Aktuelle Informationen aus der sonderpädagogischen Diagnostik

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 Präsentation transkript:

Aktuelle Informationen aus der sonderpädagogischen Diagnostik Schuljahr 2017/2018

Auswertung der Diagnostik in Halberstadt   Anzahl (insgesamt) Kita SEP SEK kein sond. Förderbed. LB GB VG KB HG SR SG AT GU FÖS Schuljahr 2011/12 117 34 52 9 14 36 12 21 7 11 2 63 40 Schuljahr 2012/13 19 22 3 6 5 17 1 20 26 Schuljahr 2013/14 72 15 33 4 29 8 - 43 25 2014/15 78 24 23 10 39 37 2015/16 18 2016/17 67 31 (1x nicht erwünscht) 55 Internes Verfahren (Stempel) Schuljahr Anzahl/ insgesamt LB VG KB 2015-16 10 8 2 2016-17 18 13 4 1

Auswertung der Diagnostik in Quedlinburg   Anzahl (insgesamt) Kita SEP SEK Abbrüche LB GB VG KB HG SR SG AT GU FÖS Schuljahr 2011/12 104 40 33 14 26 18 8 25 11 5 52 Schuljahr 2012/13 62 28 13 7 19 6 3 1 Schuljahr 2013/14 59 21 17 24 27 2014/15 89 32 (+13 aus Kl. 3/4) 2 10 4 - 44 2015/16 51 15 (+9 aus Kl. 3/4) 12 37 2016/17 70 22 (+15 aus Kl 3/4 23 9 46 Internes Verfahren (Stempel) Schuljahr Anzahl insgesamt LB VG KB SR HG 2015/16 13 9 4 - 2016/17 12 7 1 2

Sonderpädagogisches Feststellungsverfahren 2017/2018 Schulinterne Verfahren 1. für Kinder, die zieldifferent an GS verbleiben. (GU LB, GU GB – mit üamA) mit MSDD, ohne Bescheid, mit Zust.durch das LSchA (Stempel) 2. für Kinder, die zielgleich an GS verbleiben.(GU VG,KB...– mit ümaA) mit MSDD, ohne Bescheid, mit Zust.durch das LSchA (Stempel) 3. für Kinder, die einen I-Helfer im GU benötigen. mit MSDD, ohne Bescheid, mit Zust. durch das LSchA (Stempel) Förmliche Verfahren (Termin: 10.01., Ausnahme SEK bis 10.03.) für Kinder vor Schuleintritt, die an GS, FÖS oder Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden. für Kinder, die an Sek.,Gym., FÖS oder Schule in freier Trägerschaft wechseln. (außer LB, SR in der SEP) mit MSDD, mit Bescheid für Kinder, deren sonderpäd. Förderbedarf in der SEK, am GYM oder an einer Schule in freier Trägerschaft festgestellt wird.

Antragsunterlagen 2017/18 - Kompetenzportfolio für Grundschule Pädagogischer Bericht für Kita-Kinder Sekundarschule Freie Träger

Ergänzende Unterlagen zum bestehenden Kompetenzportfolio Antragsformular (Formblatt 1) und Beratungsprotokoll des MSDD Kind-Umfeld-Analyse (Beiblatt) Aktuelle Lernstandsanalyse (Bestandteil des Kompetenzportfolios) ( Kernfächer: Protokollbögen der Lernstanderhebungen) je zwei ausgewertete aktuelle Arbeitsproben (D / Ma) Lernstanderhebungen weiterer Fächer Entbindung der Schweigepflicht (Formblatt 3) Einschätzungsbögen Zuarbeit ÜAMA (außer LB) Dokumentation durchgeführter Fördermaßnahmen Zeugnisse bzw. aktueller Notenstand Informationsnachweis zur Verfahrensbeteiligung der Personenberechtigten 10. ggf. Erklärung der Personensorgeberechtigten (Beiblatt)

Fortschreibungen Harz Fortschreibungen für Kinder, deren Förderort oder deren Förderschwerpunkt verändert wird, deren Förderbedarf aufgehoben wird, die in ein anderes Bundesland wechseln. Unterlagen an das Förderzentrum Weiterleitung an den MSDD mit Bescheid

Fortschreibungen (Harz) termine und Inhalte Unterlagen an das regionale FÖZ (Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem MSDD und dem schulfachl. Ref.) Einzureichende Unterlagen Formblatt für FS und PC-geschrieben! „Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für das Schuljahr 20 / 20 zur Vorlage beim Landesschulamt“ - gilt immer für das nächste Schuljahr !!! Fortschreibung ( I-Plan, Fördermaßnahmen, …) letztes Zeugnis ggf. Schullaufbahnerklärung ( Klasse 4) Arbeitsproben bei verändertem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen üamA/ Protokoll (VG,HG,KB, SR, GB,SG) ggf. aktuelle medizinische/psychologische Befunde aktueller Bescheid, ggf. Formblatt Internes Verfahren (Stempelblatt)

körperlich – motorische Entwicklung Schwerpunkt Ansprechpartner Kontakt   geistige Entwicklung FÖS/GB Halberstadt - (Frau Reich) Formular: Beratungsanfrage  körperlich – motorische Entwicklung  Förderschule für Körperbehinderte Darlingerode  sozial- emotionale Entwicklung FmA Wasserleben Hören LBZ Halberstadt Sprache  FmA Wassserleben Autismus  FÖS/GB Halberstadt – (Frau Behrens) Sehen LBZ Halberstadt - (Frau Kloth)  Formular: Beratungsanfrage

Besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung Lernen entsprechend der individuellen Lernvoraussetzungen und Förderbedarfe Nachteilsausgleich - zielgleiche Bewertung Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung zieldifferente Bewertung Individuelle Bewertung (i.B.)

