Gesetzgebung und Persönlichkeitsrechte - Stand der Dinge Torsten Jerzembeck ”Gesetzgebung und Persönlichkeitsrechte – Stand der Dinge” Vortrag beim Chaos.

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 Präsentation transkript:

Gesetzgebung und Persönlichkeitsrechte - Stand der Dinge Torsten Jerzembeck ”Gesetzgebung und Persönlichkeitsrechte – Stand der Dinge” Vortrag beim Chaos Computer Club Stuttgart e.V.

11. Dezember ”Wer ist das da vorne eigentlich?” Name: Torsten Jerzembeck Jahrgang 1974 Diplom-Jurist (1. Staatsexamen, ”Halbjurist”) Systemadministrator (in Karlsruhe) seit 1994 im Internet unterwegs Mail: /

11. Dezember Gliederung ”Staatsrecht II für Nichtjuristen” - was sind eigentlich Persönlichkeitsrechte? Ein Blick zurück – was hat das Jahr 2008 gebracht? Ein Blick voraus – was ist im Jahr 2009 zu erwarten? Ein Blick in den Spiegel – was kann ich selbst tun?

11. Dezember Wichtiger Hinweis! Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung, nicht etwa die des CCCS oder gar ”des CCC”!

11. Dezember ”Staatsrecht II für Nichtjuristen” Was sind eigentlich ”Persönlichkeitsrechte”?

11. Dezember Allgemeines Persönlichkeitsrecht Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz: ”Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. ” In der Praxis deckt die ”verfassungsmäßige Ordnung” die beiden anderen Bereiche mit ab.

11. Dezember Allgemeines Persönlichkeitsrecht Ausprägungen Recht am eigenen Wort Recht am eigenen Bild und eigenem Namen Schutz der Privatheit und Sexualsphäre Schutz der persönlichen Ehre

11. Dezember Allgemeines Persönlichkeitsrecht Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1, 41 ff. - ”Volkszählungsurteil”) aktiv (wer weiß was über mich - Datensammlungen) und passiv (was muß ich zur Kenntnis nehmen – Spam) Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (BverfG 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - ”Onlinedurchsuchung NRW”; Urteil vom ) schützt nichtöffentliche Nutzung stellt klar, daß Überwachung von öffentlicher Nutzung grundsätzlich kein Grundrechtseingriff ist!

11. Dezember Allgemeines Persönlichkeitsrecht Grenzen des Schutzes Grundrechte wirken (unmittelbar) nur gegen den Staat (Artikel 1 Abs. 3 GG) kein direkter Schutz gegen Eingriffe durch nichtstaatliche Dritte aber: Rechtsnormen und Rechtsbegriffe sind grundrechts- konform auszulegen und anzuwenden, auch bei Anwendung zwischen Privatpersonen (sog. ”mittelbare Drittwirkung”)

11. Dezember Allgemeines Persönlichkeitsrecht Grenzen des Schutzes Grundrechte können mit (Grund-)Rechten anderer kollidieren (”... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...”) Abwägung im Einzelfall: Welche schutzwürdigen Rechte hat jeder Beteiligte, und welches Recht ist höher zu bewerten? Besonders kritisch sind hier andere Grundrechte: Recht auf Leben, Recht auf Eigentum, Meinungsfreiheit, Religions- freiheit...

11. Dezember Allgemeines Persönlichkeitsrecht Grenzen des Schutzes Artikel 2 Abs. 1 GG ist nur ”Fallback” Ausdrücklich ausformulierte Grundrechte (Art. 3 – 20, 33, 38, 101, 103, 104 GG) haben bei der Prüfung Vorrang Im Grundgesetz ausdrücklich enthaltene Einschränkungen werden durch Artikel 2 nicht aufgehoben Beispiel: Artikel 5 Abs. 1 (Meinungs-/Informationsfreiheit) wird durch Abs. 2 eingeschränkt: ”Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. ”

11. Dezember Ein Blick zurück Was hat das Jahr 2008 (gesetzgeberisch) Neues gebracht?

11. Dezember Was hat das Jahr 2008 Neues gebracht? Vorratsdatenspeicherung: Umsetzung und Klage Gesetz über das Bundeskriminalamt - Novelle Polizeigesetz Baden-Württemberg und Beginn der Umsetzung bei Steuer-Identifikationsnummer

