Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

50 - jährige Partnerschaft Rahmenverträge der BDMV & DHV

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "50 - jährige Partnerschaft Rahmenverträge der BDMV & DHV"—  Präsentation transkript:

1 50 - jährige Partnerschaft Rahmenverträge der BDMV & DHV

2 Rahmenverträge Vereins-Haftpflicht- und Unfallversicherung einschl. Veranstaltungen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Musikinstrumentenversicherung Zeltversicherung sonstige Versicherungen 2

3 Der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag
Besteht aus: Vereins-Haftpflichtversicherung Gruppen-Unfallversicherung

4 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag
Bei einer Probe wurde der Parkettboden des Probenlokals durch heruntergefallene Wunderkerzen beschädigt. Da der Verein die Mietsachschäden am Probenlokal mitversichert hatte konnte im Rahmen dieser Versicherung die Neuversiegelung des Parkettbodens mit EUR erstattet werden. Der Verein musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen.

5 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag
Anläßlich des Frühlingsfestes des Musikvereins .. wurde das Festzelt auf dem Schulsportplatz aufgestellt. Aufgrund starker Regenfälle wurden während des Festes Laufbohlen aus Holz bis zum Eingang des Festzeltes gelegt, da sich große Pfützen gebildet hatten. Als Frau M. beim Verlassen des Festzeltes gerade an den Stoß zweier Bohlen kam, betrat von der anderen Seite ein anderer Festbesucher die Bohle, so dass diese auf Frau M’s Seite nach oben schnappte, mit der Folge, dass Frau M. zu Fall kam und sich den Arm brach. Der Schadenfall konnte im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung reguliert werden. An Zahlungen entstanden ,00 DM Schmerzensgeld sowie 1.668,77 DM Rechtsanwaltskosten und 334,00 DM Gutachterkosten.

6 Die Leistungen der Haftpflichtversicherung
Prüfung der Haftpflichtfrage Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind. Ablehnung unberechtigter Ansprüche Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht. Passive Rechtsschutzfunktion Zahlung gerechtfertigter Ansprüche Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer.

7 Vereins-Haftpflicht Versicherungssummen
EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden EUR für Vermögensschäden Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.

8 Vereins-Haftpflicht Versicherungsumfang
Gesetzliche Haftpflicht des Vereins Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstands einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter,Pächter Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten) Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten

9 Vereins-Haftpflicht Versicherung von Veranstaltungen
Gesonderter Versicherungsschutz für Veranstaltungen wird insbesondere benötigt, wenn: Gastvereine bei der Veranstaltung mitwirken Bewirtung in eigener Regie übernommen wird Umzüge u.ä. durchgeführt werden

10 Vereins-Haftpflicht Besonderheiten des Rahmenvertrags
Mitversicherung von bis zu dreitägigen vereins-internen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (Freizeiten, Probenwochenenden, Konzertreisen; aber auch z.B. Schwimmbadbesuche, Fußballspiele usw.) Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind  Aufsichtspflicht

11 Vereins-Haftpflicht die wichtigsten Ausschlüsse
Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers ( Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag), Wasser- oder Luftfahrzeugs Schäden der mitversicherten Personen untereinander ( vgl. aber Personenschäden bei Aufsichtspflichtigen)

12 Vereins-Haftpflicht „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten
Einschluss von Mietsachschäden am Probenlokal und Abhandenkommen fremder Türschlüssel Mietsachschäden am Probenlokal Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme: EUR für Schäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion EUR für sonstige Mietsachschäden EUR für bewegliche Sachen bei Veranstaltungen

13 Vereins-Haftpflicht „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten
Mietsachschäden an beweglichen Sachen bei Veranstaltungen Nicht versichert sind Schäden an: Kraftfahrzeugen EDV-, Musik und Videoanlagen Ausstellungsgütern und Kunstgegenständen Musikinstrumenten sowie sonstigen akustischen und elektronischen Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann) Mobilfunktelefonen Wertsachen und Wertpapieren, Schmuck, Geld und sonstigen Zahlungsmitteln eingelagerte Verwahrstücke

