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WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB1 AGB Beispiele aus der Rechtsprechung.

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Präsentation zum Thema: "WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB1 AGB Beispiele aus der Rechtsprechung."—  Präsentation transkript:

1 WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB1 AGB Beispiele aus der Rechtsprechung

2 WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB 2 (kontitutives) Anerkenntnis bei unterlassener Reklamation? OGH 27.4.2001, 1 Ob 27/01d (Verstärkter Senat); (SZ 74/80) Wird die von Punkt 10 der AGBKr geforderte fristgebundene Reklamation gegen Rechnungsabschlüsse unterlassen, so kommt dem hiedurch bewirkten Saldoanerkenntnis im Regelfall nur deklarative Wirkung zu; ein konstitutives Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn damit im konkreten Fall in der Tat ein ernstlicher Streit (oder Zweifel) beigelegt werden sollte.

3 WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB 3 Entbindung von Bankgeheimnis in AGB ? Eine wirksame Entbindung von Bankgeheimnis setzt voraus, dass die Erklärung vom Kunden unterschrieben wird. Die Aufnahme einer solchen Klausel in allgemeine Geschäftsbedingungen erweckt den irreführenden Eindruck, die Klausel werde bereits dadurch Vertragsinhalt; sie ist daher unzulässig. OGH 2001/03/22 4 Ob 28/01y Veröff: SZ 74/52

4 WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB 4 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Die Auslegung von AVB's hat sich am Verständnis eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu orientieren, ein Maßstab, der den Kriterien der §§ 914 f ABGB weitgehend entspricht. Unklarheiten sind zu Lasten des Versicherers auszulegen Risikoeinschränkende Klauseln besitzen in dem Maße keine Vertragskraft, als deren Verständnis von einem Versicherungsnehmer ohne juristische Vorbildung nicht erwartet werden kann.

5 WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB 5 Kreditvertrag „Die in ein umfangreiches Vertragsformular aufgenommene Klausel, ein Bürge, der die Haftung für einen zeitlich und der Höhe nach begrenzten Kredit übernimmt, hafte auch aus allen darüber hinaus mit dem Kreditgeber abgeschlossenen oder künftig abzuschließenden Kreditverträgen, ist ungewöhnlich iSd § 864 a ABGB und wird daher nicht Vertragsbestandteil.” SZ 62/99 (1989)

6 WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB 6 Kraftfahrzeug-Leasingvertrag Die Bestimmung, dass der Leasinggeber den Vertrag fristlos aufkündigen kann, wenn der Leasingnehmer länger als 30 Tage mit zwei aufeinander folgenden Mieten ganz oder teilweise in Rückstand gerät und der Leasingnehmer in diesem Fall 50% des noch aushaftenden Restmietzinses als Konventionalstrafe zu bezahlen hat, ist nicht ungewöhnlich iSd § 864a ABGB. SZ 56/62 (1983)

7 WS 2005/06Beispiele aus der Rechtsprechung zu AGB 7 Leasingvertrag Eine gröblich benachteiligende Klausel in einem Vertragsformblatt über einen Leasingvertrag liegt darin, dass der Leasinggeber bei schuldhafter Zerstörung des Leasinggutes durch einen Dritten den vom Dritten ihm geleisteten bzw den zu erwartenden Schadenersatzbetrag bei Berechnung der restlichen Leasingraten nicht berücksichtigen muss. SZ 57/41 (1984)


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