das neue Schema mit 1.1.2005 nicht in Kraft. (Laabener Erklärung 14.09.04)
Offene Punkte Neue Struktur: Geltungsbereichssicherung Sozialzulagen Programmatische Erklärung zur Leistungstangente Anrechnungsdetails (Vordienstzeiten, Bildungs- bzw. Sterbekarenz) Überreihungscheck+Mindestwert Übergangsbestimmungen : Zielsetzung Quantität Verteilung über Zielgruppen (gender) –( Karenzanrechnung) Berechnungsmodus Zeithorizont ( versetzter Start) Kommunikationsprozess : Gemeinsames Verständnis Zeitplan (grob) Vermittlungs-Werkzeuge/Medien
Beschluss 24-9-04 Der Bundesausschuss Sparkassen nimmt das präsentierte Verhandlungsergebnis zum Themenkomplex „Neues Schema und damit zusammenhängende Sachfragen“ unter folgenden Prämissen einstimmig an: Die noch offenen Detailpunkte werden im Sinne der Beschlusslage geklärt. Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen gibt es ein konsensuales Ergebnis auf akzeptablem Niveau. Das Gesamtergebnis wird nach Vorliegen der Übergangsmodalitäten neuerlich bewertet und einer weiteren Beschlussfassung unterzogen.
Übergangsbestimmungen Zielsetzung
GPA- Ziele / Spk-Übergangsrecht /1 Chancen aus dem neuen KV und Sicherheit aus dem derzeitigen KV sind zueinander ausgewogen Neben der ökonomischen Absicherung wird gewährleistet, dass die mit dem neuen KV verbundenen Chancen auch für bereits beschäftigte Angestellte bestehen Das vereinbarte Übergangsrecht (ÜR) ist erklärbar, transparent, kontrollierbar sowie einklagbar und wird angewendet Innerhalb der Gruppe der Beschäftigten sind die Angestellten je nach Dienstalter, Ausgangsbasis im System alt, bisherigem Karriereverlauf, gendergerecht in ihren Erwartungen geschützt.
GPA- Ziele / Spk-Übergangsrecht /2 Das ÜR ist qualitativ so vereinbart, dass sich die einzelnen Beschäftigten auch individuell dafür entscheiden würden Das ÜR bildet für alle Sparkassen die Grundlage für die betriebliche Umsetzung. Mindeststandards sind definiert, es gibt zu Grunde liegende Sicherheiten, Leitlinien in die betriebliche Aushandlungsprozesse eingebettet sind Das ÜR kann betrieblich verbessert, ergänzt und variiert werden, ohne dass die Qualität beeinträchtigt werden kann Das ÜR beweist gewerkschaftliche Gestaltungskompetenz
Übergangsbestimmungen Erwartungsschutz- Faktoren
Erwartungsschutz Faktoren des individuellen (Erwartungsschutz) Anspruch Derzeitige Einstufung Einstufung im KV Neu ( nächstniedrigerer Gehaltsansatz) Geleistete Dienstjahre ( inkl. Karenzzeiten) Verbleibende Gehaltssprünge / Gruppe Bisherige / künftige Überreihungen Sockelanspruch: Ab dem vollendeten 3. Dienstjahr: 1 Bonusstufe nach dem 5,5. Dienstjahr: 5% (der noch ausstehenden Vorrückungen) p.a.
Übergangsbestimmungen Umstiegsmodus
Alt-Einstufung zum Stichtag Umstieg in KV Neu Alt-Einstufung zum Stichtag GS_NEU Gruppe S, Sa Gruppe A und B Gruppe 1, 1a Gruppe C Gruppe 2, 2a Gruppe D Gruppe 3, 3a Gruppe E Gruppe 4, 4a Gruppe F Gruppe 5, 5a Gruppe G Gruppe 6, 6a Gruppe H
Übergangsbestimmungen Staffel
Erwartungsschutzstaffel Dienstjahr Erwartung -% /offene Stufen nach 5,5. 5% 6,5. 10% 7,5. 15% 8,5. 20% 9,5. 25% 10,5. 30% 11,5. 35% 12,5. 40% 13,5. 45% 14,5. 50% Dienstjahr Erwartung -% /offene Stufen 15,5. 55% 16,5. 60% 17,5. 65% 18,5. 70% 19,5. 75% 20,5. 80% 21,5. 85% 22,5. 90% 23,5. 95% nach 24,5. 100%
Übergangsbestimmungen Berechnung
Erwartungschutz/ Berechnung Gesicherte Vorrückungen aus KV alt Diese speisen eine „ Ausgleichszulage“ im KV Neu = pensionskassenwirksam Berechnungsmodus Zahl der noch bevorstehenen Vorrückungen im KV alt wird ermittelt (Basis= Erwartungschutz %) Absolvierte Überreihungen: Verkürzen den Erwartungsschutz um je 10% 1. Überreihung bleibt außer Betracht Deckel: Umfang des Erwartungsschutzes = max. 10 Stufen Aufzehrbarkeit der aufzubauenden Ausgleichszulage: Mit Zeitvorrückungen Mit 25 % des Kompetenzvorrückungswertes Mit 0 % des Überreihungswertes
Erwartungschutz/ Berechnung / 2 Weitere Gehaltsentwicklung Gesicherte Vorrückungen alt Vorrückungen Neu ( kompetenz– und zeitabhängig) Überreihungen Neu Betriebliche Alternativmodelle KV soll betriebliche Sonderregelungen ermöglichen AG-Vorschlag präsentiert Vergleichbarkeit nicht gewährleistet Offen Härtefallklausel Zielformulierung: = BV- Partner sollen geeignete Maßnahmen ergreifen um Härtefälle auszugleichen
Übergangsbestimmungen Sonstige Bestimmungen
Sonstige Übergangsbestimmungen Sozialzulagen bleiben uneingeschränkt aufrecht Überzahlungen vor Umstieg: Keine KV- Vollmacht zum Eingriff in bestehende (Überzahlungs) -Regelungen Gesundheitsförderungsfond Zieldefinition € 20 / pro MA und Jahr Empfehlung der KV- Partner: Aufstockung bei Bedarf, wenn Angebote angenommen werden, bzw. regionale Bündelung Gestionierung über BV = betriebl. Wohlfahrtseinrichtung Entnahmemodus: Keine Anrechnung auf ANSchG- Maßnahmen
Sonstiges / PK Zielübertragungsberechnung bis 2009 Berechnungs-Basis : valorisiertes Schema 2004 (Schattenschema) Überreihungen vor Zielübertragung zw. 2004 und 2009: Werden fiktiv eingerechnet Laufende Karriereschritt-Beitrag für Definitive/ bereits Zielübertragene: Berechnung auf Basis der Relation zw. Schemagruppe alt und Schemagruppe neu
Übergangsbestimmungen Geltungsbeginn
Geltungsbeginn Geltungsbeginn für Neueintretende mit 1.1.05 Geltungsbeginn für bestehende MA: Mit 1.1.05 Vorrückung nach altem Schema Einstufung ins neue Schema erst danach Keine Anrechnung auf Erwartungsschutz/ BonusstufeN KV- Übergangsrecht wird rückwirkend mit 2.1.05 in Geltung gesetzt
Übergangsbestimmungen Geltungsbereichssicherung
Geltungsbereichssicherung Geltungsbereichsicherung: Reformabschluß auch mit FV Spk der WKÖ zur wohlwollenden Prüfung entgegen genommen, noch keine endgültige AG-Positionierung
Offene Punkte Neue Struktur: Geltungsbereichssicherung Sozialzulagen Formulierung der zur Leistungstangente Anrechnungsdetails (Vordienstzeiten, Bildungs- bzw. Sterbekarenz) Überreihungscheck+Mindestwert Übergangsbestimmungen : Zielsetzung Quantität Verteilung über Zielgruppen (gender) –( Karenzanrechnung) Berechnungsmodus Zeithorizont ( versetzter Start) Kommunikationsprozess : Gemeinsames Verständnis Zeitplan (grob) Vermittlungs-Werkzeuge/Medien
Termine 18.11.: einstimmige Beschlussfassung der Reform im Sparkassenverband 24.11.: Start der KV- Runde 2005 26.11.: BR- Konferenz – Entgeltreform 6.12.: ev. Pressekonferenz Entgelt Satzungsverhandlung 13.12.: KV-Runde 2005 15.12.: Entgelt -Betriebliche Alternativmodelle 21.12.: KV Runde2005
Beschluss des BA 22: 22-11-04 Bewertung des Gesamtpaketes (Neues System + Übergangsrecht): Bundesausschuss nimmt die Reform einstimmig an.
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