Nachteilsausgleich und besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung Über die Formen des NTA und/oder das Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsbewertung entscheidet die KK! Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen Unterscheidung zwischen (Leistungsbewertungserlass) Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung § 7.2.3 Nachteilsausgleich nach § 7.2.2 zielgleich zieldifferent Keine Dokumentation auf dem Zeugnis! – keine Anlage! Dokumentation auf dem Zeugnis + Anlage!

Möglichkeiten der Umsetzung des NTA nach § 7.2.2 „So viel individuelle Förderung wie nötig – so viel Selbstständigkeit wie möglich!“ Zeitzugabe in der Regel bis max. zur Hälfte der regulären Bearbeitungszeit zum Erfassen und zum Bearbeiten von Aufgaben, z. B. bei Klassenarbeiten oder anderen schriftlichen Arbeiten, Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (z. B. elektronische Textverarbeitung, Anschauungsmittel im Rechnen), Vorlesen von Aufgabenstellungen, Erteilen von mündlichen Aufgaben, die auch mündlich beantwortet werden, statt schriftlicher Arbeiten (z.B. in Deutsch bei Rechtschreibschwäche), Gewährung zusätzlicher Arbeitszeit für Aufgaben im Regelunterricht, spezielle Organisation des Lern- bzw. Arbeitsplatzes (z.B. angepasstes Mobiliar, größere Schrift, dickeres Papier, Querformat statt Hochformat, Punktschrift statt Schwarzschrift,…), quantitativ reduzierte Aufgabenstellungen (um im Rahmen der zeitlichen Vorgaben des Schulrhythmus dennoch die Bearbeitungszeit ausreichend zu gewähren) , individuell gestaltete Pausenregelungen, größere Exaktheitstoleranz (z.B. beim Schriftbild oder bei zeichnerischen Aufgaben), Ausgleichsmaßnahmen anstelle einer Mitschrift von Tafeltexten, ...

Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung nach § 7.2.3 Als zeitlich befristete Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind u.a. zulässig: Verbale Bewertungen , Befreiung von der Benotung bei bestimmten Formen der Leistungsbewertung und Erteilung einer verbalen den Leistungsfortschritt widerspiegelnden Einschätzung, Kompensation von bestimmten Formen der Leistungsbewertung durch andere, den dokumentierten Lernschwierigkeiten besser gerecht werdende Formen der Leistungsbewertung (z.B. stärkere Berücksichtigung mündlicher Leistungen), In besonderen Fällen: Leistungsbewertung befristet entweder zu modifizieren oder auszusetzen.

Möglichkeiten der Formulierung auf dem Zeugnis Bemerkungen: „Auf Beschluss der KK vom ... wird von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in den Fächern... nach § 7.2.3 des Erlasses der Leistungsbewertung abgewichen. Das Zeugnis enthält eine Anlage.“ Bemerkungen: „ Das Zeugnis enthält eine Anlage.“ auf der Anlage „Auf Beschluss der KK vom ... wird von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in den Fächern... nach § 7.2.3 des Erlasses der Leistungsbewertung abgewichen.“ In der Anlage wird die Leistungsentwicklung sowie die Modifizierung der Bestimmungen zur Leistungsbewertung dargestellt und die erreichten Leistungen fachbezogen und/oder zusammenfassend verbal eingeschätzt.

Fallbeispiele A: Schüler(-in) mit: Schwierigkeiten im Lesen und in der Rechtschreibung Die KK beschließt Maßnahmen des NTA und zusätzlich wird festgelegt, dass die Bewertung der Rechtschreibleistung modifiziert (Abweichen von den allg. Grundsätzen in der Leistungsbewertung § 7.2.3) wird. Diese Modifizierung der Bestimmung der Leistungsbewertung wird auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen“ ausgewiesen. Das Zeugnis enthält eine Anlage. B: Schüler(-in) mit sonderpädagogischem Förderbedarf Fallbeispiel 1: Schüler(-in) lernt mit sond. FB „Sprache“ im GU. Die KK beschließt Maßnahmen des NTA, die im Förderplan dokumentiert werden. Alle Leistungen werden regulär benotet. Durch die zielgleiche Bewältigung der curricularen Anforderungen und der regulären Benotung sind keine diesbezüglichen Bemerkungen auf dem Zeugnis und keine Anlage zum Zeugnis erforderlich. Fallbeispiel 2: Schüler(-in) lernt mit sond. FB „Hören“ im GU. Die KK beschließt Maßnahmen des NTA sowie die Modifizierung der Bestimmungen zur Leistungsbewertung (z.B. Hörfehler bei Diktaten und Aussprachefehler in den Fremdsprachen werden nicht bewertet; In Tests/KA fallen Aufgaben im Hörverstehen weg oder werden visuell angeboten;...) , die im Förderplan dokumentiert werden. Es erfolgt ein Abweichen von den allg. Grundsätzen in der Leistungsbewertung § 7.2.3. Diese Modifizierung der Bestimmung der Leistungsbewertung wird auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen“ ausgewiesen. „Das Zeugnis enthält eine Anlage.“

Fallbeispiel 3 Der Schüler lernt mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ im GU. Er wird auf der Grundlage eines individuellen Lernplanes in allen Fächern zieldifferent unterrichtet. Seine Leistungen werden individuell bewertet. Die Zeugnisnoten erhalten den Zusatz „Individuelle Bewertung“ (i.B.). Auf dem Zeugnis wird unter Bemerkungen ausgewiesen: „Der Schüler wird nach einem individuellen Lernplan (siehe Anlage) unterrichtet.“ In der Anlage wird die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung sowie die Umsetzung der individuellen Lernplanung dargestellt und die erreichten Leistungen fachbezogen und/oder zusammenfassend verbal eingeschätzt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!