§ Rahmenverträge Vereins-Haftpflichtversicherung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
50 - jährige Partnerschaft Rahmenverträge der BDMV & DHV
Advertisements

Vertraulich! Key Facts 1. DriveNow bei der Bavaria Filmstadt Die DriveNow BMW und MINI können ab sofort vor dem Bavaria Filmstadt Gelände auf einem öffentlichen.
Versicherungsmanagement für Gemeinden 2. Dezember 2014 Mag. Mario Gnesda „Versicherung – eine wichtige Hauptsache!“
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde.
Modifikationen des Schadenersatzrechts Michaela Windisch-Graetz.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
D.A.S. Maklerforum® PV Ost - Direkthilfe -Schadenmeldung und Beratungsscheck -Elke Herzog (RS Wien)
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
Von der Bedarfszuweisung zur Schlüsselzuweisung Die neue Finanzbeziehung zwischen Bistum und Kirchengemeinden.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (1) qFall: „ Fliegendes“ Messer aus Rasenmäher tötet Frau qAnwendungsbereich: Gewerbe, Industrie; Arzneimittel.
Veranstaltungsrecht Versicherungsschutz für Gemeinden.
7. Der Regress des privaten Schadensversicherers Art. 72 VVG:Art. 72 VVG: –Auf den Versicherer geht insoweit, als er Entschädigung geleistet hat, der Ersatzanspruch.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Januar 2015 Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
Empfehlungen für Kindertagespflegepersonen nach dem Ampelprinzip von Gert Baumgärtel.
Kfz-Zusatzversicherung der DLRG als Pauschalvertrag für den Bezirk Siegen-Wittgenstein.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Februar 2013 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
© 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 2
„Hundegerangelbiss-Fall“ BGH vom 31. Mai 2016 VI ZR 465/15
Vergütungen an Vereinsvorstände
„ Die Wohnungsunternehmen als Partner der Städte und Gemeinden “
Schulung Kassenwarte und Revisoren
Die Schiedsrichterordnung und ihre Auswirkungen
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Highlights, Erweiterungen und Neuerungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) in der Gothaer GewerbeProtect Stand: Mai 2017.
Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern
Vereinsmitgliedschaft
Der Schwerbehindertenausweis
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Flucht- und Rettungswege
Was heißt schon Risiko? Risiken im Straßenverkehr.
Modul 4 – Recht und Regeln finanzielle Regelungen
Steuerliche Behandlung
Aufwandsersatz an Sportler
Willkommen in Karlsruhe
2. Öffentliche Sitzung der Wiener Monitoringstelle
KFZ - Haftpflichtversicherung
LEISTUNGSSTARK UND GRUPPENGÜNSTIG
LEISTUNGSSTARK UND GRUPPENGÜNSTIG
An alle Vordenker.
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
Die betriebliche Direktversicherung
Cyber-versicherung beim bgv
Haftung und Versicherungsschutz
Hausaufgabenfibel der Bernhardschule
Macha mia amoi wieda a Trachtenfest !
Gesetzliche Krankenversicherung
Ursachen und Behandlung - Paarbeziehung
Durchführung Kassenprüfung
Informationsveranstaltung zum Gruppenexcedentenvertrag
Produkt-Kurzpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen
des Landesverbandes (Teil B)
Lehrveranstaltungsbearbeitung und Raumzuweisungen ab WiSe 2017
Wir helfen Kriminalitätsopfern
2. MKT – Die verbale Selbstinstruktion Mo
Alle Preise enthalten die gesetzliche MWST.
Vereinsmitgliedschaft
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Amateur Radio Direction Finding
Überblick über die Vereinsbesteuerung
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Datum Leistungskonzept
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Die einmalige Chance für Sie als Makler und Ihre Kunden: KTG-Erhöhungsaktion ab Ende Juni 2019! Annahme mit nur 3 Klicks.
Vereinsgemeinschaften
Aufwandsersatz an Sportler
 Präsentation transkript:

§ Rahmenverträge Vereins-Haftpflichtversicherung Gruppen-Unfallversicherung Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung einschl. Veranstaltungen Kraftfahrtversicherung (Dienstreise-Kasko- und KH-Rückstufungsversicherung) Musikinstrumentenversicherung Vereins-Rechtsschutzversicherung §

