Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Advertisements

Bundesversicherungsamt · Friedrich-Ebert-Allee 38 · Bonn
Optimale Altersversorgung...
Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Jürgen Taeger E-Learning und Recht
Begriffe der Kalkulation
Krankenversicherung Arbeiter Rentner Künstler Angestellte Arbeitslose
Quellenangaben : Der Verein , Kapitel ( Haufe Index : )
Steuern & Existenzgründung
Die Krankenversicherung
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes
„Aktuelles Steuerrecht 2010“ (Stand Februar 2010)
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig
Künstlersozialabgabe
Die Pensionskassenlösung der Alten Leipziger
Von Olga, Marina, Alina und Corina
Steuerliche Möglichkeiten nutzen
Steuerlehre Wintersemester 2013/ 2014 Hergen Kuck
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Berechnung der EK-Steuer
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen.
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufwandsersatz an Sportler.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Termine zur.
Bezahlte Mitarbeit im Sport
Scheinselbständigkeit
Informationsveranstaltung „Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag“
Informationen für Arbeitnehmer - Direktversicherung
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: KStG
Wer bezahlt den Arzt?.
Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufzeichnungen der Einnahmen-
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: Gewerbesteuer
Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Modul 4 – Recht und Regeln finanzielle Regelungen
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Wahlrecht in Österreich
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Integrations- und Bildungszentrum
Die Kranken-versicherung der Landwirte – Ein kurzer Überblick
Steuerrechtliche Behandlung der bKV
EEG-UMLAGEPFLICHT BEI EIGENVERSORUNG
Absicherung im Pflegefall
Die Planung ist abgeschlossen, das Unternehmen gegründet ….. und dann?
Sozialversicherung Faktencheck
Werkstätten:Tag 2004 Die Rolle der anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Referent: Bernward Jacobs Geschäftsführer Stift Tilbeck GmbH, Havixbeck.
Die Versorgungs-ordnung
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Advigon Versicherung AG
Ausbildungsentschädigung
Aufwandsersatz für Übungsleiter und ehrenamtliche Mitarbeiter
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
Reisekostenabrechnung
Flotte 2019 – Der Branchentreff
Wer bezahlt den Arzt?.
Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und.
Termine zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen
Die Versorgungs-ordnung
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Umsatzsteuer Leitfaden
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Einnahmen aus nebenberuflicher / ehrenamtlicher Tätigkeit
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
 Präsentation transkript:

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Kurzinformation Weitere Informationen im Internet unter: www.kuenstlersozialkasse.de www.offene-jugendarbeit.info www.agjf.de

Überblick : Gründe für die Künstlersozialversicherung Wie wird sie finanziert ? Gesetzlicher Rahmen: KVSG Wer ist abgabepflichtig ? Was ist die Bemessungsgrundlage ? Was ist eine Ausgleichvereinigung ? Vorteile der Ausgleichsvereinigung

Gründe für die KSV „Künstlerbericht“ der Bundesregierung 1975: Erkenntnis: Obligatorische Renten- und Krankenversicherung gab es nur für wenige selbständige Künstler, die Zahl der Selbstständigkeit steigt. Handlungsbedarf – Ziel: - Absicherung schaffen für selbständige Künstler und Publizisten - zu annehmbaren Bedingungen

Finanzierung der KSV 20% Bund 30% Unternehmen 50% Versicherte Die Verwaltungskosten der KSK trägt allein der Bund

Gesetzlicher Rahmen (KSVG) Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§24 KSVG) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26 KSVG) der Bemessungsgrundlage (§ 25 KSVG)

Wer ist abgabepflichtig ? Abgabepflicht besteht für sonstige Unternehmen: • die in einem Kalenderjahr mehr als 3 Veranstaltungen durchführen: • in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden, • wenn in diesem Zusammenhang Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt werden. • um mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.

Was ist die Bemessungsgrundlage? • Honorare,Gagen • Tantiemen, Lizenzen • Ausfallhonorare usw. • Sachleistungen • Nebenkostenersatz • Material, Hilfskräfte • Fremdkosten, Equipment

Künstlersozialabgabefrei sind : Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH, AG, e. V.) Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort, GVL) die ausgewiesene Umsatzsteuer steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reisekosten) - steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale)

Ausgleichvereinigung für Träger der Jugendarbeit: (§ 32 KSVG) Ermittlung der Daten für Bemessungsgrundlagen Vereinbarung mit der KSK (über abweichende Berechnungsgrößen) Zustimmung des Bundesversicherungsamtes Konstituierung der Ausgleichsvereinigung Aufgaben der Ausgleichsvereinigung: Sie meldet die maßgeblichen Berechnungsgrößen , zahlt die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen mit befreiender Wirkung für die Mitglieder, Sie kann dazu Verwaltungskostenersatz geltend machen.

Vorteile der Ausgleichsvereinigung: - Entlastung von Bürokratie (Keine Meldungen an KSK, keine Betriebsprüfungen) keine Zahlungen an die KSK ( lediglich Pauschale an Ausgleichsvereinigung) - Rechtssicherheit (Keine Nachforderungen)

Vielen Dank ! Weitere Informationen gibt’s hier: www.agjf.de Gerti Ginster-Hasse (0711-89691517) Jürgen Holzwarth (01754040641- Email: jholzwarth@arcor.de) www.offene-jugendarbeit.info (BAG-OKJE)