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Integrative Lerngruppe

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Präsentation zum Thema: "Integrative Lerngruppe"—  Präsentation transkript:

1 Integrative Lerngruppe
Informationen Fritz-Harkort-Schule

2 Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ (Auszug aus Artikel 24 - Bildung) in Deutschland ratifiziert im März 2009

3 SchulG § 20 Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind:
Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Hören und Kommunikation Sehen Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung

4 der sonderpädagogischen Förderung sind:
SchulG § 20 Orte der sonderpädagogischen Förderung sind: Förderschulen Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen) Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufkollegs Schulen für Kranke

5 Integrative Lerngruppen in 12 Schulen der Sekundarstufe I

6 Realschule Helmholtzstraße
Gymnasium Kothen Hauptschule Am Katernberg Hauptschule Langerfeld Berufskolleg Kohlstraße Hauptschule Vohwinkel Gesamtschule Barmen Realschule Blücherstraße Hauptschule Cronenberg über 100 Schüler/innen 2010 Gymnasium Bayreuther Straße Gesamtschule Langerfeld Gesamtschule Vohwinkel Gesamtschule Ronsdorf

7 Anschlussmodell Integrative Lerngruppe
Die integrative Lerngruppe ist ein schulisches Angebot für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern diese nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden können (zieldifferent). 

8 Voraussetzungen von Seiten der Erziehungsberechtigten Die Teilnahme am Gemeinsamen Unter-richt und am Unterricht in Integrativen Lerngruppen (§ 20 Abs. 8 SchulG) setzt einen Antrag der Eltern voraus.

9 von Seiten der Schüler/innen (in der Regel)
Voraussetzungen von Seiten der Schüler/innen (in der Regel) ein bereits in der Grundschulzeit be- stehender sonderpädagogischer Förder- bedarf Teilnahme am GU im Grundschulbereich die Feststellung seines Fortbestehens in dem dafür vorgesehenen Verfahren und die Festlegung der allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I als möglicher Förderort

10 von Seiten der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde
Voraussetzungen von Seiten der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde Der Antrag der interessierten Schule auf Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe muss genehmigt werden Schulträger und Schulaufsicht ent- scheiden, ob die sächlichen und personellen Mittel zur Verfügung stehen Genehmigungskriterium ist z.B. die gesicherte Personalausstattung

11 Ziel ist das gemeinsame Lernen und Miteinander der Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe.

12 Konzeption Die konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltung der integrativen Lerngruppe liegt in der Verantwortung der Schule, so dass standortbezogene Realisierungen und individuelle Lösungen möglich werden.

13 Klasse 7 a – Integrative Lerngruppe
„Regelschullehrer/in“ Förderschullehrer/in sozialpädagogische Assistenz Schülerzahl: = 23

14 Die Integrative Lerngruppe
Merkmale Die Integrative Lerngruppe Die Integrative Lerngruppe hat in der Regel zwischen 5 und 8 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Jahrgangsklasse.

15 Die Integrative Lerngruppe
Merkmale Die Integrative Lerngruppe wird geleitet von einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Förderschullehrkraft.

16 Die Integrative Lerngruppe
Merkmale Die Integrative Lerngruppe Sie ermöglicht den Lehrkräften individuell und flexibel zwischen Formen äußerer Differenzierung, vollständiger Integration und Mischformen aus beiden zu entscheiden.

17 Unterrichten – Integrative Lerngruppe
gemeinsamer Unterricht im Klassenraum gemeinsamer Unterricht in Fachräumen Unterricht im Gruppenraum

18 Integrative Fachkräfte
Im Hilfeplangespräch wird durch den Kostenträger (Sozialamt) der individuelle Bedarf an Stunden für Integrationskräfte festgelegt. Die Stadt Wuppertal hat in den letzten Jahren diese Aufgabe an den Anbieter „Promobil“ abgegeben.

19  Abschlüsse 10 Jahre Vollzeitschulpflicht Abschluss-Zeugnisse entsprechen den Bildungsgängen an den Förderschulen im Bildungsgang der Förderschule Lernen bedeutet das i. d. Regel, dass auch an der Allgemeinen Schule kein Hauptschulabschluss erreicht werden kann.

20 Übergang Schule - Beruf
Berufsvorbereitende Maßnahmen Schülerpraktikum Beratung Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und anderen Fachstellen

21 Vielen Dank !!


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