Möglichkeiten zur Refinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen gemäß Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der Hansestadt Buxtehude Informationsveranstaltung.

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Möglichkeiten zur Refinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen gemäß Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der Hansestadt Buxtehude Informationsveranstaltung der Verwaltung am 10.05.2017

Beispiel Poststraße

Gliederung Rechtsgrundlagen Derzeitiges Verfahren: Einmaliger Straßenausbaubeitrag - Kernpunkte der Satzung - Verfahrensablauf einer Ausbaumaßnahme - Bedeutung - Weitere Informationen Alternativen - Finanzierung aus dem allgemeinem Haushalt - Erhöhung der Grundsteuer B - Wiederkehrende Beiträge - Anpassungsmöglichkeiten der derzeitigen Satzung Ausblick

Rechtsgrundlagen § 111 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)  Verpflichtet zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten • Spezielle Entgelte: Gebühren, Beiträge • Steuern soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht für Kommunen nicht.

Rechtsgrundlagen Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) • § 1 NKAG: Ermächtigung zur Erhebung kommunaler Abgaben • § 2 NKAG: Satzung ist Voraussetzung • § 6 NKAG: Ermächtigung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen • § 6b NKAG: Ermächtigung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (neu)

Rechtsgrundlagen Straßenausbaubeitragssatzung der Hansestadt Buxtehude • In Verbindung mit § 6 NKAG Ermächtigung und Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Hansestadt Buxtehude • Ratsbeschluss der jetzigen Fassung: 08.07.2008

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Kernpunkte der Satzung 1. Beitragsfähige Maßnahmen Herstellung Erweiterung Verbesserung Erneuerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Kernpunkte der Satzung 2. Beitragspflichtige Grundstückseigentümer, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besondere wirtschaftliche Vorteile bietet

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Kernpunkte der Satzung 3. Straßeneinstufung Anliegerstraßen Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr Durchgangsstraßen (insbes. Bundes-, Landes-, Kreisstraßen)

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Kernpunkte der Satzung 4. Prozentanteile Unterschiedlich je nach Straßeneinstufung Unterschiedlich je nach Teileinrichtung (z.B. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Entwässerung) Städtischer Anteil zur Abgeltung des Vorteils der Allgemeinheit Anliegeranteil zur Abgeltung des Anliegervorteils

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Kernpunkte der Satzung 5. Verteilung des umlagefähigen Aufwandes Bestimmung der Anlage Festlegung der einzubeziehenden Grundstücksflächen (Abrechnungsgebiet) Berücksichtigung der Grundstücksnutzung (z.B. Geschosse, Gewerbe) 6. Aufwandsspaltung, Abschnittsbildung

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Verfahrensablauf einer Ausbaumaßnahme Bereisung der Straßen im Stadtgebiet durch Politik und Verwaltung Erstellung einer Prioritätenliste Planung der Maßnahme und Kostenschätzung Vorstellung der Maßnahme in der Politik Einplanung/Bereitstellung von Haushaltsmitteln Durchführung einer Eigentümerinformationsveranstaltung Ggfs. weitere Beteiligung der Politik (Ergebnis Bürgerbeteiligung)

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Verfahrensablauf einer Ausbaumaßnahme Ausschreibung, Submission, Prüfung, Vergabe Beschlussfassung Auftragsvergabe durch Politik Ausbau sowie Unterrichtung der Anlieger im Internet Abrechnung und Bescheiderteilung Zahlungsanweisungen/ Treffen von Zahlungsvereinbarungen Ggfs. Bearbeitung von Klageverfahren

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Bedeutung Nur bevorteilter Anlieger zahlt Stadt trägt Anteil für Allgemeinheit Hoher Einmalbeitrag Zahlung in großen Abständen Keine Umlegung auf Mieter Rechtssicherheit Klageverfahren möglich

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Weitere Informationen Zeitraum: 2010 – 2016 Abgerechnete Maßnahmen: 6 Gesamtaufwand: 2.312.952,68 € Nicht beitragsfähig: 257.705,30 € Beitragsfähig: 2.055.247,38 € Stadtanteil: 782.868,64 € Anliegeranteil: 1.272.378,74 € =  212.000 €/Maßnahme Beitrag/qm: 1,05 € - 9,79 €

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Weitere Informationen Beispiele für abgerechnete Straßenausbaumaßnahmen • Bebelstraße 1. BA (2010, Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr) Anliegeranteil = 100.545,76 €/Berechnungsfläche = 47.302,12 qm Beitrag / qm = 2,12 € Beitrag für ein 700 qm Grundstück = 1.484 € • Zur Vilsenheide (2012, Anliegerstraße) Anliegeranteil = 109.689,14 €/Berechnungsfläche = 27.182,24 qm Beitrag / qm = 4,03 € Beitrag für ein 700 qm Grundstück = 2.821 €

