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Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Der Tarifvertrag Manteltarifvertrag: regelt Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Entgelttarifvertrag: Entlohnung und Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld Vertragspartner Gewerkschaft NGG und Deutscher Hausfrauenbund (kein „normaler Arbeitgeberverband“, vom Bundesarbeitsminister zur Tarifvertragspartei erklärt) 1. Tarifvertrag (Manteltarifvertrag) in 1955 Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Der Tarifvertrag Gilt nur für Mitglieder der Vertragsparteien, aber Insbesondere Entlohnung auch „Richtlinie“ für staatliche Stellen wie Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Familienkassen Orientierung für die Feststellung von „Lohndumping“ - Grundsatz: Tariflohn = ortsüblicher Lohn - Lohndumping = deutliche Unterschreitung des ortsüblichen Lohnes Gilt für alle Beschäftigten, d. h. auch für Auszubildende, Stundenhilfen, Mini-JobberInnen Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Gesetzliche Regelungen Kündigungsschutz Gilt nur für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte - d.h. in der Regel nicht für Privathaushalt - aber: Kündigungsfristen sind einzuhalten! Arbeitszeitgesetz Ausnahmeregelungen für Haushalte - Sonn- und Feiertagsarbeit Mutterschutzgesetz - Kündigungsmöglichkeit Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Soziale Regelungen Grundsatz Beschäftigte sind wie alle versichert in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie unfallversichert - mit Ausnahme der Unfallversicherung zahlen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge - Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Soziale Regelungen Ausnahme Mini-Jobber (Regelung seit ) - das sind Beschäftigte, die maximal 400 Euro im Monat verdienen Beiträge nur für Kranken- und Rentenversicherung - Pauschal 25 %, davon 12% Rentenversicherung, % Krankenversicherung, % Steuern Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Soziale Regelungen Mini-Job Ausnahme Haushalt: - Pauschal 12%, davon jeweils 5% für Renten- und Krankenversicherung und 2% Steuern - vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck) Die Beiträge zahlt nur der Arbeitgeber an die neue Minijob-Zentrale Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Mini-Job Entwicklung von März 2003 bis März 2004 um oder 12,6% auf gestiegen im Juni 2004 bereits Mini-Jobber! davon Mini-Jobber im Haushalt ( Stand Juni 2003: ) überproportionaler Zuwachs, aber deutlich weniger als tatsächlich im Haushalt Beschäftigte!! Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Mini-Job im Haushalt Statistische Zahlen, Stand Anteil Frauen: 93,5% Ausländische Beschäftigte: 13,3% Altersstruktur: unter 35 Jahren 12,1% unter 45 Jahre 25,6% 45- unter 55 Jahre 28,9% 55- unter 65 Jahre 22,8% über 65 Jahre 10,6% Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Mini-Job im Haushalt Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit lt. Statistik aus 1999 (ISG/Kienbaum) ca. 1,4 Mio. Mini-Jobber in Haushalten lt. Sozio - Ökonomisches Panel aus 2002 haben ca. 3,8 Mio. Haushalte eine Putz- oder Haushaltshilfe Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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Schlussfolgerung: Die neue Minijob-Regelung hat in der privaten Hauswirtschaft weder zur Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Beschäftigung noch zur sozialen Absicherung der Beschäftigten geführt. Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
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