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Informationen zum Übergang

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Präsentation zum Thema: "Informationen zum Übergang"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zum Übergang
von der  Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12)

2 Versetzung in die Qualifikationsphase
Versetzt wird bei: • zumindest ausreichenden Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches Versetzt wird auch bei: • mangelhafter Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich • mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich

3 Versetzung in die Qualifikationsphase
Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Versetzungszeugnis)

4 Wiederholung der 10. Klasse am Gymnasium
• nach Nichtversetzung möglich (Verweildauer beachten) • freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen • der Erwerb eines dem erweiterten Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig • keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das Gymnasium muss verlassen werden - Hauptschulabschluss

5 Wiederholung der 10. Klasse an der Sekundarschule
• nach Nichtversetzung möglich, jedoch nicht nach einem Wiederholungsjahr • freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige Wiederholung • Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

6 Abschlüsse • regulärer Abschluss Abitur
• Versetzung in die Qualifikationsphase (Klasse 11) Gleichwertigkeit zum erweiterten Realschulabschluss • erfolgreicher Abschluss der 11. Klasse schulischer Teil der Fachhochschulreife

7 Qualifikationsphase der gymnasialen
Kurswahl für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

8 Stundenzuweisung für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
100 160 158 99 158,4 98***** 156,8 97 155,2 96 153,6 152 95 150 94 150,4 93 148,8 92 147,2 91 145,6 90 144 148 89 142,4 88 140,8 87 139,2 86 137.6 85 136 84 134,4 138 83 132,8 82 131,2 81 129,6 80 128 79 126,4

9 Stundenbedarf Fach Wochenstunden Kurse benötigte Stunden Summe Deutsch
KF 4 16 Englisch PF 32 Französisch 1 36 Russisch 40 Latein 44 Kunsterziehung WF 2 8 52 Musik 54 Sozialkunde 58 Geschichte 74 Geographie 78 ev. Religion 80 Ethik 3 6 86 Sozialkunde bilingual 88 Wirtschaft 92 Mathematik 108 Physik 112 114 Chemie 118 120 Biologie 136 Informatik 138 Sport 146

10 1. Verbindliche Kurswahl 2017/ 2018
Aufgabenfeld Fach Kernfach Profilfach Wahlpflichtfach sprachlich- literarisch- künstlerisches- Deutsch X - Englisch Französisch Russisch Latein Kunsterziehung Musik gesellschafts- wissenschaftliches Geschichte Geographie Sozialkunde Sozialkunde bilingual Ethik ev. Religion Wirtschaft mathematisch- naturwissenschaftlich- technisches Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik nicht zugeordnet Sport* Mindestbelegung 3 5**

11 2. Verbindliche Kurswahl 2017/2018
Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.) (Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend) Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musik und Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) *Wahl der Sportkurse auf der Rückseite ** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. (36 Wochenstunden) Datum: ______________ Unterschriften: __________________ _________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

12 Sportwahl Abiturjahrgang 2020
Folgende Sportarten werden angeboten: Bewegungsfeld 1 2 3 4 5 6 Fitness/Ski* Leichtathletik Judo Kraftsport Tanzen Tischtennis Badminton Volleyball Handball Fußball Basketball Baseball

13 Sportwahl Abiturjahrgang 2019
Es sind vier Sportarten und eine Ersatzsportart zu wählen! Aus dem Bewegungsfeld 6 dürfen höchstens zwei Sportarten gewählt werden. Die zeitliche Abfolge der gewählten Sportarten legt die Schule fest. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sportart.

14 Sportwahl Abiturjahrgang 2019
Der Kurs Fitness/Ski findet im 1. Kurshalbjahr statt. Er beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager. Die Kosten für das Skilager betragen ca. 380 €. Am Kurs Fitness/Ski können maximal 45 Schüler teilnehmen. Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an.

15 Sportwahl Abiturjahrgang 2019
Bitte die gewählten Sportarten eintragen! (Beispiel) Sportart 1  Handball Sportart 2  Fußball Sportart 3  Fitness/Ski Sportart 4  Judo Ersatzsportart  Leichtathletik

16 Schienenbelegung Abiturjahrgang 20
Deutsch Geschichte Mathematik PF 1 PF 2 PF 3 Schiene 7 Schiene 8 Schiene 9 Schiene 10 Schiene 11 Schiene 12 WF 1 WF 2 WF 3 WF 4 WF 5 Sport Ceng Schiene 13 Schiene 14 6 X 4 = 24 Std Wochenstunden im Plan 6 X 2 = 12 Std.

17 Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer
Die Abiturprüfung Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer Aus den Kern- und Profilfächern (D,Ma,Ge,FS,NW) sind vier Fächer als schriftliche Prüfungsfächer zu benennen. Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache sein. Dabei dürfen jeweils höchstens eine Fremdsprache und höchstens eine Naturwissenschaft gewählt werden.

18 Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft.
Die Abiturprüfung Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Zulässig sind dabei nur Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. (Ausnahme: Sport)

19 Mögliche Kombinationen
mündl. PF NW FS Deu Ges Mat beliebig GWS

20 Besondere Lernleistung
Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können. Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen. Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen. Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen. Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben. Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau.. Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.


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