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Veröffentlicht von:Joseph Pfeiffer Geändert vor über 6 Jahren
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Entdeckungsreise zur Statistik DATENSCHUTZ, STATISTISCHES GEHEIMNIS UND AUSKUNFTSPFLICHT
Übersetzung: / Tradotto da:
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DATENSCHUTZ UND STATISTISCHES GEHEIMNIS
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Datenschutz Der Schutz der Geheim-haltung ist ein allgemeines „deontologisches“ Prinzip, an das sich alle Beschäftigten im Bereich der amtlichen Statistik in jeder Phase der Datenbearbeitung (von der Erhebung bis zur Veröffent-lichung) halten müssen. In der Statistik ist der Schutz der Geheimhaltung: ein Recht des Befragten; eine Pflicht und ein Interesse der Statistik. 3
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Statistisches Geheimnis
Auf der Grundlage des Art. 9 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 322/1989 gilt Folgendes für die bei statistischen Erhebungen gesammelten Daten: sie dürfen nicht an Dritte weiter- gegeben werden, außer in zusam- mengefasster Form, sodass keine Rückschlüsse auf die einzelnen Subjekte möglich sind; sie dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Das statistische Geheimnis gilt nicht für die „öffentlichen Variablen“, d.h. für die Informationen, die in öffentlichen Registern, Verzeichnissen, Akten, Dokumenten oder in für jeden zugänglichen Quellen enthalten sind (Art. 2, Buchst. d des Deontologiekodexes). 4
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DIE AUSKUNFTSPFLICHT
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Die Auskunftspflicht Die Auskunftspflicht für die Verwaltungen, Unternehmen und Haushalte auf Anfrage der statistischen Körperschaften: ist in den wichtigsten europäischen Staaten vorgesehen; ist ein Weg, um die Bedeutung der statistischen Erhebung verständlich zu machen, und ein Instrument, um die Tätigkeit der amtlichen Statistik zu erleichtern. Bei Auskunftsverweigerung oder bei bewusster Angabe von falschen oder unvollständigen Daten können Strafen für die Verweigerer vorgesehen werden.
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…und jetzt… Gute Arbeit!
Übersetzung: / Tradotto da: Rete per la promozione della cultura statistica
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