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Veröffentlicht von:Elke Adler Geändert vor über 5 Jahren
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Umstufungsverfahren auf der Sekundarstufe I Elterninformation
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Elternbroschüren «Das Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen»
(abgegeben in 5. Klasse) «Zusammenarbeit von Schule und Eltern – Leitfaden»
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Änderungen SJ 2018/19 Der Erziehungsrat beauftragte das Erziehungsdepartement, die Promotionsordnung anzupassen. Erleichterter Einstieg in die Sekundarstufe I (Sek/Real) Die Jugendlichen erhalten genügend Zeit, in der neuen Stufe «anzukommen». Die zweiteilige Sek I wird durchlässig(er). Die Durchlässigkeit basiert auf einer Gesamtbeurteilung.
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Grundlage der Beurteilung (Broschüre Seite 4)
Früher: Reine Punktzahl (Summe Notendurchschnitte entscheidend) Neu: Gesamtbeurteilung 1. Leistungen aus Lernkontrollen (Sachkompetenz) 2. Arbeits- und Lernverhalten (Selbst-/Sozialkompetenz) 3. Entwicklung in allen Bereichen (Prognose) ganzheitliche Sicht gleichwertige Kompetenzbereiche
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Durchlässigkeit (Broschüre S. 14 resp. 16)
Sekundarschülerinnen oder -schüler, die über längere Zeit keine genügende Gesamtbeurteilung erreichen, werden in die Real umgestuft (oder repetieren die Klasse). Realschülerinnen oder -schüler, die über längere Zeit vom Unterricht nicht angemessen profitieren, werden in die Sek umgestuft.
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Durchlässigkeit (Broschüre S. 14 resp. 16)
Erst wenn jemand aufgrund der Gesamtbeurteilung auffällt, sind Gedanken zu einer Umstufung angebracht. Die Lehrpersonen der Sekundarstufe I dürfen davon ausgehen, dass die SuS dem korrekten Niveau zugeordnet wurden.
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Die Realschule… (Broschüre S. 8)
… vertieft die Lerninhalte der Primarschule und erweitert diese, indem sie vor allem von den Erfahrungen der SuS ausgeht. Der Unterricht stellt einen engen Bezug zu Alltagssituationen her.
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Die Sekundarschule… (Broschüre S. 8)
… vermittelt eine umfassende Bildung als Grundlage für anspruchsvollere Berufslehren sowie weiterführende Schulen. Die SuS müssen sich rasch an neue Situationen und Inhalte anpassen können.
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Umstufungsverfahren im Überblick (Broschüre ab S. 10)
Umstufungen nach jedem Semester möglich: Sek Real nahtlos Real Sek zeitverschoben Repetition möglich (Absenzen, Entwicklungen) Auf ‘Entwicklungen’ kann in Einzelfällen während der gesamten Sek I reagiert werden.
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Umstufungsverfahren im Detail
Promotions- Entscheidung Hilfs- klassen Übertrittsverfahren bleibt bestehen Umstufungen: Sek Real Repetition in seltenen Fällen
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Umstufungsverfahren im Detail
Promotions- Entscheidung Hilfs- klassen Übertrittsverfahren bleibt bestehen Umstufungen: Sek Real Real Sek (meist Verlust von 1 Jahr) Repetition in seltenen Fällen
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Termine (Broschüre Seite 12)
Vorgabe Erziehungsdepartement werden Ihnen durch uns bekannt gegeben Elternantrag: Schriftlich (ohne Formular), an der Konferenz durch LP mündlich zu ergänzen (aus Elterngesprächen) auf der nächsten Folie beachten Eltern
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Auszug Merkblatt
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Gelingensbedingung 1: geklärte Rollen / Transparenz
Lehrpersonen (als Fachleute) beobachten, fördern und beurteilen Schulbehörde überprüft Dienstwege Übertrittskommission/Erziehungsrat als Rekursinstanzen Fachleute in der Beurteilung
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Gelingensbedingung 2: Rolle der Eltern
Gegenseitiges Vertrauen Broschüre Antragsrecht Mitbestimmungsrecht Zu akzeptieren: Gegensätzliche Anträge Entscheid Umstufungskonferenz / SB Rechtsweg… Unterschiedliche Sichtweisen sind zu respektieren. Man muss sich nicht einig sein…
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Fragen weiterführende Informationen auf schule.sh.ch Suchmaske: ‘Selektionsverfahren’
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