14 Vereins-Haftpflicht „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten
Schlüsselrisiko Für Türschlüssel, insbesondere von Schließanlagen, die dem Verein überlassen werden, kann ebenfalls Versicherungsschutz beantragt werden. Versichert ist die Auswechslung der Schließanlage und sofern notwendig ein Objektschutz bis zu 14 Tage. Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme: EUR Jahresbeitrag für beide Risiken zusammen pauschal: 40,93 EUR

15 Vereins-Haftpflicht Mietsachschäden
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. Selbstbeteiligung je Schadenfall 100,00 EUR Mietsach-schaden „Normaler“ Sach-schaden „Normaler“ Sach-schaden „Normaler“ Sach-schaden

16 Vereins-Haftpflicht „Sonstige“ Erweiterungsmöglichkeiten
Abschluss einer Umwelt-Haftpflicht-Modell-Deckung für eigene Heizöltankanlagen usw. Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei verpachteten Vereinsgaststätten

17 Unfallversicherung Standard-Leistungsarten
In der Gruppen-Unfallversicherung werden unterschiedliche Summen-Kombinationen angeboten Bei allen Kombinationen sind immer die folgenden Leistungsarten enthalten: Invaliditätsfall mit Verdoppelung der Leistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % Todesfallleistung Bergungskosten 20 EUR Krankenhaustagegeld

18 Unfallversicherung Leistungsumfang
Versicherungsschutz besteht bei der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.: Proben Versammlungen Festlichkeiten usw. Mitversichert ist jeweils der direkte Weg hin und zurück Bei mitversicherten bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (vgl. Haftpflicht) besteht - 24 Stunden-Deckung - !

19 Unfallversicherung Invaliditätsleitung
Im Invaliditätsfall wird der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Bemessungsgrundlage ist die Gliedertaxe des § 7 I. (2) a) der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 94). Lässt sich der Invaliditätsgrad nicht nach der Gliedertaxe bemessen gilt § 7 I. (2) c) AUB 94. Todesfallleistung Führt der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tod, wird die Todesfallsumme geleistet.

20 Unfallversicherung Gliedertaxe

21 Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
Kombination A Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität 6.000 EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität 4.000 EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 0,95 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Kombination B Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität 6.000 EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,42 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung)

22 Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
Kombination C Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität 6.000 EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,72 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Kombination D Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität 6.000 EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,06 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung)

23 Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,37 EUR je Mitglied
Kombination E Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität 6.000 EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,37 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung)

24 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Erweiterung „Veranstaltungen“
Über die Erweiterung „Veranstaltungen“ können alle Arten von Veranstaltungen pauschal versichert werden, die über den Rahmen der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag hinaus gehen, als z.B. Konzertreisen, Freizeiten usw. mit mehr als 3 Tagen Dauer Festveranstaltungen mit/ohne Zeltbau, Umzug usw. Fußballturniere Altmaterialsammlungen Kreis- und Bezirksmusikfeste Welche Veranstaltungen können nicht über die pauschale Mitversicherung versichert werden? Landesmusikfeste Bundesmusikfeste sowie sonstige Großveranstaltungen

25 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Erweiterung „Veranstaltungen“
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters aus der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich der Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten. Eingeschlossen ist auch die Haftung nach dem Gaststätten-Produktgesetz. Der Personenkreis, der über den Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag versichert ist, hat auch bei Veranstaltungen den entsprechenden Unfallversicherungsschutz. Zusätzliche Helfer, also z.B. passive Mitglieder, Eltern von Jugendlichen, Ehegatten von Vereinsmitgliedern usw., haben bei Einschluss der Mitversicherung von Veranstaltungen automatisch denselben Versicherungsschutz anlässlich von Veranstaltungen.

