1 Lerneinheit 10 – 19.05.2009 Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 13 Überblick § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung.

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1 Lerneinheit 10 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 13 Überblick § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung

2 4. AbschnittSchlechtleistung § 13 Überblick Rechtsanwalt R soll im Auftrag des Mandanten M mehrere Forderungen einklagen. Durch eine fehlerhafte Prozessführung gehen M € verloren. Der Automatenaufsteller A und der Gastwirt G schließen einen Automatenaufstellvertrag. Durch einen technischen Defekt fällt das Gerät eine Woche aus. Außerdem kommt es durch Überhitzung zu Schäden an der Einrichtung der Gaststätte.

3 4. AbschnittSchlechtleistung § 13 Überblick 1. „Leistung … nicht wie geschuldet“ (§ 281 I 1 Alt. 2) bzw. „Leistung … nicht vertragsgemäß“ (§ 323 I Alt. 2) 2. Rechtsfolgen a) SchE statt der (ganzen) Leistung (§§ 280 I, III, 281, 283, 311a) b) SchE neben der Leistung (§ 280 I) c) Rücktritt (§§ 323 I, 326 V)

4 § 13 Überblick 3. Anwendungsbereich a) Schuldverhältnisse ohne Gewährleistung b) Schuldverhältnisse mit Verweis auf die §§ 280 ff. - Kaufrecht (§§ 434 ff.) - Werkvertragsrecht (§§ 633 ff. BGB)

5 § 13 Überblick 3. Anwendungsbereich c) Schuldverhältnisse mit eigenständigem Gewährleistungs- recht - Mietrecht (§§ 536 ff.) (ebenso Pachtvertrag) - Reisevertragsrecht (§§ 651 ff. BGB) - Schenkungsvertrag (§§ 523, 524)

6 § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung I.Differenzierung nach Behebbarkeit der Schlechtleistung 1.Behebbare Schlechtleistungen: §§ 280 I, III, 281 I 1 Alt. 2 (zB Spielautomat kann repariert werden) 2.Nicht behebbare Schlechtleistungen: §§ 280 I, III, 283 oder § 311a II (zB Prozessführung kann nicht ordnungsgemäß wiederholt werden)

7 II.Voraussetzungen des Anspruchs aus §§ 280 I, III, 281 I 1 Alt. 2 1.Schuldverhältnis 2.Pflichtverletzung in Form einer Schlechtleistung a)Wirksamer Anspruch b)Durchsetzbarkeit (Fälligkeit, idR § 271; Einredefreiheit)

8 c)Schlechtleistung aa)Verhältnis zur Aliud-/Mankoleistung - Grds. Nichtleistung/Teilleistung - Aber: §§ 434 III, 633 II 3 bb)Verhältnis zu Nebenleistungspflichten (zB Beschaffung einer Expertise für Gemälde; Nicht-/Schlechterfüllung betrifft zunächst grds. nur Nebenleistungspflicht) cc)Verhältnis zu leistungsbezogenen Nebenpflichten (zB Lagerung/Verpackung von verkaufter Ware; Verletzung führt idR zur Unmöglichkeit bzw. Schlechtleistung bzgl. der Hauptleistungspflicht)

9 3.Erfolglose Nachfrist: Regelmäßiges Recht auf zweite Andienung (Nacherfüllung) a)Inhalt der Nachfrist b)Angemessenheit der Nachfrist c)Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung/Abmahnung, § 281 II aa)Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung bb)Besondere Umstände (s. a. § 323 II Nr. 2) d)Versäumen der Frist durch den Schuldner 4.Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2

10 III.Voraussetzungen des Anspruchs aus §§ 280 I, III, 283 oder § 311a II 1.Schuldverhältnis 2.Pflichtverletzung in Form einer Schlechtleistung a)Wirksamer Anspruch b)Durchsetzbarkeit (Fälligkeit, idR § 271; Einredefreiheit) c)Schlechtleistung 3.Nichtbehebbarkeit der Schlechtleistung 4.Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2

11 IV.Rechtsfolgen 1.Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung: Haftung auf das positive Interesse a)Inhalt: Grds. Geldleistung b)Ersatz des Mangelschadens (Verletzung des Leistungsinteresses) 2.Berechnung a)Schadensersatz statt der Leistung: Kleiner Schadensersatz b)Schadensersatz statt der ganzen Leistung: Großer Schadensersatz aa) Pflichtverletzung darf nicht unerheblich sein, § 281 I 3 bb) Interessefortfall nicht erforderlich

12 3.Schicksal der Primäransprüche a)Erlöschen des Leistungsanspruchs infolge Schadenersatzverlangens, § 281 IV b)Kein Erlöschen des synallagmatischen Gegenleistungsanspruchs, § 326 I 2 4.Hinweise a)Alternativer Anspruch auf Aufwendungsersatz, § 284 b)Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt, § 325 – Rücktrittsrecht bei dieser Pflichtverletzung nach § 323