Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

2. Konferenz „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Landkreis Rostock“

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "2. Konferenz „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Landkreis Rostock“"—  Präsentation transkript:

1 2. Konferenz „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Landkreis Rostock“
Güstrow, 29. März 2017

2 Schulgesetz § 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag
§ 4 in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und im Zusammenwirken mit Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe § 59 verpflichtende Zusammenarbeit bei Überwindung Lernschwierigkeiten Erziehungsproblemen Übergang in berufliche Bildung Während der beruflichen Bildung Güstrow, 29. März 2017

3 Themen Verwaltungsvorschrift „Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ Besondere Angebote für Schülerinnen und Schüler, den Schulabschluss zu erwerben - Produktives Lernen - Schulisches Angebot 9+ - freiwilliges 10. Schuljahr an Förderschulen Modellvorhaben „Umstrukturierung des AWT- Unterrichts“ Güstrow, 29. März 2017

4 Tritt in Kraft am 01. August 2017
„Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ Vom 17. Januar 2017 Tritt in Kraft am 01. August 2017 Berufs- und Studienorientierung als feste Bestandteile des Unterrichts Damit Notwendigkeit Fächer AWT, Informatik im Bildungsgang regionale Schule und Gymnasium neu zu strukturieren Ziel: „…alle Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer individuellen Berufs- und Studienwahlkompetenz zu unterstützen, so dass diese ….. eine begründete Berufs- beziehungsweise Studienwahl treffen können.“ Güstrow, 29. März 2017

5 Phasen der Berufs- und Studienorientierung - Einstimmen – ab Klasse 5 - Erkunden – ab Klasse 7 - Entscheiden – ab Klasse 8 - Erreichen – ab Klasse 9 - vertiefende Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung – Klasse 11/12 Aufgaben der Schule: - Schuleigenes Konzept zur Berufs- und Studienorientierung - Ernennung Kontaktlehrkraft - Ergebnisse Potenzialanalyse Grundlage für Auswahl und Ausgestaltung - Verbindliche Arbeit mit Berufswahlpass - gleichberechtigte Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium Güstrow, 29. März 2017

6 Praktikum: - ab Klasse 8 mind. 2 Jahrgangsstufen - 25 Tage, davon mind
Praktikum: - ab Klasse 8 mind. 2 Jahrgangsstufen - 25 Tage, davon mind. 5 im Block - Möglichkeit als Praxislerntag zu gestalten - in der Regel 5 Tage Sozialpraktikum Besonderheiten Gymnasium: - soll berufs- und studienorientierende Anteile enthalten - mind. zwei unterschiedliche berufliche Fachrichtungen - in der Jahrgangsstufe 10 werden Maßnahmen zur Studienorientierung integriert Güstrow, 29. März 2017

7 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten - Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise über das Konzept der Berufs- und Studienorientierung und jeweiligen Maßnahmen im laufenden Schuljahr informiert. - Ergebnisse Potenzialanalyse sowie die daraus resultierenden Maßnahmen und Empfehlungen sind den Erziehungsberechtigten darzulegen Güstrow, 29. März 2017

8 Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Berufsberatung der Agentur für Arbeit - Agentur für Arbeit ist ein wichtiger Kooperationspartner - jeder Schülerin und jedem Schüler erhält individuelle Berufsberatung in der Schule Zusammenarbeit der Schulen mit Kooperationspartnern - jede Schule arbeitet mit außerschulischen Partnern zusammen, vorzugsweise auf der Grundlage einer schriftlichen Kooperations- vereinbarung - Partner: siehe VwV Güstrow, 29. März 2017

9 Besondere Angebote für Schülerinnen und Schüler, den Schulabschluss zu erwerben
- Regionale Schule - Berufsreife - nach Klasse 9 - auf Anspruchsebene Berufsreife in allen Fächern mind. ausreichend - max. 2x mangelhaft, muss ausgeglichen werden - ansonsten Leistungsfeststellung möglich ( mündliche Prüfung) - auch ohne 1. Fremdsprache Englisch möglich Güstrow, 29. März 2017

10 - Mittlere Reife – nach Klasse 10
- Zugangsvoraussetzungen Klasse 10 Ende Klasse 9 - in Fächern mit Berufsreifeniveau mind. Befriedigend - in Fächern mit Niveau Mittlere Reife mind. Ausreichend - alle anderen Fächer mind. Ausreichend - Notenausgleich möglich - auch über Leistungsfeststellung bei überdurchschnittlichen Leistungen - Englisch muss vorher durchgängig erteilt worden sein. Güstrow, 29. März 2017

11 Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Regionalen Schule“
Ein Schüler kann auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ab Jahrgangsstufe 8 von der ersten Fremdsprache befreit werden, wenn Besondere Leistungsschwächen in Deutsch, Mathematik und Englisch vorliegen und damit das Erreichen der Berufsreife gefährdet ist. Die Verfahrensweise bei Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache ist in gesonderter Verwaltungsvorschrift geregelt. … Die Mittlere Reife können diese Schüler nicht mehr erwerben. Darüber sind die Erziehungsberechtigten nachweislich zu informieren. Güstrow, 29. März 2017

12 Gymnasium: - nach Klasse 10 – Möglichkeit der Mittleren Reifeprüfung - Fachhochschulreife - Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife - ist Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig - Allgemeine Hochschulreife Güstrow, 29. März 2017

13 Freiwilliges 10. Schuljahr an Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen
Verordnung über die Flexible Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildenden Schulen Produktives Lernen Schulisches Angebot 9+ Freiwilliges 10. Schuljahr an Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen Güstrow, 29. März 2017

14 Produktives Lernen - ermöglicht es Schülern, nach Beendigung der Jahrgangsstufe 7 in mindestens zwei und höchstens vier Schuljahren den von ihnen angestrebten Schulabschluss zu erreichen. - mögliche Abschlüsse: - Berufsreife - Mittlere Reife Schulen im Landkreis: - Regionale Schule „Thomas Müntzer“ Güstrow - Regionale Schule „K. Kollwitz“ Bützow - Regionale Schule Am Kamp Bad Doberan Güstrow, 29. März 2017

15 - Bis zum 25. Mai des laufenden Schuljahres stellen die Erziehungs-
Schulisches Angebot 9+ - für Schüler, die die 9. Jahrgangsstufe besucht, aber nicht erfolgreich absolviert haben - Bis zum 25. Mai des laufenden Schuljahres stellen die Erziehungs- berechtigten bei der Schule, an der das Angebot 9+ eingerichtet ist, einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme - Abschluss: Berufsreife - Voraussetzung für Klassenbildung : mind. 6 Schüler/innen - Schulen im Landkreis: - Regionale Schule Sanitz - angedacht: Regionale Schule „Johann Pogge“ Lalendorf Regionale Schule „H. Schliemann“ Neubukow Güstrow, 29. März 2017

16 Güstrow, 29. März 2017

17 Modellvorhaben „Integrierte Berufsberatung“
Ziel: - Schulen aus Schulamt: - Regionale Schule „K. Kollwitz“ Bützow - Innerstädtisches Gymnasium Rostock Güstrow, 29. März 2017

18 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!
Güstrow, 29. März 2017


Herunterladen ppt "2. Konferenz „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Landkreis Rostock“"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen