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Veröffentlicht von:Gerda Baum Geändert vor über 6 Jahren
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Energie & Klima Zukunft… Eine Initiative von : 1
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Was ist eine BürgerEnergiegenossenschaft?
Sie ist ein Zusammenschluss der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, Institutionen und Organisationen in einer Kommune zur Durchführung von lokalen Projekten im Bereich erneuerbarer Energien sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz der Mitglieder. Sie ist geprägt durch Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung: freiwilliger Zusammenschluss, um gemeinsam zu wirtschaften die Genossenschaft wird von Personen geführt, die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. „Gründervater der Genossenschaften“
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Klimaschutz und Energiezukunft vor Ort verankern
Bürger Kommune Vereine Gewerbe Industrie M i t g l i e d s c h a f t Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien Beitrag zum lokalen und regionalen Klimaschutz Mitwirkung schon ab einem Anteil von 250 Euro - alle können mitmachen Investition in ein Projekt vor Ort bzw. in der Region Klimaschutz und Energiezukunft vor Ort verankern Kommunale Partnerschaft leben Bürger bestimmen, erleben und gestalten die Zukunft mit
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Organe der BürgerEnergiegenossenschaft:
Generalversammlung – oberstes Organ – Versammlung aller Mitglieder Aufsichtsrat – mindestens 3 Personen als Kontroll- und Aufsichtsgremium (davon 1 Aufsichtsratvorsitzender) Vorstand – Leitungsorgan; mindestens 2 Personen als gesetzliche Vertreter der Genossenschaft
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Die Generalversammlung:
Alle Mitglieder haben jeweils eine Stimme Beschließt über den Jahresabschluss Wahl/Abberufung Aufsichtsrat Satzungsänderungen/Kompetenzverteilung
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Der Vorstand: Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre Besteht aus mindestens zwei Mitgliedern – ehrenamtlich Vertritt und leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung Die Kompetenzen und die Bestellungsverfahren können durch die Satzung geregelt werden
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Der Aufsichtsrat: Bestellung erfolgt durch die Generalversammlung für drei Jahre Besteht aus mindestens drei Mitgliedern – ehrenamtlich Überwacht den Vorstand schliesst Verträge mit ihm Weitere Kompetenzen können durch die Satzung geregelt werden
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Geschäftsanteil und Haftung:
Der Geschäftsanteil beträgt 250 Euro Der Anteil wird erst nach Eintragung in das Register eingezogen Ein Mitglied muss sich mit mindestens 1 Geschäftsanteil beteiligen Eine Höchstbeteiligung kann festgesetzt werden ( z.B. max. xxx Anteile ) Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben teilweise übertragen und vererben
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Spezifika der eG: Vorteile der eG: Einfacher Ein- und Austritt
Rückzahlungsanspruch auf Geschäftsguthaben Prüfungspflicht Kein Mindestkapital Beschränkte Haftung Vorteile der eG: Flexibilität und Stabilität Schutz vor Spekulationen Kalkulierbarkeit für Mitglieder Kapitalbedarf orientiert sich an sachlichen Gründen Haftung orientiert sich an sachlichen Gründen
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Mitgliedernutzen Bürger … werden Mitglied und zeichnen Anteile. Hierfür muss ein entsprechender Nutzen für Mitglieder stehen Monetär … Verzinsung der Einlage z.B. in lokales Energieprojekt; sichere Verzinsung Zins könnte in Wertsteigerung der Einlage in laufende Aktivitäten der Genossenschaft fließen Ideell … lokale Energiezukunft mitgestalten Bürger bewegen etwas vor Ort (Umwelt, Klima) Bürger identifizieren sich mit Ihrer Kommune
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Information Verwaltung und Gemeinderat / Projekt
Schritte zur BürgerEnergiegenossenschaft: Information Verwaltung und Gemeinderat / Projekt
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Informationsveranstaltung
Schritte zur BürgerEnergiegenossenschaft: Informationsveranstaltung
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Gründungsversammlung mit Wahl des Aufsichtsrats
Schritte zur BürgerEnergiegenossenschaft: Gründungsversammlung mit Wahl des Aufsichtsrats
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Verband der BürgerEnergiegenossenschaften
VBBW e.V. Verband der BürgerEnergiegenossenschaften in Baden-Württemberg 14
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Status Quo 64 Genossenschaften gegründet
9.035 Mitglieder und Anteile 4 Genossenschaften vor Gründung 15,2 Mio € gezeichnetes Kapital
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Wer ist der Verband der BürgerEnergiegenossenschaften?
Es ist der Zusammenschluss aller BürgerEnergiegenossenschaften in Baden-Württemberg. Er ist ein eingetragener Verein mit allen vereinsmäßigen Organen ehrenamtliches Engagement der Verband wird von Personen geführt, die selbst Mitglied in einer BürgerEnergiegenossenschaft sind. Finanzierung des Vereins über Fördermitglieder 16
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engagieren sich für Klima- und Energiezukunft Bürgerinnen und Bürger
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