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Weitere Informationen Beispiele für abgerechnete Straßenausbaumaßnahmen • Poststraße (2016, Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr) Anliegeranteil = 196.073,58 €/Berechnungsfläche = 27.013,75 qm Beitrag / qm = 7,25 € Beitrag für ein 700 qm Grundstück = 5.075 € • Gartenstraße (2016, Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr) Anliegeranteil = 215.411,51 €/Berechnungsfläche = 21.987,00 qm Beitrag / qm = 9,79 € Beitrag für ein 700 qm Grundstück = 6.853 €

Derzeitiges Verfahren: Einmalige Straßenausbaubeiträge Die Anliegerkosten für Straßenausbaumaßnahmen sind für jede Maßnahme von individuellen Faktoren abhängig. Hierzu gehören Art, Umfang und Kosten der durchzuführenden Arbeiten, Länge und Einstufung der Straße, der einzubeziehenden Grundstücksflächen und der Ausnutzbarkeit der Grundstücke. Die Bildung von Durchschnittszahlen ist daher kritisch zu betrachten.

Alternativen Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt 1. Berechnung Die Hansestadt Buxtehude führt zur Zeit 1 Straßenausbaumaßnahme pro Jahr durch. Durchschnittliche Höhe Ausbaubeiträge je Maßnahme (jeweils bezogen auf 6 Maßnahmen) • vergangener Jahre = rd. 212.000 € • gem. mittelfristiger Finanzplanung = rd. 230.000 € Bei einem Verzicht auf die Beitragserhebung würden die o.g. Einnahmen entfallen.

Alternativen Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt 2. Bedeutung Keine Beitragserhebung / Klageverfahren Reduzierung des damit verbundenen Personalkostenanteils Entlastung aller Anlieger/Grundstückseigentümer Veränderung der Erwartungshaltung der Anlieger Straßenausbaumaßnahmen nur bei ausreichenden Haushaltsmitteln möglich Ausbaukosten trägt Stadt / Allgemeinheit

Alternativen Erhöhung der Grundsteuer B 1. Zulässigkeit Das VG Lüneburg hat mit Urteil vom 03.03.2011 (Az. 2 A 337/09) entschieden, dass die Erhöhung von Grundsteuern zur Sanierung von Gemeindestraßen zulässig ist. Eine direkte Zweckbindung der Mehreinnahmen ist unzulässig. Bei einer Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass diese regelmäßig an die Kostensteigerungen im Bauwesen (Inflationsausgleich) angepasst werden müssen.

Alternativen Erhöhung der Grundsteuer B Hebesatz 2017: 385 % 2. Berechnung Hebesatz 2017: 385 % Steuervolumen 2017: 5.181.808 € Summe durchschnittlicher Ausbaubeiträge: rd. 230.000 € (gem. mittelfristiger Finanzplanung 2017-2020) Gemessen an der mittelfristigen Finanzplanung wäre eine Erhöhung des Hebesatzes von 385 % um 17 Prozentpunkte auf zukünftig 402 % zur Kompensation wegfallender Ausbaubeiträge erforderlich.

Alternativen Erhöhung der Grundsteuer B 3. Beispiele der Auswirkung der Hebesatzerhöhung auf 402 % Einfamilienhaus, Baujahr 1993 Wohnung, Baujahr 1992 Messbetrag 73 € Messbetrag 279 € bisher 281,05 € - neu 293,46 € bisher 179,03 € - neu 186,93 € Einfamilienhaus, Baujahr 2011 Wohnung, Baujahr 2010 Messbetrag 90 € Messbetrag 891 € Bisher 346,50 € - neu 361,80 € bisher 490,05 € - neu 511,69 €

Alternativen Erhöhung der Grundsteuer B 4. Bedeutung Keine Beitragserhebung / Klageverfahren Reduzierung des damit verbundenen Personalkostenanteils Entlastung der Anlieger von zukünftig zu erneuernden Straßen Alle Grundstückseigentümer zahlen Veränderung der Erwartungshaltung der Anlieger Wenig Akzeptanz von Anliegern, die bereits Beiträge entrichtet haben Umlegung auf Mieter möglich

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 1. Ziel Kommunen soll ermöglicht werden, zur Deckung des jährlichen Investitionsaufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben.

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 2. Stand Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Der Entwurf zur Änderung des NKAG wurde vom Niedersächsischen Landtag am 01.03.2017 abschließend beraten und mit Änderungen angenommen.

