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Welche Schule für mein Kind?

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Präsentation zum Thema: "Welche Schule für mein Kind?"—  Präsentation transkript:

1 Welche Schule für mein Kind?
Informationsveranstaltung Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf/Behinderung Welche Schule für mein Kind?

2 Übergang Kindergarten -Schule
Wichtige Entscheidungen stehen an Wann soll mein Kind eingeschult werden? Auf welche Schule soll mein Kind gehen? Welche Unterstützung braucht mein Kind?

3 Schulpflicht - Zurückstellung

4 Schulgesetz §73 Beginn der Schulpflicht
Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet die Schule zu besuchen.

5 Zurückstellungen vom Schulbesuch §74:
Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Eltern stellen einen formlosen Antrag. Die Entscheidung trifft der Schulleiter/ die Schulleiterin der zuständigen Schule.

6 Fragen zur Entscheidungsfindung
In welcher Schule kann mein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf am besten gefördert werden? In welchem schulischen Angebot kann mein Kind seinen Möglichkeiten entsprechend an Bildung teilhaben. An welcher Schule wird es sich wohlfühlen

7 Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Im Vordergrund stehen die Förderbedürfnisse jedes einzelnen Kindes Besonderen Unterstützungsbedarf in den Bereichen: Sprache Lernen Geistige Entwicklung Emotional und soziale Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Sinnesbeeinträchtigung (Hören/Sehen) Chronische Krankheit Autismus-Spektrum-Störung

8 Unterstützung durch die Grundschule zum Beispiel für Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben im Rechnen in der Aufmerksamkeit

9 Kinder, die mehr Unterstützung benötigen haben Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
umfangreiche Lernschwierigkeiten starke körperliche Beeinträchtigung große Schwierigkeiten im sozialen Bereich Förderschwerpunkt geistige Entwicklung starke Seh- oder Hörbeeinträchtigung

10 Ob ein Kind Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat wird durch eine Überprüfung geklärt Die Eltern stellen den Antrag mit einem Formular Sie stellen diesen Antrag beim Staatlichen Schulamt Tübingen Eine Sonderpädagogin/Sonderpädagoge führt erst danach eine Diagnostik durch und stellt das Ergebnis in einem Bericht dar.

11 Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bei einem Kind vor der Einschulung Wer? Eltern stellen den Antrag zur Klärung In Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung In Zusammenarbeit mit der zuständigen Grundschule (Schulleitung/Kooperationslehrkraft) In Zusammenarbeit mit der Frühförderung des SBBZ In Zusammenarbeit mit der interdisziplinären Frühförderstelle

12 Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Wie? Kind vor der Einschulung Antrag der Erziehungsberechtigten zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemäß Schulgesetz von Baden-Württemberg § 82 Feststellung des Anspruchs und §4 SBA-VO Antrag der Erziehungsberechtigten findet sich auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Tübingen Service – Formulare Eltern – Sonderpädagogisches Bildungsangebot Klärung des Anspruchs

13 Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Wann?
Sollte bis spätestens eines jeden Jahres gestellt werden (so kann eine gute Lernortklärung, die alle wichtigen Aspekte und Sichtweisen angemessen berücksichtigt, gewährleistet werden) Möglichst im Zeitraum von November bis Januar für das kommende Schuljahr Frühe Antragstellung ermöglicht einen längeren Zeitraum für die Beratung und Entscheidungsfindung

14 Antrag file://localhost/Users/ulrike/Desktop/Feststellungsverfahren Elternantrag Klärung des Anspruchs auf ein.doc

15 Nach Antragstellung zur Klärung des Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- / Unterstützungs- oder Bildungsangebot Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer führen eine Diagnostik durch stellen die Ergebnisse in einem Bericht dar. Das Staatliche Schulamt stellt gegebenenfalls den Anspruch fest und schickt den Eltern einen Bescheid

16 Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot oder Bildungsangebot
Sonderpädagogisches Bildungsangebot

17 Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot
an der Grundschule Beratung und Förderplanung durch die Sonderpädagogen nach Bedarf Unterricht nach dem Bildungsgang der Grundschule

18 Nach einer Feststellung (1
Nach einer Feststellung (1. Bescheid des Staatlichen Schulamtes) des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Beratung und Begleitung von Erziehungsberechtigten

19 Welche schulische Möglichkeiten gibt es ?
Die Beratung Den Eltern wird das Ergebnis in einem Gespräch mit dem Sonderpädagogen/der Sonderpädagogin erklärt. Die Eltern erhalten eine umfassende Beratung über schulische Angebote sowohl an allgemeinen Schulen als auch an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren durch die Regionalen Ansprechpartner Welche schulische Möglichkeiten gibt es ?

20 Möglichkeiten der Einschulung bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot An einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder an der Grundschule Lernort SBBZ Förderplanung und Unterricht durch die Sonderpädagogen Lernort Grundschule Förderplanung und Unterricht durch Grundschul- und (zeitweise) durch Sonderpädagogen

21 Lernort Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
Möglichkeiten der Einschulung bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Lernort Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Förderplanung und Unterricht durch Sonderpädagogen

22 Möglichkeiten der Einschulung bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Lernort Grundschule Kooperative Organisationsform eines SBBZ Inklusive Beschulung/Inklusion

23 Kooperative Organisationsform eines SBBZ
Klasse eines SBBZ wird an einer Grundschule unterrichtet Kind bleibt Schüler/Schülerin des SBBZ Gemeinsamer Unterricht durch Grundschul- und Sonderpädagogen Rückzugsmöglichkeit bei Bedarf in eigenes Klassenzimmer

24 Inklusive Beschulung Kind wird Schüler/Schülerin der Grundschule
Oft werden mehrere Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam in einer Grundschulklasse unterrichtet Zeitweise Doppelbesetzung Sonderpädagoge und Grundschullehrkraft

25 Elternwunsch Inklusive Beschulung Es findet eine Bildungswegekonferenz auf der Ebene des Staatlichen Schulamtes statt. Das Einvernehmen aller Teilnehmer wird angestrebt Es wird vor allem bei zieldifferenten Bildungsangeboten versucht gruppenbezogene Angebote zu entwickeln.

26 Sind für ihr Kind zusätzliche begleitende Assistenzdienste notwendig?
Soweit über die pädagogische Arbeit hinaus ein begleitender Bedarf besteht, kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlich zuständigen Träger gestellt werden. Dieser sollte frühzeitig (möglichst bis Ende Januar) gestellt werden Für Kinder mit einer geistigen und /oder körperlichen Behinderung ist die Sozialhilfe zuständig Für Kinder mit einer seelischen Erkrankung ist die Jugendhilfe zuständig

27 Schulbegleitung Die pädagogische Arbeit an der Schule erfolgt durch Grundschullehrerinnen/SonderschullehrerInnen SchulbegleiterInnen können Kinder unterstützen, um eine Beschulung in der betreffenden Schule zu ermöglichen SchulbegleiterInnen übernehmen unterstützende Aufgaben, keine pädagogische Aufgaben

28 Kreissozialamt/ Abteilung Soziales Kreisjugendamt/ Abteilung Jugend
Ansprechpartner aus folgenden Bereichen stehen nun für Sie zum weiteren Gespräch/Information zur Verfügung Staatliches Schulamt Kreissozialamt/ Abteilung Soziales Kreisjugendamt/ Abteilung Jugend SBBZ Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung SBBZ Förderschwerpunkt geistige Entwicklung SBBZ Förderschwerpunkt Sprache

29 Information und Beratung
Staatliches Schulamt Tübingen Martin Schüler Schulrat Telefon: Regionale Ansprechpartner

30 Beratung und Begleitung durch die Regionalen Ansprechpartner am Staatlichen Schulamt Tübingen Kreis und Stadt Reutlingen Klaus Käppeler Telefon: Helmut Rathfelder Telefon: Thomas Vogl Telefon: Irmtraud Geiselmann Telefon:

31 Beratung und Begleitung durch die Regionalen Ansprechparnter am Staatlichen Schulamt Tübingen Kreis Tübingen Antje Kroh Telefon: Ute Brunner Telefon: Katja Nußbaum Telefon: Gariele Bauer Telefon:

32 Ansprechpartner Sozialamt und Jugendamt
Sozialamt Stadt Reutlingen (bei einem Wohnort in der Stadt Reutlingen) 07121/ Kreissozialamt Reutlingen (bei einem Wohnort außerhalb der Stadt Reutlingen) 07121/ Kreisjugendamt Reutlingen (für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Stadt Reutlingen) 07121/

33 Ansprechpartner Sozialamt und Jugendamt
Landratsamt Tübingen Abteilung Soziales 07071/ oder Landratsamt Tübingen Abteilung Jugend 07071/

34 Beauftragte Autismus Tübingen
Helga Benkendorff Telefon:

35 Beauftragte Autismus Kreis und Stadt Reutlingen
Lisa Grumbach Telefon  

36 Bitte beachten – es liegen für Sie bereit
Flyer Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf in der Schule Elternantrag Antrag der Erziehungsberechtigten zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

37 Für jedes Kind den eigenen Weg finden …


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