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Für ungebändigte, unmittelbare Demokratie

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Präsentation zum Thema: "Für ungebändigte, unmittelbare Demokratie"—  Präsentation transkript:

1 Für ungebändigte, unmittelbare Demokratie
Argumente des DGB Baden-Württemberg gegen das geplante Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg Der Bund der Gewerkschaften Baden-Württemberg

2 Mehr Einschränkungen Jede Zusammenkunft mit politischem Hintergrund mit mehr als zwei Personen ist ein Versammlung nach dem neuen Gesetz Die Beschränkung nicht-öffentlicher Versammlungen auf einen individuell feststehenden Personenkreis ist abzulehnen, da damit verbandsinterne Versammlungen, wie Mitgliederversammlungen, zu denen nicht namentlich eingeladen wurde, öffentlich werden. Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

3 Mehr Einschränkungen Die Behörden haben bei Versammlungen unter freiem Himmel die Rechte Dritter zu beachten, wie z.B. Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer oder Gewerbetreibende als gleichrangige Rechte angesehen werden. „Belästigungen, die sich zwangsläufig aus der Massenhaftigkeit der Grundrechtsausübung ergeben und sich ohne Nachteile für den Veranstaltungszweck nicht vermeiden lassen, werden Dritte im Allgemeinen ertragen müssen.“ (BVerfGE 69, 315 [319]) Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

4 Mehr Einschränkungen Die Versammlungsleitung kann bei Gewalttätigkeiten eine Versammlung nicht mehr unterbrechen, sondern muss sie abbrechen. „…praktisch könnte dann jede Großdemonstration verboten werden, da sich nahezu immer "Erkenntnisse" über unfriedliche Absichten eines Teiles der Teilnehmer beibringen lassen.“ (Bundesverfassungsgericht 1985) Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

5 Mehr Bürokratie Ausweitung der Anzeigefrist von 48 auf 72 Stunden vor Bekanntgabe. Mehr Aufwand bei der Anzeige einer Versammlung durch… Angaben über persönliche Daten des/der Versammlungsleiter/in (auch bei Saalveranstaltungen); Angaben der persönlichen Daten der OrdnerInnen (auch bei Saalveranstaltungen); Am 03. April 2004 demonstrierten Menschen in Stuttgart 2.000 OrdnerInnen aus 5 Bundesländern waren im Einsatz – Diese namentlich zu melden ist organisatorisch nicht möglich!!!!!! Nennung des Namens des Veranstalters bei Saalveranstaltungen; umfassende Informationen über Ort, Zeitpunkt, Anzahl der TeilnehmerInnen, Thema, Ablauf, techn. Hilfsmittel, etc.; Angaben über persönliche Daten des/der Versammlungsleiter/in (auch bei Saalveranstaltungen); Angaben der persönlichen Daten der OrdnerInnen (auch bei Saalveranstaltungen); Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

6 Gefahren für das Streikrecht
Versammlungen die im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen stehen, finden keine Erwähnung. Arbeitskampfmaßnahmen sollen nicht kalkulierbar sein! Eine Anzeige 72 Stunden vor Bekanntgabe lässt dem Arbeitkampfgegner Zeit zur Reaktion. Eine Anzeige zum Zeitpunkt der Bekanntgabe muss die Regel sein. Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

7 Gefahren für das Streikrecht
Das Uniformierungs- und Militanzverbot kann zu Eingriffen in das Streikrecht führen. Nach neuem Recht soll das Tragen einheitlicher Kleidung unzulässig sein, wenn dies einen einschüchternde Wirkung hat. Streikposten sind ein unverzichtbarer Bestandteil von gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen. Streikposten müssen als solche zu erkennen sein (Rote Westen, rote Kappen oder Helme, T-Shirts, Fahnen). Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

8 Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht
Behörden können den/die Versammlungsleiter/in ablehnen. Dies gilt auch für demokratisch gewählte Vorsitzende einer Organisation. Behörden können Ordner/innen ablehnen, die zur Durchführung benötigt werden. Damit wird die staatsfreie und unreglementierte Willensbildung verletzt. Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg


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