26 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Erweiterung „Veranstaltungen“ Zusatzrisiken
Gesetzliche Haftpflicht der mitwirkenden landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Fuhrwerke und Pferde bei Umzügen Gesetzliche Haftpflicht für vereinseigene Bauleitung beim Zeltbau / Tribünenbau Selbstbetriebene Schaustellungen aller Art, Böllerschiessen, Feuerwerke usw. Selbstbetriebene Hüpfburgen, Kinderkarusselle, Schießstände Mietsachschäden an den jeweils gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten, jedoch nicht an Zelten ( Zeltversicherung)

27 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht
Grundbeitrag Kombination A ,95 EUR Kombination B ,42 EUR Kombination C ,72 EUR Kombination D ,06 EUR Kombination E ,37 EUR Mietsachschäden/Schlüsselrisiko ,93 EUR Krankenhaustagegeld je weitere 6,00 EUR ,10 EUR

28 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht
Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungen: Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken ,00 EUR Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken ,20 EUR Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken ,10 EUR als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken ,40 EUR

29 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
Besteht aus: Dienstreise-Kaskoversicherung Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung)

30 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
Die Fahrerin schleuderte auf schneeglatter Fahrbahn, beschädigte die Leitplanke und den Gartenzaun, danach kam sie im Bachbett zum Stehen. Die Fahrerin hatte das Auto 14 Tage vor dem Unfall für EUR gekauft. An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall, bei die Motoraufhängung gebrochen ist, der Tank, die Ölwanne und der Auspuff aufgerissen wurden, entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin, die ihren Führerschein gerade einmal 28 Tage besaß, erhielt nach Abzug der Selbstbeteiligung von 300 EUR den Wert ihres Fahrzeugs mit EUR ersetzt.

31 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag

32 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag

33 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Deckungsumfang
Versicherungsschutz besteht während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.: Fahrten zu und von Proben Fahrten zu und von Versammlungen Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein!  Es sind auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren.

34 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Selbstbeteiligungen
Dienstreisekasko: 300,00 EUR bei Vollkaskoschäden 150,00 EUR bei Teilkaskoschäden KH-SFR-Versicherung Keine Selbstbeteiligung

35 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer - Grundbeitrag je Verein Personenkraftwagen und motorangetriebene Zweiradfahrzeuge ,54 EUR Personenkraftwagen, motorangetriebene Zweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5 t. Nutzlast, Wohnmobile und PKW-Anhänger solange sie mit dem genutzten Fahrzeug verbunden sind 471,87 EUR - je aktives Mitglied, Jugendlichem/Schüler ,48 EUR

36 Vermögensschaden-Haftpflicht-Rahmenvertrag

37 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für eine Großveranstaltung wurde von einem Verband bei verschiedenen Hotels vor Ort Zimmerkontingente reserviert. Nachdem die Anmeldungen nicht ganz den Stand erreichten wurde vergessen die Kontingente abzusagen. Von drei Hotels, bei denen Kontingente bestellt waren, aber nicht abgerufen und storniert wurden, wurden Stornierungsgebühren von insgesamt EUR geltend gemacht. Die SV SparkassenVersicherung übernahm EUR. Der Verband musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen.

38 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig? Die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe; Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen.

39 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche von außen (Drittansprüche) durch den Verein (Eigenansprüche)

40 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Prüfung der Haftpflichtfrage Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind. Ablehnung unberechtigter Ansprüche Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht. Passive Rechtsschutzfunktion Zahlung gerechtfertigter Ansprüche Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer.

41 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme EUR für Vermögensschäden Selbstbeteiligung 100 EUR je Versicherungsfall

42 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer - bis zu 200 Mitglieder ,00 EUR - je weiteres Mitglied ,46 EUR

43 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Welche Ansprüche können entstehen? Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen Übersehen von fehlenden Zahlungseingängen Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenzangebote eingeholt werden Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer die Entschädigung für die Reisekosten und ggf. die Veranstaltung selbst fordern