11. Dezember Vorratsdatenspeicherung Rechtsgrundlage: § 113a TKG Speicherung von Verbindungsdaten (wer, wann, mit wem) für 6 Monate im Inland oder in einem EU- Staat ”klassische” Telekommunikationsanbieter seit zur Speicherung verpflichtet, Anbieter im Internet (auch VoIP) ab Abruf der Daten: Richtervorbehalt (§ 100g i.V.m. § 100b StPO); bei Gefahr im Verzug nachträgliche Bestätigung durch Richter nötig (spätestens nach 3 Werktagen) – so jedenfalls die Planung

11. Dezember Vorratsdatenspeicherung Aktueller Stand Klage vor dem BVerfG → einstweilige Anordnung (verlängert bis ): Speicherung bleibt weiter vorgeschrieben Zugriff nur bei besonders schweren Straftaten (Katalog in § 100a StPO) Pflicht zur Vorlage einer Statistik über die Verfahren (1. September 2008 / 1. April 2009)

11. Dezember Vorratsdatenspeicherung Aktueller Stand Erste Statistik der Bundesregierung für Mai – Juli 2008: 2186 Ermittlungsverfahren mit 4356 Anordnungen nach § 100g StPO (= Zugriff auf Verkehrsdaten) davon 934 Verfahren und 1742 Anordnungen für nach § 113a TKG gespeicherte Daten keine Angaben über Erfolg (Verfahrensdauer zu lang – im Durchschnitt > 1,5 Jahre von Ermittlungsbeginn bis zum Urteil der ersten Instanz)

11. Dezember BKA-Gesetz - Novelle hätte dem BKA bei der Terrorismusbekämpfung originäre Zuständigkeit gegeben (bislang: praktisch nur Koordination der Landespolizeien) besonders kritisch: Befugnisse zur verdeckten Ermittlung: § 20h ”Lauschangriff” in Wohnungen § 20l Telko-Überwachung und natürlich §20k: ”Bundestrojaner” Gesetz (erst einmal) im Bundesrat gescheitert!

11. Dezember Polizeigesetz Baden-Württemberg neue Fassung in Kraft seit wesentliche Neuerungen: Ausweitung (offener) Videoüberwachung, u.a. auf Großveranstaltungen, max. 4 Wochen Speicherung Einsatz automatischer Kennzeichenscanner mit Online-Datenabgleich Erhebung von TK-Verkehrsdaten (Richtervorbeh.) verdeckte Wohnungsüberwachung (Richtervorbeh.) ”projektbezogene” gemeinsame Dateien mit dem LfV

11. Dezember Steuer-Identifikationsnummer Rechtsgrundlage: §§ 139a, 139b AO 1977 (in Kraft seit ) Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern; dort Speicherung persönlicher Daten von Geburt bis (maximal) 20 Jahre nach dem Tod Mitteilung der Nummern seit August 2008, erstmalige Verwendung vsl. im Jahr 2009

11. Dezember Steuer-Identifikationsnummer Kritik: viele Pannen beim Datenabgleich mit Melde- ämtern lange Datenspeicherung an zentralem Ort Nutzung derzeit auf Steuerzwecke beschränkt, aber Ausweitung befürchtet ”Personenkennziffer” eigentlich verfassungs- widrig (BVerfGE 27,1 ”Mikrozensus” von 1969)

11. Dezember Ein Blick voraus Was ist im Jahr 2009 (voraussichtlich) an Neuem zu erwarten?

11. Dezember Was ist im Jahr 2009 an Neuem zu erwarten? Weiterverfolgung BKA-Gesetz Verschärfung des Datenschutzrechts Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und Anpassung der Polizeigesetze an dieses Urteil ansonsten: Wahljahr!

11. Dezember Weiterverfolgung BKA-Gesetz BKA-Gesetz ist vorläufig am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert Grund für den Widerstand: größtenteils Kompetenzstreitigkeiten (Landespolizei vs. BKA), weniger grundsätzliche Bedenken BKA-Gesetz wird vom Innenministerium weiter verfolgt, ggf. auf Umweg über die EU Bei Verabschiedung: Verfassungsbeschwerde zu erwarten (Hirsch)

11. Dezember Verschärfung des Datenschutzrechts In diesem Jahr Veröffentlichung massiver Datenschutzprobleme (Telekom, Callcenter) Problematik (endlich) auch von der Regierung erkannt: Vorhandene Bestimmungen bieten keinen ausreichenden Schutz für den Einzelnen Vorschlag: generelles Opt-In bei Adressweiter- gabe (und höhere Strafen bei Mißbrauch) starker Widerstand in der Wirtschaft – Lobby ist aber geschwächt → Änderungen möglich!

