Transparent - sachgerecht - fair

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der neue Finanzausgleich im Kanton Luzern
Advertisements

Wirkungsbericht 2005 Wirkungsbericht 2005 Herzlich willkommen!
Finanzreform 2008/ Finanzausgleich/ Steuergesetzrevision: Die Sicht des VLG Orientierungen vom 22./28. Juni 2006.
1Infoveranstaltung WB Finanzausgleich 2013Februar 2014 Wirkungsbericht Finanzausgleich Die Position des VLG 04. Februar 2014 Armin Hartmann Leiter Fachbereich.
Informationsveranstaltungen zum Wirkungsbericht und 10. Februar 2014 Herzlich willkommen.
Der Luzerner Finanzausgleich
Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 128. März 2014 Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der Praxis Johann Christoffel Leiter.
Zukunft BEEHZ Entwicklung der Gemeindefinanzen Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Version
Verordnung zum FAG Vernehmlassung des VZS
Faktenblatt Finanzausgleich 2014
FB Sozialpolitik Zur aktuellen Debatte um den Gesundheitsfonds Einschätzung der IG Metall, Stand
Trag Werk Holz Bau Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau - Fakultät für Architektur und Raumplanung Trag Werk Holz Bau Institut für Tragwerkslehre.
Sozialausschuss I Herr Goldbach I Drucksache SozA Eingliederungshilfe im Haushalt 2013.
Der Einfluss des Menschen auf die Umwelt
Amt für Volksschule Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule Ergebnisse der Evaluation.
WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB1 AGB Beispiele aus der Rechtsprechung.
Kulturflatrate: Sinn oder Unsinn? CC-BY Boris Turovskiy München,
ECOPLAN Familienergänzende Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn ‏ Michael Marti, Ecoplan Präsentation Medienkonferenz.
GOS Die Gymnasiale Oberstufe Saar Einführungsphase und Übergang in die Hauptphase Achtjähriges Gymnasium – G 8 (ohne Gewähr)
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Arbeitszeit im Kollektivvertrag
© 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 2
Pflegestärkungsgesetz II
Generalversammlung VAGS News vom Kantonale Sozialdienst
Die Vorlage des Parlaments
Motive für eine Baufinanzierung
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
182. Bezirksgemeinde vom 20. April 2016
Schulungsunterlagen der AG RDA
Optimierung Politische Steuerung mit Aufgaben- und Finanzplan Orientierung des Einwohnerrates 21. November 2016.
Abschlussbericht der Task Force Verfassungsschutz
Prismenschnitt Aufgabenstellung: Ein fünfseitiges Prisma wird mit einer drittproji-zierenden Ebene geschnitten. Zeichne den Restkörper und das Netz. Fünfseitiges,
WRRL Maßnahmenumsetzung in Schwerpunktgewässern
Präsentation Elektronische Reservierung und Abrechnung bei Mietwagen
Fortgeführtes Konzept zur Pflege der Deichgrasnabe auf den Deichen des Deichverbandes Die Erfahrungen des ersten Jahres der Schafsbe-weidung auf den Deichen.
Sektorale Produktivitätsvorgabe „X Generell“
Keine Bildungsbremse! – NEIN zur schädlichen Initiative!
Bei dieser Präsentation wird sicher eine Diskussion mit dem Publikum entstehen, die zu Aktionsschritten führt. Verwenden Sie PowerPoint, um diese Aktionsschritte.
Absicherung im Pflegefall
Umstufungsverfahren auf der Sekundarstufe I Elterninformation
Kontrollfragen zu Kapitel 6
Spitalexterne Krankenpflege Spitex
Entwicklung der Sozialhilfe im Oberwallis Dieter Müller, Bereichsleiter Sozialmedizinisches Zentrum Oberwallis Donnerstag,
Betriebliche Altersvorsorge
Vote électronique Top oder Flop? Wo steht Graubünden?
Die Steuer-AHV-Vorlage (STAF) aus Sicht SP-Delegation (WAK)
Übertrittsverfahren Primar-/Sekundarstufe I Elterninformation
Vollständig beantwortet: 93
Emissionsszenarien des IPCC
Das Märchen von der Ameise
Gesetzliche Grundlagen
Wird keine Bedrohung empfunden, sinkt die Bereitschaft zur Vorsorge!
Barbara Perriard, Leiterin der Sektion Politische Rechte
Geschäftsplanpräsentation
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Die steuerstrategie des Kantons Luzern fakten und zahlen
[Produktname] Marketingplan
Geschäftsplanpräsentation
I. Personengesellschaften
(wird seit 1950 auch Deming-Kreis genannt!)
Geschäftsplanpräsentation
Einsatzmatrix 2.0.
Das Märchen von der Ameise
Herzlich willkommen zur «Stolperfallensafari»
Demographie und Finanzierung
Datum Leistungskonzept
Arbeitskreis SR-Wesen Referenten
Examinatorium Sachenrecht SoSe 2019
Prof. Dr. Norbert Frieters-Reermann KatHO NRW - Aachen
 Präsentation transkript:

Transparent - sachgerecht - fair Der neue Finanzausgleich für den Kanton Aargau Transparent - sachgerecht - fair Regierungsrat Dr. Urs Hofmann, Vorsteher DVI

Unser Ziel: Faire (Finanz-)Beziehungen zwischen Kanton und Gemeinden sowie zwischen den Gemeinden!