44 Musikinstrumenten-Rahmenvertrag

45 Musikinstrumentenversicherung
Vom auf den fand im Probelokal eine musikalische Videonacht statt. Am nächsten Tag veranstaltete die Jugendgruppe eine Altmaterialsammlung. Zur Generalreinigung des Probelokals wurde dieses komplett ausgeräumt, einige Instrumente waren hierbei in den Instrumentenkoffern im Hof zwischengelagert. Sie sollten für eine weitere Veranstaltung in Fahrzeugen abtransportiert werden. Da im Hof durch parkende Fahrzeuge die Räumlichkeiten sehr beengt waren, hat ein Transportfahrzeug beim wegfahren einen Instrumentenkoffer mit Inhalt überfahren, sicher ohne es zu bemerken. Die Kosten für das Instrument wurden nach Abzug der Selbstbeteiligung mit EUR von der SV SparkassenVersicherung übernommen.

46 Musikinstrumentenversicherung

47 Musikinstrumentenversicherung

48 Musikinstrumentenversicherung
Welche Gegenstände können versichert werden ? Musikinstrumente aller Art Futterale, Etuis, Kästen etc. Noten, Notenständer Beschallungs- und Verstärkeranlagen Was versichern wir nicht ? Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder Plattenspieler sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte

49 Musikinstrumentenversicherung
Welche Schadenfälle sind versichert ? ALLGEFAHREN - Deckung, d.h. wir ersetzen insbesondere Schäden durch - Transport, Transportmittelunfall - Diebstahl, Abhandenkommen - Veruntreuung, Unterschlagung - Raub, räuberische Erpressung - Vertauschen, Liegenlassen - Brand, Blitzschlag, Explosion - Wasser und elementare Ereignisse

50 Musikinstrumentenversicherung
Für welche Gefahren und Schäden treten wir nicht ein ? - Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit eines bestimmten Personenkreises - Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden - Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie - mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige - gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung - Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden

51 Musikinstrumentenversicherung
Wo gilt die Versicherung ?  weltweit Sind die versicherten Sachen während der Nachtzeit ( Uhr) auch in einem unbewacht im freien abgestellten Fahrzeug versichert ?  für Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen besteht für Vereine der BDMV und des DHV trotz der allgemein gültigen „Nachtzeitklausel“ Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen ist Wie hoch ist die Versicherungssumme ?  die Versicherungssumme muß mindestens dem Zeitwert des jeweiligen Instruments entsprechen (siehe Entwertungstabelle vom BDMV / DHV)  ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht  Unterversicherung !!!

52 Musikinstrumentenversicherung
Welche Kosten werden von uns im Schadenfall übernommen ? Wir ersetzen : - bei einem Teilschaden die Reparaturkosten - bei einem Totalschaden den Zeitwert, maximal die Versicherungssumme Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 50,00 EUR selbst beteiligt. nicht bei Schäden durch Brand Blitzschlag Explosion höhere Gewalt

53 Musikinstrumentenversicherung
Was kostet die Versicherung ? Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Gesamtversicherungssumme pro Vertrag - ab EUR Versicherungssumme = 0,7% mindestens 135,00 EUR zuzüglich 19% Versicherungssteuer Wir übernehmen keine kurzfristigen Versicherungen !

54 Zeltversicherung

55 Zeltversicherung Welche Gegenstände können versichert werden?
- Zelte aller Art - Mobiliar  Bühne  Friteusen  Tische, Bänke, Stühle  Grillgeräte  Fußboden  Licht- und  Zapfanlagen Beschallungsanlagen  Kühlschränke Was versichern wir nicht?  Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä.

56 Zeltversicherung Welche Schadenfälle sind versichert ?
Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren :  Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis  Brand, Blitzschlag, Explosion  Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung  Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung  mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar)  höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm

57 Zeltversicherung zuzüglich 19% Versicherungssteuer
Wo gilt die Versicherung ?  Geltungsbereich ist nur Deutschland Beitrag (Berechnung nach dem Wert des Zeltes)  bei einem Jahresvertrag 4,00 %  bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen 0,36 %  sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird 0,27 %  Mindestbeitrag jeweils EUR zuzüglich 19% Versicherungssteuer


Herunterladen ppt "50 - jährige Partnerschaft Rahmenverträge der BDMV & DHV"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen