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Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]

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Präsentation zum Thema: "Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]"—  Präsentation transkript:

1 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]

2 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
A. T gegen H auf Bezahlung von 1.000,- Euro gem. § 985 I. Eigentum des T an den 1000,- Euro? 1. Eigentum des T an den 1000,- Euro 2. Eigentumsverlust durch Rechtsgeschäft T – H gem. § 929 S.1 a) Einigung b) Übergabe

3 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
a) Einigung Beschränkte Geschäftsfähigkeit des T (§§ 2, 106) – mit der Folge, dass T für rechtlich (auch) nachteilhafte RG grds. die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter braucht (§ 107) aa) Teilgeschäftsfähigkeit des T (§ 113 Abs.1) liegt insoweit nicht vor bb) Eigentumsübertragung ist rechtlich nachteilhaft cc) Explizite Einwilligung (§ 183 S.1) der Eltern (§§ 1626, 1629) liegt nicht vor dd) Konkludente Einwilligung liegt auch nicht vor (1) Einverständnis mit dem Erwerb des Führerscheins (2) Einverständnis i.S. d. Taschengeldparagraphen

4 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
ee) Genehmigung (§§ 108 Abs.1, 184 Abs.1) der schwebend unwirksamen Übereignung (Einigung i.S.v. § 929) (1) Konkludente Genehmigung durch den Vater durch Mitnahme des Kfz-Briefs? - §§ 133, 157 - §§ 1626 Abs.1, 1629 Abs.1 (2) Konkludente Genehmigung durch den nunmehr volljährigen T durch Benutzung des Motorrads (§ 108 Abs.3) ff) Ergebnis

5 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
c) Ergebnis Kein Eigentumsverlust durch Rechtsgeschäft

6 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
3. Eigentumsverlust des T kraft Gesetzes –Eigentumserwerb des H gem. §§ 948 Abs.1, 947 (Vermengung) a) Palandt/Bassenge, 69, Aufl. 2010, § 948 Rn.3 Miteigentumslösung und Miteigentumsquote b) Medicus, JuS 1983, 897 Alleineigentumslösung – im Interesse der Rechtssicherheit: Kassenbestand als Hauptsache i.S. von § 947 Abs.2 4. Ergebnis Eigentumsverlust des T II. Ergebnis Kein Herausgabeanspruch aus § 985

7 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
B. Kondiktionsanspruch T gegen H in Höhe von 1000,- Euro gem. §§ 951 Abs.1 Satz 1, 812 Abs.1 Satz 1, 818 Abs.2 I. Rechtsverlust gem. §§ 946 ff. II. Etwas erlangt Besitz und Eigentum an den 1000,- Euro III. Leistung des T 1. Besitz Übergabe des Geldes solvendi causa 2. Eigentum §§ 946 ff. (s.o.)

8 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
3. Leistungs- oder Nichtleistungskondiktion? Kondiktionsanspruch (§§ 812 ff.) als Fortsetzung des Vindikationsanspruchs: Eigentumslage! 4. Ergebnis Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs.1 Satz 1 Fall 2)

9 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
IV. Erlangung auf Kosten des T […] der sein Eigentum gem. §§ 948 Abs.1, 947 Abs.2 verloren hat V. Kein Rechtsgrund Nichtigkeit des Kaufvertrags gem. §§ 106 ff.

10 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
VI. Haftungsumfang 1. Wertersatz gem. § 818 Abs.2 2. Keine Entreicherung des H (§ 818 Abs.3) 3. Kürzung des Kondiktionsanspruchs des T gem. Saldotheorie? Funktionales Synallagma Einheitlicher Bereicherungsanspruch: Eigene Entreicherung wird zum Abzugsposten im Rahmen des eigenen Kondiktionsanspruchs Nichtanwendung der Saldotheorie aus übergeordneten Billigkeitserwägungen Minderjährigenrecht (§§ 106 ff.) Irrtumsanfechtung wegen arglistiger Täuschung (§§ 142 Abs.1, 123 Abs.1) 4. Ergebnis

11 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
VII. Ergebnis Kondiktionsanspruch T gegen H in Höhe von 1000,- Euro gem. §§ 951 Abs.1 Satz 1, 812 Abs.1 Satz 1, 818 Abs.2 ist in voller Höhe entstanden!

12 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
VIII. Erlöschen des Kondiktionsanspruch T gegen H durch Aufrechnung (§ 389) 1. Aufrechnungslage (§ 387) a) H gegen T auf Schadensersatz gem. § 280 Abs.1 aa) Schuldverhältnis Kaufvertrag Geschäftlicher Kontakt Rückabwicklungsverhältnis i.S. der §§ 812 ff. als gesetzliches Schuldverhältnis bb) Ergebnis

13 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
b) H gegen T auf Schadensersatz gem. §§ 989, 990 aa) Eigentum des H am Motorrad? (1) Eigentum des H am Motorrad (2) Eigentumsverlust des H durch Rechtsgeschäft H – T gem. § 929 Satz 1 Eigentumserwerb des T ist für T ausschließlich rechtlich vorteilhaft (§§ 106 f.) bb) Ergebnis

14 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
c) H gegen T auf Schadensersatz gem. §§ 819 Abs.1, 818 Abs.4, 292 Abs.1, 989 aa) Haftung des Bereicherungsschuldners T (§ 812 Abs.1 Satz 1 Fall 1, 818 Abs.2) wegen Kenntnis des Mangels des Rechtsgrunds nach den allgemeinen Vorschriften Positive Kenntnis […] der Eltern (§§ 107 ff., 166 Abs.1 analog) [und des T] zum Zeitpunkt der Beschädigung des Motorrads Haftung des T, wenn "infolge seines Verschuldnes die [nach Bereicherungsrecht an und für sich herauszugebende] Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann." Schuldhafte Beschädigung des Motorrads?

15 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
Schuldhafte Beschädigung des Motorrads? §§ 276 ff. [Haftungsmaßstab] § 300 Abs.2 [Korrektur des Haftungsmaßstabs, weil sich H zum Zeitpunkt der Beschädigung mit der Rücknahme des Motorrads in Verzug befand] Ergebnis c) Ergebnis Kein Schadensersatzanspruch H gegen T gem. §§ 819 Abs.1, 818 Abs.4, 292 Abs.1, 989 2. Ergebnis Keine Aufrechnung. Kein Erlöschen des Anspruchs

16 Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
IX. Ergebnis T gegen H auf Rückzahlung von 1000,- Euro [Zug um Zug gegen Rückgabe von Kfz-Brief, Schlüssel und Motorradwrack]


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