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Gymnasiale Oberstufe Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung gemäß VV 5 c zu § 5.

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Präsentation zum Thema: "Gymnasiale Oberstufe Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung gemäß VV 5 c zu § 5."—  Präsentation transkript:

1 Gymnasiale Oberstufe Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung gemäß VV 5 c zu § 5 APO-GOSt

2 Gliederung der Gymnasiale Oberstufe

3 Abschlüsse in der Gymnasiale Oberstufe
Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife (schulischer Teil) Fachhochschulreife (schulischer Teil) Mittlerer Schulabschluss HSA nach Klasse 10 Hauptschulabschluss (HSA) nach Klasse 9

4 Zulassung und Gesamtqualifikation

5 Zulassung und Gesamtqualifikation
300 Punkte: Note 4,0 900 Punkte: Note 1,0 Block II 4 Prüfungsnoten, jeweils * 5 max. 2 unter 25 (nicht 2 LK) ggf. Besondere Lernleistung kein Kurs mit 0 Punkten 100 bis 300 Punkte Block I mind. 30 GK und 8 LK belegt 35-40 Kurse anrechenbar (LK*2) max. 7 (8) Defizite (max. 3 LK) kein Kurs mit 0 Punkten (Pflichtbelegung) 200 bis 600 Punkte -> ZULASSUNG

6 Block I: Zulassung zur Abiturpürfung
Es müssen mindestens 30 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse belegt worden sein. In den Fächern mit Belegungsverpflichtung darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen worden sein. Von den insgesamt belegten Kursen fließen 27 bis 32 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse in die Gesamtqualifikation ein. Es können also insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse eingebracht werden. Werden 35 bis 37 Kurse eingebracht, dürfen 7 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, ein Defi zit (4 oder weniger Punkte) aufweisen. Werden 38 bis 40 Kurse eingebracht, dürfen 8 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, ein Defizit aufweisen. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

7 Pflichtfächer sind: D eine Fremdsprache aus der EF
Ku oder Mu oder Li oder VP oder IP eine Gesellschaftswissenschaft aus der EF (ggf. Zusatzkurse GE-Z oder SW-Z in der Q2) M eine Naturwissenschaft aus der EF Religion/Pl (nur in Q1) Sport (bei attestierter Sportunfähigkeit ein weiteres Fach) eine 2. Fremdsprache oder ein 2. naturwiss.-techn. Fach Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

8 EI = (P : S) x 40 Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block I:
In der Gesamtheit der in Block I anzurechnenden Kurse müssen mindestens 200 Punkte erreicht sein. EI = (P : S) x 40 EI = Ergebnis Block I P = Punkte, die in den für die Zulassung zur Abiturprüfung eingebrachten Kursen in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden. Grundkurse (mindestens 27) werden einfach, Leistungskurse (8) doppelt gewertet. S = Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der Kurse), Grundkurse werden einfach und Leistungskurse doppelt gezählt. Wer die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfüllt, muss das letzte Jahr der Qualifikationsphase wiederholen. Wird dadurch bis zur erneuten Zulassung zur Abiturprüfung die Höchstverweildauer von vier Jahren überschritten, muss die Schülerin oder der Schüler die gymnasiale Oberstufe verlassen. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

9 Es kann auch Musik Li belegt werden
Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

10 Es kann auch Musik Li belegt werden
Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

11 Laufbahnplanung

12 Abiturbedingungen für 4 Prüfungsfächer
Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein. 2 der Fächer D, M, Fremdsprache Religion kann das Fach aus AF II ersetzen. Nicht Religion und Sport Sport nur als LK (aber nicht bei uns)

13 Aufgabenfelder und Fächer
I. sprachlich-literarisch-künstlerisch D, E, F, L, Sn, In, Mu, Ku, Li, VP, IP II. gesellschaftswissenschaftlich Ge, SW, Ek, Pa, Pl III. mathematisch-naturwissenschaftlich M, Bi, Ch, Ph, IF Ohne Aufgabenfeld Religion (KR, ER) und Sport (Sp)

14 Block II: Abiturprüfung
Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben. (siehe Terminplanabitur) Nach den schriftlichen Prüfungen findet die mündliche Prüfung im vierten Abiturfach statt. Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft nach Beratung mit dem Fachprüfungsauschuss dezentral gestellt. Nach einer Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten erfolgt die zweiteilige mündliche Prüfung (Vortrag und Fachgespräch), die insgesamt mindestens 20, höchstens 30 Minuten dauert. Die mündliche Prüfung kann durch Schüler/Schülerinnen der Q1 hospitiert werden, sofern man selbst bei einer mündlichen Prüfung hospitiert hatte. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

15 Block II: Abiturprüfung
Im ersten bis dritten Fach werden zusätzlich mündliche Prüfungen angesetzt, wenn Die Ergebnisse in den schriftlichen Arbeiten um vier oder mehr Punkte der einfachen Wertung vom Durchschnitt der Punkte abweichen, die im jeweiligen Prüfungsfach in den vier Kursen der Qualifikationsphase erreicht wurden Die Mindestpunktzahl für den Abiturbereich oder für einzelne Abiturfächer nicht erreicht wurde. Wenn Schülerinnen oder Schüler die Bewertung in einem Fach oder die Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessern möchten, können sie sich freiwillig zu mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach melden. Das Ergebnis einer freiwilligen mündlichen Prüfung geht in die Abiturnote ein. Wenn in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, gehen die Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung im Verhältnis 2:1 in die Abiturnote ein. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

16 Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II:
Jede Prüfungsnote wird fünffach gewertet. Bei vier Abiturfächern müssen in mindestens zwei Prüfungsfächern – darunter einem Leistungskursfach – jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden. Bei einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten ergibt sich folgende Berechnung: Ohne besondere Lernleistung: 2 Leistungskurse: je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte. 2 Grundkurse: je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte Pkte. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

17 Berechnung der Gesamtpunktzahl:
Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen.

18 Weitere Informationsquellen
Informationsbroschüre zur gymnasialien Oberstufe         Schulministerium: mnasium/Sek-II/index.html Schulrecht:  APO-GOSt:  Oberstufe-SekII/APO-GOSt.pdf Prüfungsaufgaben (Login: , Kennwort: gavijin3): gost/faecher/

19 Folgeveranstaltungen
Bis Individuelle Beratung Abitur – Verfahren u. Bedingungen Bis Abgabe der Stammdatenblätter (Beratungslehrer) Bis Unterzeichnen der Abiturfächer (Beratungslehrer, OK) Jahrgangsstufenkonferenz Q2.2 Bekanntgabe der Beschlüsse der 1. Konferenz des ZAA an die Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (Zulassung) Unterrichtung der Schüler über Verfahren bei Täuschung, Krankheit, Rücktritt usw. Infos zu irgendeinem Thema


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