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Überschuldung - Schuldnerberatung

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Präsentation zum Thema: "Überschuldung - Schuldnerberatung"—  Präsentation transkript:

1 Überschuldung - Schuldnerberatung
Schulden sind normal – Überschuldung ist ein Problem Was ist Überschuldung? Überschuldung ist die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die zu einer ökonomischen und psycho-sozialen Destabilisierung von Schuldnern führt. Folgen: Depressionen, Ratlosigkeit ...

2 Wie kommt es zu Überschuldungen?
Werbebotschaften der Konzerne Konsumverhalten Leichte Kreditvergabe Kritische Lebensereignisse: Arbeitslosigkeit Ehescheidung oder Trennung Eigene Krankheit, Tod von Angehörigen Probleme, mit Geld umzugehen Suchtprobleme, Spielschulden ...

3 Professionelle Hilfe - Schuldnerberatungsstellen
ca Stellen diverser Träger Rechtsgrundlage, Finanzierung: Verpflichtung der Kommunen durch § 17 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ – welche Unterstützung benötigen Betroffene? Unterschiedliche Beratungskonzepte und Leitbilder

4 Was passiert bei Überschuldung?
Mahnung Gerichtlicher Mahnbescheid: binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen! Zwangsweise Forderungsdurchsetzung: Vollstreckung Sachpfändung Eidesstattliche Versicherung (Vermögen?) Forderungspfändung (Lohn- und Gehaltspfändung; Kontopfändung)

5 Pfändungsschutz Sachpfändung: unpfändbare Gegenstände (lebensnotwendige G.; G, die der Erwerbstätigkeit dienen) Von Einkommen: Pfändbar: Lohn und Gehalt, Arbeitslosengeld, Renten, ... (alle bis zur gesetzl. Pfändungsgrenze) Nicht pfändbar: Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Pflegegeld ... – nur für 7 Tage ab Gutschrift auf dem Konto!

6 Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO
Alleinstehende Person: ab netto 940 € pro Monat Ehepaar: ab netto € /Monat Paar mit 1 Kind: € /Monat „ „ 2 Kindern € /Monat Mehrbetrag über € 2.070: voll pfändbar

7 Wer muss mitzahlen? Haften Ehepartner für Forderungen mit?
Bei Schulden für angemessenen täglichen Lebensbedarf: ja Bei Kreditverträgen: nur, wenn beide Kreditnehmer/innen (beide unterschreiben) oder bei Bürgschaftserklärung (diese kann ‚sittenwidrig‘ und damit nichtig sein, § 242 BGB) Haften Eltern für Schulden der Kinder?

8 Verbraucherinsolvenzverfahren
Insolvenzordnung: auch für Privat-personen möglich Antrag auf Restschuldbefreiung (§§ 286 – 303 InsO) 6 Jahre Abtretung des pfändbaren Einkommens und ‚Wohlverhalten‘ Stundung der Verfahrenskosten möglich


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