Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Kurzinformation Weitere Informationen im Internet unter: www.kuenstlersozialkasse.de www.offene-jugendarbeit.info www.agjf.de
Überblick : Gründe für die Künstlersozialversicherung Wie wird sie finanziert ? Gesetzlicher Rahmen: KVSG Wer ist abgabepflichtig ? Was ist die Bemessungsgrundlage ? Was ist eine Ausgleichvereinigung ? Vorteile der Ausgleichsvereinigung
Gründe für die KSV „Künstlerbericht“ der Bundesregierung 1975: Erkenntnis: Obligatorische Renten- und Krankenversicherung gab es nur für wenige selbständige Künstler, die Zahl der Selbstständigkeit steigt. Handlungsbedarf – Ziel: - Absicherung schaffen für selbständige Künstler und Publizisten - zu annehmbaren Bedingungen
Finanzierung der KSV 20% Bund 30% Unternehmen 50% Versicherte Die Verwaltungskosten der KSK trägt allein der Bund
Gesetzlicher Rahmen (KSVG) Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§24 KSVG) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26 KSVG) der Bemessungsgrundlage (§ 25 KSVG)
Wer ist abgabepflichtig ? Abgabepflicht besteht für sonstige Unternehmen: • die in einem Kalenderjahr mehr als 3 Veranstaltungen durchführen: • in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden, • wenn in diesem Zusammenhang Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt werden. • um mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.
Was ist die Bemessungsgrundlage? • Honorare,Gagen • Tantiemen, Lizenzen • Ausfallhonorare usw. • Sachleistungen • Nebenkostenersatz • Material, Hilfskräfte • Fremdkosten, Equipment
Künstlersozialabgabefrei sind : Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH, AG, e. V.) Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort, GVL) die ausgewiesene Umsatzsteuer steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reisekosten) - steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale)
Ausgleichvereinigung für Träger der Jugendarbeit: (§ 32 KSVG) Ermittlung der Daten für Bemessungsgrundlagen Vereinbarung mit der KSK (über abweichende Berechnungsgrößen) Zustimmung des Bundesversicherungsamtes Konstituierung der Ausgleichsvereinigung Aufgaben der Ausgleichsvereinigung: Sie meldet die maßgeblichen Berechnungsgrößen , zahlt die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen mit befreiender Wirkung für die Mitglieder, Sie kann dazu Verwaltungskostenersatz geltend machen.
Vorteile der Ausgleichsvereinigung: - Entlastung von Bürokratie (Keine Meldungen an KSK, keine Betriebsprüfungen) keine Zahlungen an die KSK ( lediglich Pauschale an Ausgleichsvereinigung) - Rechtssicherheit (Keine Nachforderungen)
Vielen Dank ! Weitere Informationen gibt’s hier: www.agjf.de Gerti Ginster-Hasse (0711-89691517) Jürgen Holzwarth (01754040641- Email: jholzwarth@arcor.de) www.offene-jugendarbeit.info (BAG-OKJE)