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Soziale Sicherungssysteme
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Das Solidaritätsprinzip
Alle tragen die Verantwortung gemeinsam und teilen sich die entstehenden Lasten: Jung und Alt Alleinstehende und Familien Reiche und Arme Gesunde und Kranke gut und schlecht Verdienende Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Krankenversicherung Pflichtversicherung!
Eine medizinische Grundversorgung ist kostenlos Aufgaben: Vorbeugung (durch Vorsorgeuntersuchungen) Medizinische Hilfe im Krankheitsfall (Medikamente, Arztbesuche, Operationen) Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
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Arbeitslosenversicherung
Pflichtversicherung! Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber die andere Hälfte der Arbeitnehmer Wer arbeitslos wird bekommt: -60 % des letzten Gehalts für 12 Monate -wer länger arbeitslos ist bekommt Arbeitslosengeld 2. -Wer selbst kündigt bekommt die ersten 3 Monate nichts!
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Unfallversicherung Pflichtversicherung! Wir vom Arbeitgeber bezahlt
Gilt nur für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Hauptaufgabe der Versicherung liegt in der Vermeidung von Schäden durch Aufklärung (gefährliche Stoffe) und Schutzmaßnahmen (Helm, Sicherheitsschuhe)
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Rentenversicherung Pflichtversicherung!
Leistet Zahlungen im Ruhestand, Minderung der Erwerbsfähigkeit Beiträge: 50 % Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer Die gesetzliche Rentenversicherung reicht im Alter nicht aus! (Private Rentenvorsorge ist zu treffen!)
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Pflegeversicherung Pflichtversicherung! (seit 1994)
Die Leistungen werden nach „Pflegestufen“ eingeteilt Je stärker die Behinderung (durch Alter oder Krankheit) umso höher ist die Pflegestufe Leistungen sind beispielsweise: täglicher Pflegedienst, Essen auf Rädern, Rollstuhl, Spezialbett, …
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„Soziales Netz“ Kinder- und Erziehungsgeld
Wohngeld (Mietzuschuss oder Heizungszuschuss) 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Sozialhilfe (Arbeitslosengeld 2)
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