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Besteht aus: Vereins-Haftpflichtversicherung Gruppen-Unfallversicherung Veranstalter-Haftpflichtversicherung (=Vollkasko für Vorstände) Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung §

Der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht Was ist passiert? Beim Anbringen einer Fahne unseres Vereins ist unserem Mitglied die Leiter versehentlich ausgerutscht und hat das Logo der Tankstelle beschädigt. Entschädigung Die Reparaturkosten betrugen 1.881,80 EUR

Der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht Was ist passiert? Bei einer Probe wurde der Kunststoff-boden des Probelokals durch her-untergefallene Wunderkerzen be-schädigt. Entschädigung Da der Verein die Mietsachschäden mitversichert hatte, konnte im Rahmen dieser Versicherung die Neuversiegelung des Kunststoff-bodens mit 1.600 EUR erstattet werden. Der Verein musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR übernehmen.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht Wie ist der Versicherungsumfang? Gesetzliche Haftpflicht des Vereins Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstands einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter Nutznießer von Gebäuden und Grundstücken z.B. Vereinsheimen /Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten) Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten (ohne Bewirtung) sowie Sternmärschen

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht Für welche Veranstaltungen wird gesonderter Versicherungsschutz benötigt? Gesonderter Versicherungsschutz wird benötigt, wenn Gastvereine bei der Veranstaltung mitwirken und es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt Bewirtung in eigener Regie übernommen wird Umzüge u. ä. durchgeführt werden

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht Besonderheiten des Rahmenvertrages Mitversicherung von bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (Freizeiten, Probenwochenenden, Konzertreisen; aber auch z.B. Schwimmbadbesuche, Fußballspiele usw.) Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht Was sind die wichtigsten Ausschlüsse? Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers (Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag), Wasser- oder Luftfahrzeugs Sachschäden der mitversicherten Personen untereinander

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht Welche „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten gibt es? Einschluss von Mietsachschäden am Probelokal und Abhandenkommen fremder Türschlüssel Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachen Jahresbeitrag für beide Risiken zusammen pauschal: 40,93 EUR

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Was ist passiert? Eine Kühltheke kippte beim Entladen um und stürzte auf das linke Bein des Vereinsmitglieds. Entschädigung Krankenhaustagegeld 550 EUR Sofortleistung bei Knochenbrüchen 150 EUR Neue Leistung

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Was ist passiert? 3 Vereinsmitglieder sind auf dem Heimweg von einer Vereinsveranstaltung mit dem Pkw in einer Linkskurve von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Ein Mitglied ist auf dem Weg ins Krankenhaus an den schweren Verletzungen (Kopfverletzungen und Genickbruch) verstorben. Weiteres Mitglied hat 5 gebrochene Rippen, gebrochenes Schlüsselbein und Verletzungen der Lunge davon getragen. Das 3. Mitglied hat Rippenbrüche und Lungenschäden sowie Beeinträchtigungen in der Motorik davon getragen. Fortbewegung und Gebrauch der Hände eingeschränkt; Rollstuhl und Rollator erforderlich. Invalidität muss noch durch ärztliches Gutachten festgelegt werden.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Entschädigungen 1. versicherte Person Todesfallleistung 10.000 EUR 2. versicherte Person Krankenhaustagegeld 225 EUR Invalidität muss noch durch ärztliches Gutachten festgelegt werden. Invaliditätssumme 20.000 EUR mit Mehrleistung ab 90 %.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Entschädigungen 3. versicherte Person Krankenhaustagegeld insgesamt 2.100 EUR Kurbeihilfe 5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzung 5.000 EUR Invalidität muss noch durch ärztliches Gutachten festgelegt werden. Invaliditätssumme 20.000 EUR mit Mehrleistung ab 90 %. Neue Leistungen

