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KFZ - Haftpflichtversicherung

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Präsentation zum Thema: "KFZ - Haftpflichtversicherung"—  Präsentation transkript:

1 KFZ - Haftpflichtversicherung
Juni 2008

2 Bedarf Verdopplung der Anzahl der österreichischen Fahrzeuge in den letzten 20 Jahren 5,5 Millionen Kraftfahrzeuge davon 4 Millionen PKW Rest verteilt sich gleichmäßig auf LKW, Traktoren und einspurige Kraftfahrzeuge dazu kommen noch 0,5 Millionen Anhänger KFZ-Haftpflichtversicherung = Pflichtversicherung = Schutz aller Beteiligten, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen

3 Gesetzliche Grundlagen
Verpflichtung zum Schadenersatz ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Verschuldenshaftung Haftung setzt Verschulden voraus, d.h., ohne Verschulden keine Haftung!! Gefährdungshaftung besteht unabhängig vom Verschulden die Verpflichtung, für einen entstanden Schaden einstehen zu müssen die Haftung wird in diesem Fall allein durch die Gefahr, die von einer Sache ausgeht, begründet -> gilt für den KFZ-Bereich

4 Gesetzliche Regelungen: KFG und KHVG
Gesetzliche Versicherungspflicht ist im Kraftfahrzeuggesetz geregelt (KFG) Das bedeutet, dass ohne Nachweis einer KFZ-Versicherung keine Zulassung für den öffentlichen Verkehr erfolgen kann Weitere Regelungen zu Bonus/Malus-System Tarife Bestimmungen rund um die Zulassungsgenehmigung findet man im Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (KHVG)

5 Versicherungsschutz

6 Schäden

7 Versicherte Personen Eigentümer, ist derjenige, dem das rechtliche Herrschaftsverhältnis über das KFZ zusteht Halter, ist derjenige, der die Verfügungsgewalt eines KFZ besitzt und für die laufenden Kosten aufkommt berechtigte Lenker, ist derjenige, der mit Willen und Zustimmung des Halters das KFZ verwendet Personen, die mit dem Willen des Halter befördert werden Personen, die den berechtigten Lenker einweisen

8 Versicherungsfall bei Personen- und Sachschaden: bei Vermögensschäden:
den Eintritt des Schadenereignisses bei Vermögensschäden: eine Handlung oder Unterlassung, aus der gegen den VN bzw. eine mitversicherte Person Ersatzansprüche gestellt werden können

9 Versicherungssummen gesetzliche Versicherungssummen (seit 01.07.2007):
Mindest-Pauschalversicherungssumme: € Versicherungssumme für reine Vermögensschäden: € freiwillige Höherversicherung bei VAV Erhöhung der Pauschalversicherungssumme auf € möglich Versicherungssumme für reine Vermögensschäden bleibt gleich Höherversicherung ist sinnvoll, da in Einzelfällen die gesetzlich vorgeschriebene Summe nicht ausreichen kann, um den Schaden abzudecken. Der Schädiger haften für den darüber hinausgehenden Teil aber trotzdem (Verkehrsunfall mit mehreren Personenschäden)

10 Grüne Karte Londoner Abkommen Hintergrund? ein in oder durch fremde
Länder reisender Kraftfahrer soll innerhalb Europas ungehindert reisen könne, ohne sich Gedanken über die Versicherungs- bedingungen des jeweiligen Landes machen zu müssen.

11 Beginn, Laufzeit, Beendigung

12 VB = Versicherungsbestätigung

13 Beginn, Laufzeit, Beendigung

14 Beginn, Laufzeit, Beendigung

15 VAV-Tarif und Prämienberechnung
Tarifberechnung nach KW, Marke, Baujahr

16 VAV-Tarif und Prämienberechnung

17 Bonus-Malus-System wurde 1977 eingeführt
Prämienstufe % der Prämie -2 40 -1 1 2 50 3 55 4 60 5 70 6 75 7 80 8 90 9 100 10 120 11 12 140 13 14 170 15 190 16 210 17 230 wurde 1977 eingeführt KHVG (Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) schreibt dieses System nicht mehr als verbindlich vor Anwendung nur für PKW/Kombi sowie Taxis und Mietwagen

18 Bonus-Malus-System, Beobachtungszeitraum
VN beginnt mit der Grundstufe 9 = 100 % der Prämie Beobachtungszeitraum bis Umstufung jeweils zur nächsten HF ab dem dem Beobachtungszeitraum folgenden Schadenfreiheit: nächst niedrigere Prämienstufe Berücksichtigung von Versicherungsfällen: drei Prämienstufen höher

19 Prämienstufen in Winsure + Freischaden

20 Prämienstufen in Winsure + Freischaden

21 Prämienstufen in Winsure + Freischaden

22 Malusflucht Austausch mit dem Versicherungsverband

23 MVS – motorbezogene Versicherungssteuer
seit Welche Fahrzeugarten unterliegen der MVS? a) Krafträder mit mehr als 100ccm (darunter befreit) b) alle übrigen Fahrzeuge mit einem GG bis 3,5 t Wie wird die Steuer berechnet? a) Hubraum des Kraftrades (ccm) x EUR 0,264 b) (Kilowatt des Fahrzeuges (KW) - 24 KW Freibetrag) x EUR 6,60

24 MVS – motorbezogene Versicherungssteuer
Gibt es eine Befreiung von der MVS? bestimmte Fahrzeugarten wie Rettungsdienste, Heeresfahrzeuge, Mietwagen/Taxigewerbe, selbst fahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, für die die Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt werden Kraftfahrzeuge, die für Körperbehinderte zugelassen sind Wechselkennzeichen, nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuer MVS ist Teil des Versicherungsentgeltes, d.h., bei nicht rechtzeitiger Zahlung tritt die Leistungsfreiheit ein

25 VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
Haben Sie noch Fragen? Angela Schumann VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Münzgasse 6, 1030 Wien Tel.: 01 /  Fax: 01 /

26 Dann noch einen schönen Nachmittag...


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