Die Musterfirma [Logo] Betriebsrente Betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung
Die Helvetia Gruppe – ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition und Expertise aus über 150 Jahren Anlagevermögen 48 Mrd. CHF Solvabilitätsquote 205 % S&P A-Rating Kennzahlen Helvetia Gruppe Stand 31.12.2015
Drohende Altersarmut Durchschnittsverdienern droht der soziale Abstieg 01.07.2015 Durchschnittsverdienern droht der soziale Abstieg Das Arbeitseinkommen und Renten entwickeln sich immer weiter auseinander. Seit dem Jahr 2000 ist die Kaufkraft der Rentner deutlich gesunken. Noch schlechter sieht es für die aus, die erst in Rente gehen werden. Das Risiko der Armut im Alter steigt damit weiter an. 20.01.2016 Rentenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Ende 2014 erhielten mehr als 17,8 Millionen Bürger in Deutschland eine Altersrente. Im Durchschnitt betrug die Rentenhöhe je Bezieher 805 Euro monatlich. Frauen hatten im Durchschnitt sogar noch weniger. Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Eigenvorsorge ist wichtiger denn je Gesetzliche Rente zum Rentenbeginnalter Altersrente für einen 40jährigen vor Steuern nach Abzug der KV- und PV-Beiträge. Max. 46 Beitragsjahre (bei Rente mit 67 Jahren) bzw. 44/42 Jahre (bei Rente mit 65/63 Jahren) Quelle: Schallöhr Verlag 2016
Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung aus Bruttogehalt Steuerfrei bis 254 € im Monat* Sozialabgabenfrei bis 254 € im Monat* * bzw. 3.048 € im Jahr (Werte 2017), ggf. sind weiter 1.800 € im Jahr steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig, erst die späteren Leistungen sind steuerpflichtig und beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Optimale Förderung 26.08.2015 Eine vom Chef mitbezahlte Betriebsrente lohnt sich fast immer Das zeigt ein Vergleich des Online-Verbrauchermagazins Finanztip. In einem Musterfall bekam ein 35 jähriger Single für 28 Rentenjahre durch die Betriebsrente 10.000 Euro mehr als wenn er das Geld in einen Riester-Vertrag gesteckt hätte. 02.06.2015 Betriebsrente schlägt Vorsorge über dritte Schicht „Betriebliche Altersversorgung (bAV) kommt meist deutlich günstiger als die private Vorsorge in der dritten Schicht“ hat Prof. Dr. Dommermuth (Hauptberuf Steuerberater und Professor an der FH Amberg-Weiden) anhand von eigenen Berechnungen nachgewiesen. Je nach Einkommenshöhe und Steuersatz im Alter schneidet sie oftmals 30% günstiger ab als eine private Rentenversicherung. Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
So funktioniert die Entgeltumwandlung Arbeitgeber Arbeitnehmer Entgeltumwandlung Versorgungszusage Beiträge Leistung Rechtsanspruch
So rechnet sich das für Sie 50 € Steuer- & SV-Ersparnis mit ca. 50 EUR Eigenaufwand fließen 100 EUR in die Direktversicherung 50 € 50 € Nettoaufwand Arbeitnehmer Eigenbeitrag Sparbeitrag Musterberechnung bei einem Bruttoeinkommen von 3.000€ und Steuerklasse 1 + KiSt., GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, Werte gerundet
Das Extra Ihres Arbeitgebers 20 € Zuschuss Arbeitgeber 50 € Steuer- & SV-Ersparnis mit ca. 50 EUR Eigenaufwand fließen 120 EUR in die Direktversicherung 50 € 50 € Nettoaufwand Arbeitnehmer Eigenbeitrag Sparbeitrag Musterberechnung bei einem Bruttoeinkommen von 3.000€ und Steuerklasse 1 + KiSt., GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, Werte gerundet
Das leistet Ihre Direktversicherung Lebenslange zusätzliche Altersrente Alternativ: Kapitalabfindung Teilzahlung bis 30% mit Restverrentung ab dem 67. Lebensjahr Flexibler Abruf: vorzeitiger Rentenbeginn (bis zu 5 Jahre) Verlängerungsoption (bis zu 5 Jahre) mit lebenslang garantierter Verzinsung plus zusätzliche Leistung aus Überschussbeteiligung
Das leistet Ihre Direktversicherung Lebenslange zusätzliche Altersrente Alternativ: Kapitalabfindung Teilzahlung bis 30% mit Restverrentung ab dem 67. Lebensjahr Flexibler Abruf: vorzeitiger Rentenbeginn (bis zu 5 Jahre) Verlängerungsoption (bis zu 5 Jahre) mit lebenslang garantierter Verzinsung plus zusätzliche Leistung aus Überschussbeteiligung
Das leistet Ihre Direktversicherung Lebenslange zusätzliche Altersrente Alternativ: Kapitalabfindung Teilzahlung bis 30% mit Restverrentung ab dem 67. Lebensjahr Flexibler Abruf: vorzeitiger Rentenbeginn (bis zu 5 Jahre) Verlängerungsoption (bis zu 5 Jahre) mit lebenslang garantierter Verzinsung plus zusätzliche Leistung aus Überschussbeteiligung
Elternzeit/ Krankheit Was ist bei… AG-Wechsel Elternzeit/ Krankheit Arbeitslosigkeit Tod
Elternzeit/ Krankheit Was ist bei… AG-Wechsel Elternzeit/ Krankheit Arbeitslosigkeit Tod Mitgabe des Vertrages Möglichkeit der Weiterführung privat - mit eigenen Beiträgen oder beitragsfrei oder beim neuen Arbeitgeber
Elternzeit/ Krankheit Was ist bei… AG-Wechsel Elternzeit/ Krankheit Arbeitslosigkeit Tod Beitragsfreistellung oder Weiterführen mit privaten Beiträgen durch Arbeitnehmer
Elternzeit/ Krankheit Was ist bei… AG-Wechsel Elternzeit/ Krankheit Arbeitslosigkeit Tod Beitragsfreistellung Hartz-IV – sicher
Elternzeit/ Krankheit Was ist bei… AG-Wechsel Elternzeit/ Krankheit Arbeitslosigkeit Tod vor Rentenbeginn: Rückerstattung des Ansparkapitals ab Rentenbeginn: Rentengarantiezeit Auszahlung an Ehepartner, Kinder, Lebenspartner
Betriebsrente - Ihre Vorteile auf einen Blick Steuer- ersparnis* Sozialversicherungs- ersparnis** Lebenslange Rente oder Kapitalabfindung Insolvenzsicher und Hartz-IV geschützt Lebenslange garantierte Verzinsung * Steuerfreiheit der Beiträge bis mtl. 404,- € (2017), Besteuerung erst der Rente mit einem dann i.d.R. deutlich niedrigeren Steuersatz ** SV-Freiheit der Beiträge bis mtl. 254,- € (2017), die spätere Rente ist dann kranken- und pflegeversicherungspflichtig
Einzelberatung und persönliche Berechnung Bisher ohne bAV Neu mit bAV
Einzelberatung und persönliche Berechnung Bisher ohne bAV Neu mit bAV Auszahlungsbetrag Auszahlungsbetrag
Allgemeine Hinweise zur Präsentation Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlage- empfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuer- gesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.