Unsere Instrumente: Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden Finanzausgleich unter den Gemeinden Sachgerechte und einfache Aufgabenteilung Transparenter und fairer Finanzausgleich

Optimierung der Aufgabenteilung

Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden…. wurde im Kanton Aargau im letzten Jahrzehnt umfassend überprüft und angepasst, ist im Wesentlichen sachgerecht geregelt, soll aber in einzelnen Punkten weiter optimiert werden.

Aufgaben- / Lastenverschiebungen

Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz

Neuordnung des Finanzausgleichs

Der heutige Finanzausgleich zwischen den Gemeinden….. erzielt zwar Wirkung und verringert die Disparitäten zwischen den Gemeinden – aber er…. ist wenig transparent und steuerbar, berücksichtigt nicht genügend die effektiven Lasten der Gemeinden, führt zu stark ungleicher Behandlung für beitragsempfangende Gemeinden.

Alle Gemeinden haben die gleichen Aufgaben…

….aber nicht alle die gleichen Rahmenbedingungen

Finanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Rahmenbedingungen reduzieren FINANZAUSGLEICH Ressourcenausgleich Lastenausgleich Ergänzungsbeiträge Mindestausstattung Räumlich-struktureller Lastenausgleich Steuerkraft-Ausgleich Soziallastenausgleich Bildungslastenausgleich

Ressourcenausgleich Oberwil – Lieli Finanzkraft (Normsteuerertrag) pro Kopf: Fr. 5'604.-- Abgabe in den Ressourcenausgleich (Steuerkraftausgleich): Fr. 879.-- pro Kopf Schmiedrued Finanzkraft (Normsteuerertrag) pro Kopf: Fr. 1'473.--. Beitrag aus dem Ressourcenausgleich (Steuerkraftausgleich und Mindestausstattung): Fr. 774.-- pro Kopf

Steuerkraftausgleich und Mindestausstattung: Funktionsweise 84 % des Mittelwertes 30% der Differenz zum Mittelwert

Bildungslastenausgleich Birrwil Volksschüleranteil: 6,9 % Abgabe in den Bildungslastenausgleich: Fr. 105'000.-- Auw Volksschüleranteil: 16,5 % Beitrag aus dem Bildungslastenausgleich: Fr. 253'000.--

Soziallastenausgleich Attelwil Sozialhilfequote: 0 % Abgabe in den Soziallastenausgleich: Fr. 42'000.-- Spreitenbach Sozialhilfequote: 4,7 % Beitrag aus dem Soziallastenausgleich: Fr. 2'023'000.--

Teilpooling Sozialhilfe Teure Einzelfälle in der Sozialhilfe können insbesondere kleine Gemeinden stark belasten – in Einzelfällen mit mehreren 100'000 Franken pro Jahr . Das Risiko hoher Einzelfallkosten wird über den Soziallastenausgleich nicht aufgefangen. Daher zusätzlich: Teilpooling für teure Einzelfälle:  Jene Kosten, die pro Fall und Jahr Fr. 60'000 übersteigen, werden von allen Gemeinden zusammen getragen.

Räumlich-struktureller Lastenausgleich Oberhof Anteil Siedlungsfläche: 2,2 % Beitrag aus dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich: Fr. 410'000.— Finanzierung vertikal (aus Mitteln der Steuerzuschläge)

Ergänzungsbeiträge Keine Gemeinde soll durchs Netz fallen  Absicherung Steuerfuss nach oben Voraussetzungen: Steuerfuss 25 Prozentpunkte über dem Mittelwert  Obergrenze gemäss heutigen Daten: 124 % Übrige Ertragsquellen im üblichen Rahmen ausgeschöpft Leistungen auf dem durchschnittlichen Niveau vergleichbarer Gemeinden

Finanzausgleich: Gesamtüberblick

Finanzierung Maximale Steuerzuschläge: Natürliche Personen: 2 % Juristische Personen: 8 %

Fazit I Die optimierte Aufgabenteilung…. führt den bewährten Weg der Aufgaben- und Finanzierungs- entflechtung fort, reduziert Zahlungen der Gemeinden für Bereiche, in denen sie keine Mitgestaltungsmöglichkeiten haben, stärkt die Grundsätze der Aufgabenteilung, ist mit einem einfachen und sachgerechten Ausgleichsmechanismus verbunden.

Fazit II Der neue Finanzausgleich…. ist transparent – dank der Trennung der Ausgleichsinstrumente und ihrer gut nachvollziehbaren "Bauweise", ist gut steuerbar, weil der Grosse Rat über Dekretsanpassungen das Volumen der Umverteilung und das relative Gewicht der einzelnen Ausgleichsinstrumente zueinander beeinflussen kann, berücksichtigt jene Lasten, die effektiv (statistisch nachweisbar) für die grössten Kostenunterschiede verantwortlich sind.

Fazit III Der neue Finanzausgleich…. behandelt ähnliche Gemeinden ähnlich: die grossen Unterschiede zwischen beitragsempfangenden Gemeinden – in Abhängigkeit von ihrer Grösse – werden reduziert:

Fazit III: Beispiel

Fazit IV Der neue Finanzausgleich…. gibt dank der Ergänzungsbeiträge allen Gemeinden Sicherheit und verhindert einen übermässigen Druck für strukturelle Veränderungen: GERAG Aufgabenteilung / Finanzausgleich Gemeinden mit Mehrbelastung von mehr als 30 Steuerprozenten (Ergänzungsbeiträge berücksichtigt) 9 Erwarteter höchster Steuerfuss 200 124 Zwangsfusion möglich ja nein

JA zu einer sachgerechten Aufgabenteilung JA zu einem fairen und transparenten Finanzausgleich