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Welche Standard-Leistungsarten gibt es? In der Gruppen-Unfallversicherung werden unterschiedliche Summen-Kombinationen angeboten Bei allen Kombinationen sind immer die folgenden Leistungsarten enthalten: Invaliditätsleistung mit Verdoppelung der Leistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % Todesfallleistung 25.000 EUR Bergungskosten 25 EUR Krankenhaustagegeld Kurbeihilfe pauschal 5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 EUR Kosmetische Operationen 15.000 EUR Übernahme der Kosten für eine psychologische Betreuung nach einem Unfall 3.000 EUR

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Welcher Leistungsumfang ist vereinbart? Versicherungsschutz besteht bei der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.: Proben Versammlungen Festlichkeiten usw. Mitversichert ist jeweils der direkte Weg hin und zurück Bei mitversicherten bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (vgl. Haftpflicht) besteht - 24 Stunden-Deckung - !

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Welcher verbesserte Leistungsumfang ist vereinbart? Unter anderem: Krankenhaustagegeldleistung bei Aufenthalt in Reha-Zentren Bewusstseinsstörung durch Alkoholkonsum bis 1,1 ‰ Bewusstseinsstörung durch ärztlich verordnete Medikamente Einschluss von Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten für Schneide- und Eckzähne im Rahmen der Mitversicherung von kosmetischen Operationen Keine Leistungsminderung bei Mitwirkungsanteil von 30 % bei Vorerkrankungen und Gebrechen Verdoppelung der Krankenhaustagegeldleistung bei Unfällen im Ausland

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall Versicherungssummen je aktivem Mitglied Kombination A 20.000 EUR Invalidität 40.000 EUR Vollinvalidität 10.000 EUR Tod 25 EUR Krankenhaustagegeld 25.000 EUR Bergungskosten §

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht (=Vollkasko für Vereinsvorstände) Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig? Die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe; Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen. §

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht Was ist passiert? Vom Geschäftsführer des Vereins wurde versehentlich vergessen, den jährlichen Zuschuss-Antrag an die Komune fristgerecht einzureichen. Ein Nachreichen war nicht möglich. Entschädigung Die nicht erhaltenen Zuschüsse wurden erstattet abzüglich des Selbstbehalts von 100 EUR.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht Was ist passiert? Die Vorstandschaft hat beschlossen, die Ausbildungsbeiträge pro Kind und Monat in 2 Stufen von 25 EUR auf 35 EUR anzuheben. Leider ist dieser Beschluss unter gegangen und die Erhöhungen wurden nicht bzw. dann mit Verspätung umgesetzt. Entschädigung Erhöhung der Ausbildungsbeiträge mit 8 Monaten Verspätung. Entstandener Vermögensschaden 2.160 EUR. Dieser wurde abzüglich des Selbstbehalts von 100 EUR erstattet.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht Welche Ansprüche können entstehen? Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen Übersehen von fehlenden Zahlungseingängen Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenzangebote eingeholt werden Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer die Entschädigung für die Reisekosten und ggf. die Veranstaltung selbst fordern § §

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht Besonderheit bei der SV Bei der SV kommt es auf die Frage der gesetzlichen Haftung des unentgeltlich tätigen Vorstandes gegenüber dem Verein nicht an. Der Schaden des Vereins (Eigenschaden) wird bereits dann reguliert, wenn der Vorstand leicht fahrlässig eine seiner Pflichten verletzt hat! Der Vereinsfrieden ist gewahrt!!!

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht Welche Versicherungssumme ist vereinbart? obligatorische Versicherungssumme von 25.000 EUR Selbstbeteiligung 100 EUR je Versicherungsfall Erhöhung der Versicherungssumme auf Antrag möglich !!! § §

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht Besondere Versicherungsmöglichkeit für Organe (D&O) D&O steht für „directors and officers“ und ist eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung, die ein Verein für seine Organe abschließt. Außenansprüche (z. B. von Banken, Fiskus, Gläubigern, Kunden, Lieferanten, Sozialversicherungsträgern, Wettbewerbern und sonstigen außen stehenden Dritten gegen die versicherten Personen) Innenansprüche (Ansprüche des Vereins gegen die versicherten Personen) Das einzelne Vorstandsmitglied kann auch ohne eigenes Verschulden für Fehler der Kollegen zur Verantwortung gezogen werden, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. § §

