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Veröffentlicht von:Gunda Neiderer Geändert vor über 10 Jahren
1
Uneingeschränkte Teilhabe an Bildung Inklusive Schule (§ 4 NSchG)
2
Zielgleicher Unterricht Bei folgenden Förderschwerpunkten: emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Sprache. Bei folgenden Förderschwerpunkten: geistige Entwicklung Lernen Es gelten die Bestimmungen der Schulen des jeweiligen Förderschwerpunktes. Zieldifferenter Unterricht
3
Ermittlung des Entwicklungsstandes Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Entwicklung eines individuellen Förderplan Die notwendige Förderung erfolgt prozessorientiert! Vorgehen
4
Nachteils- ausgleich bei festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, bei erheblichen Beeinträchtigungen in der Sprache, in der Motorik, in der Sinnes-wahrnehmung bei umfänglichen physisch- psychischen und sozialen Belastungen
5
zusätzliche Bearbeitungszeit und zusätzliche Pausen, spezielle Arbeitsmittel oder technische Hilfsmittel, personelle Unterstützung, alternative Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen, alternative Leistungsnachweise, unterrichtsorganisatorische Veränderungen, individuelle Leistungsfeststellung in Einzelsituationen. Nachteils- ausgleich
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