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E-Democracy - Einführung

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Präsentation zum Thema: "E-Democracy - Einführung"—  Präsentation transkript:

1 E-Democracy - Einführung
Modul 13 E-Democracy - Einführung

2 E-Democracy als Teil des E-Government
Der Einsatz von IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) im Rahmen von Verwaltung und Gesetzgebung ist ein relativ junges Feld. Dabei kommen neben den Angeboten der Verwaltung zunehmend auch direkte Beteiligungsmöglichkeiten an den politischen Prozessen ins Spiel. Wiewohl in Österreich aktuell noch nicht alle der oben genannten Funktionaltitäten umgesetzt sind, werden SchülerInnen und Schüler in diesem Bereich auf jetzt gegebene sowie absehbare Funktionalitäten im Bereich E-Democracy vorbereitet. E-Democracy wird dabei – im Gegensatz zu den Angeboten der öffentlichen Verwaltung – als jener Teil des E-Government verstanden, der BürgerInnen erlaubt, sich mit Vorschlägen und Stellungnahmen direkt an den demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Wir werden künftig nicht nur elektronisch unsere Meinung abgeben und an Abstimmungen teilhaben, sondern auch in der Sprache der Gegenwart - Handy und Internet - bei Wahlen unsere Stimme abgeben. E-Demokratie entsteht auch durch die Vereinfachung der Kommunikation zwischen Bürgerin/Bürger, Legislative und staatlichen Institutionen. E-Voting, d.h. die Stimmabgabe mit elektronischen Medien, ist aktuell (2009) in Österreich noch nicht umgesetzt. Zusatzinformation: E-Government-ABC Abbildungsquelle:

3 Föderaler Staatsaufbau
3 Hauptebenen: Bund Länder Gemeinden Österreich ist sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Gesetzgebung in drei Ebenen gegliedert. Dabei gilt grundsätzlich das Gebot der Subsidiarität, das heißt, dass Aufgaben jeweils auf jener Ebene erledigt werden sollen, die am nächsten beim Bürger ist.

4 Gesetzgebung am Beispiel des Bundes
Ministerialentwurf Begutachtung Ministerratsbeschluss („Regierungsvorlage“) Parlament (Ausschüsse & Plenum) Beschluss Inkrafttreten Vorparlamentarische Phase Parlamentarische Gesetzgebung Gesetze auf Bundesebene beruhen in der Regel auf Entwürfen der Ministerien. Ministeriumsentwürfe werden meist schon in der ersten Fassung in eine Begutachtung geschickt, in die jedenfalls die betroffenen Institutionen eingebunden werden, das sind z.B. die Sozialpartner, weitere Interessenvertretungen sowie Experten für die jeweilige Gesetzesmaterie. Dieser Teil der Gesetzgebung ist das vorparlamentarische Verfahren. In der Regel bereits überarbeitete Entwürfe werden dann dem Parlament übermittelt, das die Entwürfe ausführlich und in mehreren Stufen (Ausschüsse, Plenum) diskutiert und beschließt. Dies ist das eigentliche parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Möglichkeiten der Partizipation bestehen dabei auf mehreren Ebenen: Grundsätzlich besteht über Petitionen und Bürgerinitiativen die Möglichkeit, Vorschläge zu Gesetzesmaterien zu unterbreiten, die im Gesetzgebungsbereich der jeweiligen Körperschaft liegen (in diesem Fall: des Bundes). Bei bereits eingebrachten Gesetzesinitiativen kann im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Stellung bezogen werden Letztlich kann über direkten Kontakt mit den Abgeordneten der jeweiligen gesetzgebenden Körperschaft (Parlament, Landtag, Gemeinderat) auf die Entscheidung Einfluss genommen werden. Dazu ist ein Zugang zu den jeweils anstehenden Gesetzesmaterien sowie zu den Abgeordneten notwendig.

5 Welche Gesetze werden aktuell behandelt?
parlamentarisches Geschehen Begutachtungs- verfahren & Stellungnahmen Aktuell in Behandlung befindliche Gesetzesmaterien können über das Parlamentsportal -> Parlamentarisches Geschehen -> Begutachtungsverfahren und Stellungsnahmen eingesehen werden.

6 Beispiel einer Begutachtung: Bundesrecht
Eigene Begutachtung Die Begutachtungsseite enthält jeweils: den Volltext des Gesetzesvorschlags, die eingegangenen Stellungnahmen mit den stellungnehmenden Organisationen im Volltext, sowie den Verlauf der Begutachtung. Hinweis für LehrerInnen: Zur besseren Demonstration eignen sich insbesondere Gesetzesmaterien, die a) von allgemeingesellschaftlichen Interesse und b) relativ umstritten sind. Hier lassen sich die entsprechenden ideologischen Positionen der stellungnehmenden Institutionen am ehesten herausarbeiten. Quelle:

7 Beispiel einer Begutachtung: Bundesrecht

8 Weitere Angebote von parlament.gv.at
Staatsverträge Regierungsvorlagen Anträge Petitionen Bürgerinitiativen Ersuchen von Behörden (Immunitätsangelegenheiten) Berichte an den Nationalrat und Kommuniqués Ausschussberichte Entschließungen E-Rechts-Beschlüsse Erklärungen der Mitglieder der Bundesregierung Anfragen und Anfragebeantwortungen Insbesondere finden sich hier auch die Protokolle der Sitzungen! Die Recherche zu den Aktivitäten des Parlaments darf – einer bestimmten Gesetzesmaterie entlang – durchaus eine längere Unterrichtssequenz bestimmen. Hierzu eignen sich im wesentlichen die Protokolle des Parlaments, die es z.B. erlauben im Gegensatz zu stark verkürzenden Medienberichten – Aussagen von PolitikerInnen in den Kontext der gesamten Rede (und Vorrede) zu setzen, die Komplexität parlamentarischer Demokratie aufzeigen, die Arbeit des/der „eigenen“ Abgeordneten nachvollziehbar machen. Wesentlich erscheint hierbei der Bezug auf eine aktuelle (kontrovers diskutierte) und/oder eine Materie mit explizitem Jugendbezug (z.B. Schulrecht so weit Bundessache).

9 Beispiel Landtag: Salzburg
Einzelne Landtage bieten ihre eigenen Informationen an, teilweise auch mit Suchfunktion, die etwa nach einer bestimmten Thematik, oder aber auch nach Fraktionen suchen lässt.


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