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht Möglichkeiten der Höherversicherung Versicherungssumme Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Beiträge je aktivem Mitglied Höherversicherung für Organe/ Vorstände auf obligatorisch 25.000 EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 200.000 EUR 0,10 EUR 0,26 EUR 0,48 EUR 50.000 EUR 0,15 EUR 100.000 EUR 200.000 EUR 0,15 EUR 0,38 EUR 100.000 EUR 0,38 EUR 200.000 EUR 0,23 EUR

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Was ist passiert? Beim Sommerfest führte quer durch das aufgestellte Zelt ein Bordstein. Über diesen stolperte eine Frau. Dabei zog Sie sich Verletzungen an Finger, Schulter und Bein zu. Ihre Brille wurde dabei ebenfalls beschädigt. Entschädigung An Schmerzensgeld und Kosten wurden insgesamt 5.646,57 EUR bezahlt. Für noch geltend gemachte Kosten Dritter wurde eine Reserve von 7.300,00 EUR gebildet.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Was ist passiert? Bei der Altpapiersammlung wurde der Anhänger auf einer abschüssigen Straße abgestellt, um das Fahrzeug zu wenden. Beim Ankoppeln hat sich der Anhänger gelöst und ist rückwärts die Straße hinunter gerollt und auf einen geparkten VW-Bus geprallt. Entschädigung Schaden am VW-Bus sowie Anhänger einschließlich Gutachterkosten 5.395,63 EUR.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Was ist passiert? Bei der Weihnachtsfeier des Musikvereins entstand in einem Raum im Untergeschoss, der zur Einlagerung von Instrumenten und Noten sowohl des Musikvereins als auch des Gesangsvereins diente, ein Brand. Zu erbringende Leistungen: Zerstörtes eingelagertes Inventar des Gesangsvereins sowie der Schaden am Gebäude. Schadenhöhe insges.150.000 EUR. Instrumente des Vereins sind nicht zu entschädigen, da keine Musikinstrumenten-Versicherung bestand.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Welche pauschalen Versicherungsmöglichkeiten gibt es? Über die Erweiterung „Veranstaltungen“ können alle Arten von Veranstaltungen pauschal versichert werden, die über den Rahmen der satzungsgemäßen Betätigung (Vereins-Haftpflicht) hinaus gehen, als z.B. Konzertreisen, Freizeiten usw. mit mehr als 3 Tagen Dauer Festveranstaltungen mit/ohne Zeltbau, Umzug usw. Fußballturniere Altmaterialsammlungen Kreis- und Bezirksmusikfeste Welche Veranstaltungen können nicht über die pauschale Mitversicherung versichert werden? Landesmusikfeste Bundesmusikfeste sonstige Großveranstaltungen

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Was ist versichert? Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters aus der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich der Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten. Eingeschlossen ist auch die Haftung nach dem Gaststätten-Produktgesetz. Der Personenkreis, der über den Haftpflicht- und Unfall-Rahmen-vertrag versichert ist, hat auch bei Veranstaltungen den entsprech-enden Unfallversicherungsschutz. Zusätzliche Helfer, also z.B. passive Mitglieder, Eltern von Jugend-lichen, Ehegatten von Vereinsmitgliedern usw., haben bei Einschluss der Mitversicherung von Veranstaltungen automatisch denselben Unfallversicherungsschutz anlässlich von Veranstaltungen. Bei Konzertreisen, Freizeiten mit mehr als drei Tagen sind der Partner / die Eltern der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gleichermaßen mitversichert wie das Vereinsmitglied selbst.

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Vorteile der pauschalen Mitversicherung von Veranstaltungen alle Veranstaltungen eines Jahres sind versichert. Auch einmalige / für spontane Anlässe keine Einzelanmeldung erforderlich hektisches anrufen am Tage vor der Veranstaltung entfällt  pauschal - einfach - kostengünstig

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Welche Zusatzrisiken können mitversichert werden? Gesetzliche Haftpflicht der mitwirkenden landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Fuhrwerke und Pferde bei Umzügen Gesetzliche Haftpflicht für vereinseigene Bauleitung beim Zeltbau / Tribünenbau Selbstbetriebene Schaustellungen aller Art, Böllerschiessen, Feuerwerke usw. Selbstbetriebene Hüpfburgen, Kinderkarusselle, Schießstände Mietsachschäden an den jeweils gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten sowie an beweglichen Sachen jedoch nicht an Zelten ( Zeltversicherung) sowie an beweglichen Sachen Abhandenkommen fremder Türschlüssel

