Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Orientierungsphase Wintersemester 2011/2012 Studieren und Arbeiten? – Informationen für werktätige Studierende.

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Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Orientierungsphase Wintersemester 2011/2012 Studieren und Arbeiten? – Informationen für werktätige Studierende

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 2 Probleme studentischer Beschäftigter I Keinen Urlaub bekommen? Aus der Familienversicher ung geflogen? Krank – und kein Geld mehr bekommen? Ein Arbeitsvertrag – Was ist das denn?

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 3 Probleme studentischer Beschäftigter II 1. Beschäftigungsverhältnisse 2. Steuern 3. Sozialversicherung 4. Dein Recht im Job

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 4 1. Beschäftigungsverhältnisse  Beschäftigung = abhängiges Arbeitsverhältnis – Minijob – Kurzfristige Beschäftigung – Gleitzone – Reguläre studentische Beschäftigung  Gegenkonzept = Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit Das ist eine zweizeilige Überschrift

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 5 2. Steuern  Prinzipiell wird die Lohnsteuer bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen automatisch abgeführt (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse)  Ein Freibetrag von aktuell 8004 € ist steuerfrei  Bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen gibt es zudem – Eine Werbungskostenpauschale von 920 € im Jahr – Höhere Kosten können per Nachweis ebenfalls geltend gemacht werden  Weitere Freibeträge gelten z.B. für Alleinerziehende

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 6 3. Sozialversicherung  Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von einkommensabhängigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. – Dies gilt nicht im Urlaubssemester oder für Promotionsstudierende! – Wichtig: Dein/e Arbeitgeber/in benötigt immer eine aktuelle Studienbescheinigung!  Ausnahmen: – Jobs, die auf höchstens zwei Monate befristet sind – Jobs, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden – Jobs, die in Nacht- und Wochenendarbeit ausgeübt werden

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 7 3. Sozialversicherung – Krankenversicherung  Familienversicherung – Kostenlos bei den Eltern versichert bis zu einem Alter von 25 Jahren zzgl. Pflichtdienstzeiten – Verdienstgrenze: 360 € monatlich (400 € bei Minijob) – Bei EhepartnerIn ohne Altersgrenze  Studentische Krankenversicherung – Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr bzw. dem vollendeten 14. Fachsemester – Maximal 20 h pro Woche arbeiten! – Einheitlicher Beitrag von aktuell 62,27 € zzgl. Pflegeversicherung von 11,64 € bzw. 13,13 €  Freiwillige Krankenversicherung – Nach Ende der studentischen Krankenversicherung: ca. 120 Euro/Monat

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 8 3. Sozialversicherung – Rentenversicherung Bei regulärer Beschäftigung:  Beitrag: Die Hälfte des regulären Beitragssatzes (derzeit 19,9%) wird vom Bruttoentgelt abgezogen, die andere Hälfte trägt der/die Arbeitgeber/in.  Es werden Rentenansprüche erworben. Bei Minijobs:  Freiwillige Rentenversicherung möglich: – Verdienst unter 155 Euro  Pauschaler Beitrag von 7,60 Euro – Verdienst über 155 Euro  Beitrag von 4,9% des Bruttoentgeltes Weitere Informationen: 

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 9 3. Sozialversicherung – weitere Arten  Unfallversicherung – Wird bei Studierenden über die Hochschule abgedeckt – Bei abhängig Beschäftigten zahlt allein der Arbeitgeber  Pflegeversicherung – Ist bei der Familienversicherung enthalten – Bei der studentischen Krankenversicherung wird sie automatisch mit abgeführt  Arbeitslosenversicherung – Muss von Studierenden, die weniger als 20 h wöchentlich arbeiten, nicht entrichtet werden

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum Dein Recht im Job  Arbeitsvertrag  Krankheit  Urlaub und Pausen  Betriebs- und Personalrat

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum Dein Recht im Job – Arbeitsvertrag I Im Arbeitsvertrag müssen mindestens enthalten sein:  der Name und die Anschrift der Vertragsparteien  der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses  bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses  der Arbeitsort  eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit  die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum Dein Recht im Job – Arbeitsvertrag II  die vereinbarte Arbeitszeit  die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs  die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses  ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum Dein Recht im Job – Krankheit  Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Studierende!  Ab einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von vier Wochen  Bis zu sechs Wochen – bei vollem Lohnausgleich  Bei variierenden Arbeitszeiten: – Ist ein Dienst vereinbart, steht dir bei Krankheit der entsprechende Lohn zu! – Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend.  Voraussetzung: eine ärztliche Krankschreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin unverzüglich vorgelegt wird (spätestens am 3. Krankheitstag).

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum Dein Recht im Job – Urlaub und Pausen  Gesetzlicher Urlaubsanspruch: – 24 Werktage = vier Wochen  Tariflicher Urlaubsanspruch: – häufig 30 Arbeitstage = sechs Wochen  Pausenanspruch: – nach sechs Stunden Arbeit mindestens 15 Minuten Pause – bei sechs bis neun Stunden Arbeit insgesamt mindestens 30 Minuten Pause

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum Dein Recht im Job Betriebs-/ Personalrat  Kompetente Beratung und Unterstützung in Fragen zum eigenen Beschäftigungsverhältnis gibt es beim Betriebs- oder Personalrat!  Betriebs- und Personalrat werden von den Beschäftigten gewählt und haben gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte  Leider können in Sachsen studentische Beschäftigte nicht vom Personalrat der Hochschule vertreten werden!

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 16 Studentische Nebenjobberatung Studierende nehmen in der Arbeitswelt eine Sonderstellung ein und sind daher mit verschiedenen Problemstellungen konfrontiert.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 17 Weitere Informationen? Daher gibt es die Beratung der DGB Jugend! Jeden Mittwoch zwischen 15 und 17 Uhr im TW 11, Zimmer 006.

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 18 Weitere Informationen? Bei Fragen zum Thema BAföG und Nebenjob könnt ihr euch auch gern per Mail an uns wenden!

Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 19 Neugierig geworden? Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!