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Erläuterungen zur Gebühren- und Beitragskalkulation 2015

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Präsentation zum Thema: "Erläuterungen zur Gebühren- und Beitragskalkulation 2015"—  Präsentation transkript:

1 Erläuterungen zur Gebühren- und Beitragskalkulation 2015

2 Grundlegendes Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am das Büro Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder mit folgendem beauftragt: Erneuerung der Satzungen im Bereich Wasser und Abwasser (EWS/BGS-EWS u. WAS/BGS-WAS) einschließlich erforderlicher Beitragssatzungen für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung sowie Erstellung der Globalberechnung (Grundlage zur Ermittlung der Herstellungsbeiträge)

3 Grundsatz der Kostendeckung
Die Wasserversorgung und die Entwässerungs- einrichtung stellen kostenrechnende Ein- richtungen dar. Gesetzlich müssen daher diese Einrichtungen kostendeckend betrieben werden. Besonderheit bei der Wasserversorgung: Rechtlich ist die Wasserversorgung als ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) anzusehen, weshalb dieser Bereich umsatzsteuerpflichtig ist.

4 Wie werden diese Einrichtungen finanziert?
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen sind z.B. Wassergebühr, Abwassergebühr Ausgaben sind z.B. Unterhalt am Leitungsnetz, Personalkosten Einnahmen sind z.B. Herstellungsbeiträge Wasser/Abwasser Ausgaben sind z.B. Herstellung von Hausanschlüssen Einnahmen sind z.B. Verbesserungsbeiträge Wasser/Abwasser Ausgaben sind z.B. Baumaßnahmen z. Verbesserung d. Einrichtung Finanzierung über Gebühren Finanzierung über Herstellungsbeiträge Finanzierung über Verbesserungsbeiträge

5 1. Finanzierung über Gebühren
Die Kalkulation der Gebühren umfasst einen vierjährigen Kalkulationszeitraum. Die festgestellten Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus dem Nachkalkulationszeitraum sind in den Vorkalkulationszeitraum zu übernehmen.

6 1.1 Verbrauchsgebühren Wasserversorgung
Zu deckender Bedarf im Kalkulationszeitraum ,74 € Verbrauchsmenge im Kalkulationszeitraum Trinkwasser Brauchwasser m³ m²

7 1.1.1 Kalkulation Wasserverbrauchsgebühren
Vorschlag 1 Vorschlag 2 Vorschlag 3 Verbrauchsgebühr Trinkwasser 2,81 €/cbm 2,82 €/cbm 2,83 €/cbm Verbrauchsgebühr Brauchwasser 2,39 €/m³ (15 % Nachlass) 2,26 €/m³ (20 % Nachlass) 2,12 €/cbm (25 % Nachlass) Die bisherige Wassergebühr beträgt 2,20 €/m³ (netto). Aus bestehenden gemeindlichen Brauchwasserversorgungsanlagen erhalten die Brauchwasserbezieher für die Brauchwassernutzung bislang einen Abschlag von 15 % bzw. 20% auf die Wassergebühr.

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9 1.2 Verbrauchsgebühren Entwässerungseinrichtung
Zu deckender Bedarf im Kalkulationszeitraum ,67 € Einleitungsmenge im Kalkulationszeitraum

10 1.2.1 Kalkulation Abwassergebühren
Zur Kostendeckung ist eine Gebühr von 2,46 €/m³ zu erheben. Die bisherige Abwassergebühr beträgt 1,85 €/m³ .

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12 2. Finanzierung über Beiträge
Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung müssen über Beiträge finanziert werden.

13 2.1 Herstellungsbeiträge Wasserversorgung
Zu deckende Bedarf: ___ € davon entfallen Auf die Grundstücksfläche € ( 35,0 %) Grundstücksflächen m² Grundstücksflächenbeitrag: € : qm = Beitrag 0,80 €/qm (netto); 0,86 €/qm (brutto) (bisher: 0,69 €/qm netto) Auf die Geschossfläche € ( 65,0 %) Geschossflächen m² Geschossflächenbeitrag: € : qm = Beitrag 5,35 €/qm (netto); 5,72 €/qm (brutto) (bisher 7,17 €/qm netto)

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15 2.2 Herstellungsbeiträge Entwässerung
Zu deckende Bedarf: ___ € davon entfallen Auf die Grundstücksfläche € ( 27,2 %) Grundstücksflächen m² m² Grundstücksflächenbeitrag: € : m² = Beitrag 0,82 € / m² (bisher 0,89 € / m ²) Auf die Geschossfläche € (72,8 %) Geschossflächen m² Geschossflächenbeitrag: € : m² = Beitrag 8,16 € / m² (bisher 9,24 € / m ²)

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17 3. Finanzierung über Verbesserungsbeiträge
Umlagefähige Baumaßnahmen müssen über Verbesserungsbeiträge finanziert werden. Im Bereich des Marktes Geiselwind ist so eine Maßnahme das Leitungsnetz Dürrnbuch-Haag, Neubau des Hochbehälters sowie die Außenanlagen einschließlich der notwendigen Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund.

18 3.1 Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung
Zu deckende Bedarf: ___ ,40 € (netto) davon entfallen Auf die Grundstücksfläche € (35,0%) Grundstücksflächen m² Grundstücksflächenbeitrag: € : qm = Beitrag 0,40 € / m² (netto); 0,43 € / m² (brutto) Auf die Geschossfläche € (65,0%) Geschossflächen m² Geschossflächenbeitrag: € : qm = Beitrag 2,66 € / m² (netto); 2,85 € / m² (brutto)

19 Schlussbemerkungen Der Verteilermaßstab zw. Grundstücks- und Geschossfläche beruht auf der Historie und muss daher grundsätzlich so weiter verwendet werden Die Höhe der Gebühren/Beiträge muss lt. Gesetz kostendeckend sein, weshalb eine Senkung nur durch Einsparungen erfolgen kann Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen diese Einnahmequellen (Gebühren und Beiträge) herangezogen werden

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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