11. Dezember Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist für April 2009 zu erwarten (Fristen) Ausgang schwer vorhersehbar, aber vermutlich kein einfaches ”Durchwinken” der bisherigen Regelung (sonst keine einstweilige Anordnung) (Polizei-)Gesetze werden an Urteil angepasst persönliche Vermutung: Speicherung ok, wenn Zugriff stark reglementiert (Katalogstraftaten, Richtervorbehalt) und Entschädigung der Speichernden

11. Dezember Wahljahr 16(!) Wahlen im Jahr 2009 Europawahl Bundestagswahl 5 Landtagswahlen 9 Kommunal- / Regionalwahlen → viel politische Programmatik, aber wenig konkrete Entscheidungen Wahlprogramme der Parteien beobachten!

11. Dezember Ein Blick in den Spiegel Was kann ich (als interessierter Bürger) selbst unternehmen?

11. Dezember Was kann ich selbst unternehmen? Massenprotest ”Lobbyarbeit 2.0” - Einzelaufklärung Meinungsäußerung durch Veröffentlichungen aber Voraussetzung für das alles: Informieren!

11. Dezember Was kann ich selbst unternehmen? Vorweg: Es gibt keine einfache, bequeme Patentlösung, die auf einen Schlag alles (zum Guten) verändert.

11. Dezember Massenprotest Großdemonstrationen sorgen für Eindruck bei Bürgern und vor allem: für Medienpräsenz aber: Organisation aufwändig (und teuer) für bleibenden positiven Eindruck hohe Teilnehmer- zahl erforderlich (und möglichst wenig ”Chaoten”) → effektiv eher nicht von Einzelnen oder kleinen Gruppen zu stemmen (aber gutes Bauchgefühl)

11. Dezember Massenprotest Unterschriftensammlungen / Petitionen geben die Möglichkeit, ein konkretes (vorformulier- tes) Anliegen einfach zu unterstützen → bequem formalisierte Möglichkeit, auf kommunaler Ebene Entscheidungen zu beeinflussen (Bürgerbegehren, § 21 GO / Volksbegehren, Art. 59 Verfassung) aber auch hier: kritische Masse erforderlich elektronische Sammlungen sind einfacher zu organisieren, aber auch weniger ernst genommen

11. Dezember ”Lobbyarbeit 2.0” - Einzelaufklärung häufig übersehen, aber relativ effektiv: direkte Ansprache des ”eigenen” Abgeordneten hilfreich: entweder direkt dort Fragen stellen oder oder (häufig noch besser) Brief mit konkreten eigenen Anliegen schreiben und/oder persönliches Gespräch suchen (Wahlkreisbüro)

11. Dezember Eigene Veröffentlichungen im Gegensatz zu früher ist das Publizieren heute nahezu kostenlos möglich – im Netz! diverse Blog- und Webseitenhoster bieten Platz für Inhalte und kümmern sich um die Technik Problem: In all dem Rauschen auch gehört werden! Lösung: Eigene Inhalte erstellen und bei anderen mitreden nicht die hundertste Tickermeldung abschreiben und auf keinen Fall spammen!

11. Dezember Erst sich selbst informieren! Ganz wichtig: Zuerst sich selbst schlau machen und dann erst die anderen!

11. Dezember Erst sich selbst informieren! Man kann eine Meinung nur überzeugend vertreten, wenn man sich selbst eine eigene gebildet hat! Reines Wiedergeben von Parolen ist besonders bei der Einzelansprache Gift – was ist denn bei Rückfragen? Es ist ziemlich peinlich, wenn der Gesprächs- partner die eigenen ”Argumente” mit Fakten zu Fall bringt, die man selbst übersehen hat.

11. Dezember Informationsquellen Sekundärquellen: Medien (im weitesten Sinn) aber bitte nicht nur den Lieblings-Onlineticker oder das Lieblings-Verschwörungsblog – auch mal über den Tellerrand schauen! in anderen Ländern werden Dinge oft ganz anders wahrgenommen → ausländische Medien nicht vergessen Problem: Einer schreibt vom anderen ab, und zwar auch die Fehler.

11. Dezember ”Zum Glück gibt es das Internet!” Primärquellen / (Bundesrecht) (Bundes- und Landesrecht, mit vielen weiterführenden Links) (inklusive RSS-Feed für Pressemitteilungen und Urteile) Nicht zu viel Angst vor juristischen Texten haben! ;-)

11. Dezember Es ist geschafft! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für Fragen und zur Diskussion stehe ich gerne noch zur Verfügung. /