Abiturjahrgang 2017 LILIENTHAL-GYMNASIUM ANKLAM I. Schneider 2016 1.

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 Präsentation transkript:

Abiturjahrgang 2017 LILIENTHAL-GYMNASIUM ANKLAM I. Schneider 2016 1

Weitere mögliche Abschlüsse sind: Ziel des Lernens und Arbeitens in der Sekundarstufe II ist die allgemeine Hochschulreife, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Weitere mögliche Abschlüsse sind: der schulische Teil der Fachhochschulreife (Klasse 11) 2

Gliederung der gymnasialen Oberstufe Versetzung Jahrgangsstufe 10 Jahrgangsstufen 11/12 Einführungsphase Qualifikationsphase + Abitur Hauptfächer Fächer Klassenverband und Kurse Punktsystem 36 / 34 Wochenstunden 5 Prüfungen schriftlich : 4 mündlich : 1 besondere Lernleistung Unterricht nach geltenden Rahmenrichtlinien Klassenverband und Wahlpflichtkurse Notensystem 35 Wochenstunden

Gliederung der gymnasialen Oberstufe Aufgabenfelder sprachlich-literarisch- gesellschafts- mathematisch- künstlerisches wissenschaftliches naturwissenschaftlich- technisches Geschichte und Politische Bildung Sozialkunde Geografie Philosophie ev. bzw. kath. Religion Mathematik Naturwissenschaften Chemie, Physik, Biologie Informatik Deutsch Fremdsprachen Kunst und ... Musik Sport wird keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation Der Unterricht wird in Hauptfächern (4 h) und Fächern (2 h) erteilt. Deutsch Mathematik Geschichte und politische Bildung Fremdsprachen Naturwissenschaften Kunst und Gestaltung als HF Kunst und Gestaltung Musik Philosophie ev. und (kath.) Religion Geografie Sozialkunde Informatik Sport

Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation Der Unterricht wird in Hauptfächern und Fächern erteilt. Vermittlung von vertieftem Verständnis, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt wöchentlich vier Stunden eine Klausur je Halbjahr Bewertung im Punktsystem Vermittlung grundlegender Inhalte und methodischer Kenntnisse sowie Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Fachs wöchentlich zwei Stunden eine Klausur je Halbjahr Bewertung im Punktsystem

Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation Dazu kommt der Projektfachunterricht: Er ist in seinem fachlichen Schwerpunkt den in der Qualifikationsphase belegten Unterrichtsfächern zugeordnet, bietet aber Spielraum für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für fachübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten. Für den Projektfachunterricht ist ein schulinterner Fachplan zu erstellen, der durch den Schulleiter zu genehmigen ist. Es erfolgt in der Regel keine Bewertung.

Projektfachunterricht - Die Arbeit im Projektfachunterricht wird in der Regel nicht bewertet. Der Projektunterricht soll so angelegt sein, dass er unter anderem die Vorbereitung von Wettbewerbsbeiträgen und besonderen Lernleistungen fördert. Durch die Anrechnung zweier Unterrichtsstunden werden Schülerinnen und Schüler zeitlich entlastet. Im Rahmen des Projektfachunterrichts kann eine Facharbeit erstellt werden; diese kann bewertet und im Rahmen der Gesamtqualifikation eingebracht werden. - Die Facharbeit kann Grundlage einer besonderen Lernleistung sein. Die Möglichkeit der Genehmigung zusätzlicher Fächer und Hauptfächer nach § 8 Abs. 4 bleibt erhalten.

Anregungen für Projektfachunterricht Projekte aus den Fachbereichen Wirtschaft und Technik, Ökonomie, Ökologie, die regionale Bezüge haben oder sich regionalen Problemen zuwenden, dabei Zusammenarbeit mit Partnern wie Hochschulen und Universitäten, Firmen, Vereinen - Erstellen von Dokumentationen, Publikationen und Präsentationen zur Stadt- oder Schulgeschichte, zu historischen Ereignissen, zu aktuellen Fragen - Gestalten von öffentlichen Ausstellungen und Veranstaltungen - Vorbereitung von Wettbewerbsbeiträgen zu „Jugend forscht“, „Jugend musiziert“, „Bundeswettbewerb Komposition“, „Jugend debattiert“, „Schülerwettbewerb zur politischen Bildung“, „Theatertreffen der Jugend“, „Kinder zum Olymp“ usw.

Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation Übersicht Fächerwahl Fach Nr. Art zu wählen Std. 1 HF Deutsch 4 2 HF Mathematik 4 3 HF Geschichte und pol. Bildung 4 4 HF Fremdsprache Englisch 4 24 Std. 5 HF Fremdsprache od. Naturwissenschaft 4 6 HF Fremdsprache oder Naturwissenschaft 4 oder Kunst und Gestaltung 7 F Musik oder Kunst und Gestaltung 2 8 F Religion oder Philosophie 2 6 Std. 9 F Sport 2 10 HF/F Auffüllfach 4 / 2 11 HF/F Auffüllfach 4 / 2 6 Std. 12 PF Projektfachunterricht 2 36 Stunden in 11 bzw. 34 Stunden in 12- Belegungsverpflichtung

Sonstiges: Studienbuch: §6 Abs. 2 „Das Studienbuch ist bei der Meldung zur Abiturprüfung vorzulegen. Nur ein ordnungsgemäß geführtes Studienbuch kann als Nachweis des Bildungsganges anerkannt werden.“ Belegungsverpflichtung § 9 Abs.6 „Leistungen, die mit Null Punkten bewertet wurden, können weder auf die Beleg- noch auf die Einbringungspflicht angerechnet werden.“

Abiturprüfung – Fächer und Gewichtung Umfang und Gliederung der Abiturprüfung schriftlicher Teil mündlicher Teil Anzahl : 4 2 Hauptfächer mit doppelter Gewichtung davon eines : De oder FS Ma oder Natuwissenschaft HF müssen am Ende des 2. Sem. der 11. Klasse festgelegt werden 2 weitere Unterrichtsfächer (nach 3. Semester) Anzahl : 1 ein weiteres Unterrichtsfach (nach 3. Sem. festlegen) Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen kann sich zu weiteren mdl Prüfungen angemeldet werden

Prüfungen müssen in Deutsch, Mathematik, einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach sowie in einer Fremdsprache oder Naturwissenschaft abgelegt werden. Jedes Prüfungsfach muss mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase belegt worden sein. Jedes Prüfungsfach muss durchgängig in der Qualifikationsphase belegt worden sein.

Anmeldung zum Abitur Nach Vorliegen der Ergebnisse des 4.Semesters muss sich der Abiturient schriftlich und termingerecht zum Abitur anmelden. (STUDIENBUCH MUSS VOLLSTÄNDIG VORGELEGT WERDEN) TERMIN DER ANMELDUNG: 04.04.2017 Die Prüfungskommission prüft die Erfüllung der Voraussetzung für die Zulassung. ( Halbjahresleistungen des 1. und 2. Prüfungsfaches und mindestens 28 belegte und bewertete HJ Leistungen) Bei Nichterfüllen der Voraussetzungen: - einmaliger freiwilliger Rücktritt möglich - Prüfung der Erfüllung der Bedingungen für die Fachhochschulreife (schriftl. Teil) Nichtteilnahme an einer Prüfung- erfordert ein amtsärztliches Zeugnis

Abiturprüfung – Gesamtqualifikation Gesamtqualifikation = Summe aller Punkte  Durchschnittsnote Σ Block I + Σ Block II 8 Halbjahresleistungen der doppelt gewichteten Hauptfächer (zweifach!) 28 Halbjahresleistungen von Hauptfächern und Fächern (einfach!) Leistungen in den fünf Prüfungsfächern alle 5 Prüfungsleistungen in vierfacher Wertung mindestens 100 P. Fach 1 oder 2 mindestens 05 P. mindestens zwei weitere Fächer mit 05 P. Fach 1 und Fach 2 mindestens 05P und ein weiteres mit 05P Halbjahresleistungen aus allen vier Halbjahren des 3., 4., 5. Prüfungsfaches mindestens 200 P. mindestens 29-mal 05 P.

Mindesteinbringungsverpflichtungen Deutsch 4 Halbjahresleistungen Geschichte u. polit. Bildung 4 Halbjahresleistungen Mathematik 4 Halbjahresleistungen Fremdsprache 4 Halbjahresleistungen (Besonderheit neu beginnend: Einbringung 3. und 4. Halbjahr verpflichtend) Naturwissenschaften 4 Halbjahresleistungen (Besonderheit: entweder nur eine Naturwissenschaft oder je 2 Leistungen aus 2 Naturwissenschaften Musik oder Kunst u. Gest. 2 Halbjahresleistungen Religion oder Philosophie 2 Halbjahresleistungen

Abiturprüfung – besondere Lernleistung Besondere Lernleistung im Abitur Anstelle des vierten schriftlichen Prüfungsfaches kann unter Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine besondere Lernleistung eingebracht werden, die im Umfang von mindestens einem Schuljahr in der Qualifikationsphase erbracht, schriftlich dokumentiert und in einem Kolloquium erläutert wird. Sie kann eines der drei Aufgabenfelder ersetzen. In der Gesamtqualifikation wird sie in Block II anstelle der Prüfungsleistung des vierten Prüfungsfaches angerechnet.

Besondere Lernleistung - Die besondere Lernleistung kann zusätzlich erbracht werden oder im Rahmen der Belegungspflicht eingebracht werden. Die Schülerin oder der Schüler ist berechtigt, sich zwei Wochenstunden für die Vorbereitung einer besonderen Lernleistung anrechnen zu lassen. Dadurch kann auf Wunsch ein Fach in der Belegung abgewählt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Wahlmöglichkeiten bzw. mehr Gestaltungsspielraum für den Erwerb individueller Kompetenzen im Abitur.

Dritte Verordnung zur Änderung der Abiturprüfungsverordnung Linienführung: ► unbewerteter Projektfachunterricht in Klasse 11 (zählt in die Belegungsverpflichtung) ► Möglichkeit des Erstellens einer (bewerteten) Facharbeit im Projektfachunterricht ► Vorbereitung und Einbringung einer besonderen Lernleistung in Klasse 12 (eventuell mit Reduzierung der Belegungsverpflichtung um ein weiteres Unterrichtsfach)

Einbringen von Naturwissenschaften Die Schülerinnen und Schüler haben jetzt die Möglichkeit, vier Leistungen in ein und demselben Unterrichtsfach oder je zwei Leistungen aus zwei Naturwissenschaften einzubringen und werden dadurch in die Lage versetzt, im Rahmen ihrer erreichten Ergebnisse mögliche Schwächen in Teilbereichen auszugleichen.

Zeitliche Wahl des ersten und zweiten Prüfungsfaches Zum Ende des zweiten Halbjahres der Einführungsphase wählen die Schüler aus den durch sie gewählten Hauptfächern verbindlich das erste und zweite Prüfungsfach.

Mittlere Reifeprüfung Gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes sind Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die das Gymnasium oder den gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen.

Anmeldung zur Mittleren Reifeprüfung Die Prüfungsteilnahme ist bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Prüfungen unter Angabe des gewählten mündlichen Prüfungsfaches und der zu berücksichtigenden Leistungen gemäß § 3 Absatz 2 durch die Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder beim Schulleiter schriftlich zu beantragen.

Ablauf der Prüfung 1. Schriftliche Prüfung: - Mathematik, Deutsch, Englisch - Dauer: mindestens 3, höchstens 4 Zeitstunden bei Note „ungenügend“ erfolgt Zweitkorrektur 2. Jahresnoten: - 2 Werktage vor Beginn der schriftlichen Prüfung festgelegt - JN: als Dezimalwert mit einer Stelle hinter dem Komma   3. Mündliche Prüfungen: - erfolgt verpflichtend in 1 Fach der Jahrgangsstufe 10 1 mP aus gesellschaftswiss. Aufgabenfeld (Geo, Ge, Sk) oder 1 mP aus naturwiss. Aufgabenfeld (Che, Bio, Phy) oder Religion, Philosophie

4. Prüfung ist bestanden, wenn:   in allen Prüfungsfächern Endnoten erzielt sind, die mindestens „ausreichend“ sind Die Prüfung ist auch bestanden, wenn bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen ein Prüfungsfach mit „mangelhaft“ abgeschlossen wurde und bei der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 6 Absatz 2 kein Fach schlechter als „ausreichend“ war.

Termine Ende der Anmeldefrist 20.03.2015 Deutsch 18.05.2015 Englisch 20.05.2015 Mathematik 27.05.2015 Mündliche Prüfungen ab 23.06.2015

Berechnung der Gesamtqualifikation Block I Schulhalbjahresergebnisse von Hauptfächern und Fächern, dabei alle 20 Halbjahresleistungen der fünf Prüfungsfächer; doppelte Gewichtung der 8 Halbjahresleistungen des ersten und zweiten Prüfungsfaches, ansonsten einfache Wertung Block II Abiturprüfungsergebnisse in vierfacher Wertung

Abiturprüfung – Tabelle Durchschnittsnote

Abiturprüfung – Tabelle Durchschnittsnote

Prüfungstermine: 04.04.17 bis 9:00 Anmeldung Fach Termin Deutsch 25.04.2017 Geschichte und pol. Bildung 26.04.2017 Englisch 28.04.2017 Mathematik 03.05.2017 Biologie 04.05.2017 Physik 08.05.2017 Kunst und Gestaltung 09.05.2017 Chemie 10.05.2017 Religion/ Philosophie 11.05.2017 Geografie 12.05.2017 Sozialkunde 15.05.2017 Russisch 16.05.2017 Informatik 18.05.2017 Musik 19.05.2017

Nachschreibetermine 08.06.17 09.06.17 12.06.17 Deutsch, Kunst und Gestaltung, Informatik Fremdsprachen Religion/ Philosophie Musik Mathematik Geografie

Nachschreibetermine 14.06.17 15.06.17 Naturwissenschaften Sozialkunde Geschichte

Das Punktsystem 15-14-13 12-11-10 09-08-07 06-05-04 03-02-01 00 sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 15-14-13 12-11-10 09-08-07 06-05-04 03-02-01 00 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6 Dabei muss der korrigierende Lehrer die drei Anforderungsbereiche berücksichtigen: Der Anforderungsbereich I umfasst wiedergegebenes Wissen und Kenntnisse. Der Anforderungsbereich II legt Wert auf ein fachmethodisch sicheres und systematisches Anwenden von Kenntnissen bei der Lösung der Aufgaben. Er bildet den Schwerpunkt der Prüfung. Der Anforderungsbereich III erwartet eine zusätzliche Abstraktionsleistung, z. B. einen eigenständigen Lösungsansatz oder eine fundierte eigene Stellungnahme. Was das im Einzelnen heißt, hängt vom jeweiligen Unterrichtsfach ab. Eine gute oder sehr gute Leistung kann nur bescheinigt werden, wenn der Anforderungsbereich III erfüllt ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen steht Ihnen Frau Schneider gern zur Verfügung.