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Der Luzerner Finanzausgleich
Rückblick Lorenz Buchser / LUSTAT Statistik Luzern
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Instrumente Um seine Ziele zu erreichen, verfügt der Finanzausgleich im engeren Sinn über zwei Instrumente: Ressourcenausgleich Lastenausgleich Weitere Instrumente sind: Sonderbeiträge Besitzstandwahrung Die Finanzierung kann vertikal oder horizontal erfolgen.
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Ressourcenausgleich (RA) seit 2003
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Funktionsweise Ressourcenausgleich
Mindestausstattung und horizontale Abschöpfung
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Lastenausgleich (LA) seit 2003
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Funktionsweise Lastenausgleich I
Grundmechanismus: „Übermässige“ Belastung
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Funktionsweise Lastenausgleich II
Bildungslastenausgleich zusätzlich gekoppelt an den Ressourcenindex
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Besitzstand Problem: Fusion kann sich im Ressourcen- und Lastenausgleich negativ auswirken. Lösung: Verluste aus Fusionen werden während der Besitzstanddauer ausgeglichen. Im Ressourcenausgleich: Besitzstand zusätzlich, finanziert durch Kanton und Zahlergemeinden. Im Lastenausgleich: Besitzstand ist Teil der Dotierung.
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