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht Mietsachschäden an beweglichen Sachen Was ist nicht versichert? Kraftfahrzeuge EDV-, Musik- und Videoanlagen Ausstellungsgüter und Kunstgegenstände Musikinstrumente sowie sonstige akustische und elektronische Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für die eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann) Mobilfunktelefone Wertsachen und Wertpapiere, Schmuck, Geld und sonstige Zahlungsmittel eingelagerte Verwahrstücke

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beiträge Was kostet der Versicherungsschutz je aktivem Mitglied? Grundbeitrag Kombination A 1,23 EUR * Kombination B 1,65 EUR * Kombination C 1,99 EUR * Kombination D 2,33 EUR * Kombination E 2,67 EUR * Mietsachschäden/Schlüsselrisiko 40,93 EUR für das Probelokal Krankenhaustagegeld je weitere 6,00 EUR 0,10 EUR * Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer je aktivem Mitglied (Haftpflicht- und Unfall- einschl. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung)

Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beiträge Was kostet der Versicherungsschutz für die Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstalter? Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken 46,00 EUR Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken 91,20 EUR Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken 92,10 EUR als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 182,40 EUR

Kraftfahrt-Rahmenvertrag Was ist passiert? Die Fahrerin schleuderte auf schneeglatter Fahrbahn, beschädigte die Leitplanke und den Gartenzaun, danach kam sie im Bachbett zum Stehen. Die Fahrerin hatte das Auto 14 Tage vor dem Unfall für 3.100 EUR gekauft. An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin, die ihren Führerschein gerade einmal 28 Tage besaß, erhielt nach Abzug der Selbstbeteiligung von 300 EUR den Wert ihres Fahrzeugs mit 2.800 EUR ersetzt.

Kraftfahrt-Rahmenvertrag Deckungsumfang Versicherungsschutz besteht während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.: Fahrten zu und von Proben Fahrten zu und von Versammlungen Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein!  Es sind auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder / Jugendliche des Vereins fahren.

Kraftfahrt-Rahmenvertrag Besteht aus: Dienstreise-Kaskoversicherung Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung)

Kraftfahrt-Rahmenvertrag Selbstbeteiligungen Dienstreisekasko: 300,00 EUR bei Vollkaskoschäden 150,00 EUR bei Teilkaskoschäden KH-SFR-Versicherung Keine Selbstbeteiligung Kosten p.a.: Grundbeitrag je Verein für PKW: 255,54 EUR Zuzüglich je aktivem Mitglied 2,48 EUR

Absicherung weiterer Risiken Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Abschlusses folgender Versicherungen: - Vereins-Rechtschutzversicherung (=Rahmenvertrag) - Musikinstrumentenversicherung (=Rahmenvertrag) - Elektronikversicherung - Versicherung fürs Vereinsheim (Umwelt, Gebäude u. Inventar) - Zeltversicherung - Garderobenversicherung - Auslandsreise-Krankenversicherung Hierzu mehr beim nächsten Treffen. Falls vorab Bedarf besteht: Bitte mit mir Kontakt aufnehmen.

Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gemeinnuetzige_vereine_und_steuern_-_wissenswertes.pdf Der ideale Vereinsvorstand besteht aus folgenden 12 Personen: • Rechtsanwalt - für Zivil- und Vereinsrecht • Steuerberater - für das Vereinssteuerrecht • Bankkauffrau - für die solide Finanzierung • Örtlicher Politiker - für die öffentlichen Zuschüsse • Buchhalterin - für die kreative Buchführung • Lehrerin - als Schriftführerin • Finanzbeamter - als Kassierer • Organisator - für den Geselligkeitsausschuss • Handwerker - der immer einsatzbereit ist • Pfarrer - für das seelische Gleichgewicht • Psychologin - für das psychische Gleichgewicht • Strafverteidiger - , falls die Sache schief geht

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.