Organisation der Selbstverwaltung

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 Präsentation transkript:

Organisation der Selbstverwaltung am Beispiel der gesetzlichen Krankenkasse Die gesetzlichen Krankenkassen sind so genannte Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung aufgebaut, d.h. die Versicherten und ihre Arbeitgeber treffen wesentliche Entscheidungen, z.B. über die Höhe des Beitragssatzes oder über die Einführung von Mehrleistungen und gestalten ihre Versicherung auf diese Weise aktiv mit. Dies tun sie im Rahmen des Verwaltungsrates, in den die Versicherten und ihre Arbeitgeber je nach Krankenkassen- größe bis zu 30 Mitglieder wählen können. Der Verwaltungsrat ist für sozialpolitische und unternehmenspolitische Grundsatzfragen der Krankenkasse zuständig und trifft Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, z.B. ob Mehrleistungen eingeführt werden sollen. Der Verwaltungsrat wählt für die Dauer von sechs Jahren den Vorstand der Krankenkasse. Der Vorstand hat die Verwaltung inne und vertritt die Krankenkasse nach außen. Verwaltungsrat und Vorstand bilden zusammen die Selbstverwaltungs-organe der Krankenkasse.