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 3. Kurzbeschreibung Einteilung des Stadtgebietes in mehrere Abrechnungseinheiten (AE) Nicht nur die Anlieger einer bestimmten auszubauenden Straße werden zu Beiträgen herangezogen, sondern alle Anlieger der zu einer AE zusammengefassten Straßen WKB sind daher für den Einzelnen weniger belastend In einer AE ist es nicht von Bedeutung, ob ein Grundstück tatsächlich an der ausgebauten Straße liegt

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 3. Kurzbeschreibung Für die innerhalb einer AE jährlich entstehenden Ausbaukosten werden auch jährlich von den Anliegern (nur) dieser AE Beiträge erhoben Fallen keine Ausbaukosten in einer AE an, werden auch keine Beiträge erhoben Der Gemeindeanteil muss vorab für jede gebildete AE separat festgelegt werden

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 3. Kurzbeschreibung Für Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt haben, können „Verschonungsregelungen“ für höchstens 20 Jahre getroffen werden Die Erhebung von einmaligen Beiträgen ist neben WKB möglich

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 4. Umsetzung Neben der Bildung von Abrechnungseinheiten, der Festlegung der jeweiligen Gemeindeanteile und der Verschonungsregelungen ist folgendes erforderlich: Bestandsaufnahme der Verkehrsanlagen je AE Gewichtung des Verhältnisses von Anlieger – und Fremdverkehr Bestimmung des Abrechnungsverfahrens (1-5 Jahre) Ermittlung u. Bestandsaufnahme aller beitragspflichtigen Grundstücke Ermittlung der relevanten Grundstücksverhältnisse

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 4. Umsetzung Festlegung von Kostenträgern bei Verschonungsregelungen Erlass einer Satzung Regelmäßige Datenpflege und Abrechnungen

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 5. Beispiele der Bildung von Abrechnungseinheiten Landau (rd. 47.000 Einwohner, 83 km²)

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 5. Beispiele der Bildung von Abrechnungseinheiten Husum (rd. 23.000 Einwohner, 26 km²)

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 6. Modellrechnung (vereinfachte Darstellung) Kostenschätzung beitragsfähige Kosten für ein Investitionsjahr ca. 350.000,00 € ./. Gemeindeanteil (ca. 25 %) 87.500,00 € = Anliegeranteil 262.500,00 € Abrechnungsgebiet (fiktiv 12 Straßen): ca. 507.00 qm = durchschnittlicher Beitrag / qm 0,52 € Zu zahlender Beitrag bei einem 700 qm Grundstück 364,00 €

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 7. Bedeutung Geringerer Beitrag des Einzelnen durch breitere Verteilung der Lasten Nur einfache Belastung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken Wiederholte Abrechnung bei anfallenden Kosten in AE Fälligkeit entsteht jeweils zum 31.12. für das abgelaufene Jahr Z.Zt. noch erhebliche Rechtsunsicherheit Auch Anlieger an klassifizierten Straßen werden herangezogen Veränderung der Erwartungshaltung der Anlieger

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 7. Bedeutung Einteilung in Straßentypen und Teileinrichtungen entfallen, Abgeltung durch festen Gemeindeanteil Gemeindeanteil tendenziell geringer als bisher Höhere Anzahl potentieller Kläger Hoher Verwaltungsaufwand bei Einführung WKB Keine Umlegung auf Mieter Höherer Sach- und Personalaufwand

Alternativen Wiederkehrende Beiträge (WKB) 7. Bedeutung Es ist nicht jeder Grundstückseigentümer innerhalb des Stadtgebietes regelmäßig beitragspflichtig. Anlieger werden nur dann herangezogen, wenn in ihrer AE Ausbaumaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt wurden.

Alternativen Anpassungsmöglichkeiten der derzeitigen Satzung Nach der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung bewegen sich die prozentualen Beitragssätze der Anlieger zwischen 30 % und 75 %. Dieser Anteil richtet sich nach der Einstufung der ausgebauten Straße und deren Teileinrichtungen. Eine Herabsetzung dieser Anteile auf gerichtlich anerkannte Minimalsätze ist möglich. Eine Änderung müsste sich dann aus Gründen der Gleichbehandlung auf das gesamte System mit allen Straßentypen und Teileinrichtungen beziehen. Bei durchgehender Heranziehung der gerichtlich für zulässig erachteten Minimalsätze könnte der Anliegerbeitrag um ca. 20 % - 24 % reduziert werden (Durchschnittswerte vorangegangener Ausbaumaßnahmen).

Alternativen Anpassungsmöglichkeiten der derzeitigen Satzung Berechnungsbeispiel (Gartenstraße): Beitrag nach aktueller Satzung 9,79 €/qm Beitrag nach Senkung der Anteile 7,55 €/qm (Reduzierung um 23 %) Der für ein 700 qm Grundstück zu zahlende Beitrag von 6.853 € würde sich um 1.568 € auf 5.285 € verringern. Daraus resultierend würde sich für die Maßnahme der städtische Anteil von bisher 200.500 € um 49.200 € auf 249.700 € erhöhen.

Ausblick Im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise in der Hansestadt Buxtehude ist eine politische Entscheidung erforderlich.