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Veröffentlicht von:Wendel Gehris Geändert vor über 11 Jahren
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Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Pflegeversicherung Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
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Allgemein
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5 Säulen der Sozialversicherung
Allgemein Einführung am 5 Säulen der Sozialversicherung Finanzielle Absicherung Sozialgesetzbuch § 11
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Träger alle Pflegekassen
Allgemein Träger alle Pflegekassen jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse
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Versicherte alle, die gesetzlich krankenversichert sind
Allgemein alle, die gesetzlich krankenversichert sind Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
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Beitragsbemessungsgrenze
Allgemein Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden ab 2009: € Monat – 44.100€ Jahr
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Privat und Gesetzlich
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Pflegekassen Träger der Pflegeversicherung
Privat und Gesetzlich Träger der Pflegeversicherung gibt es bei jeder Krankenkasse sorgt für Durchführung der Pflegeversicherung
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Anspruch auf Leistungen
Privat und Gesetzlich Innerhalb einer 10-Jahres Frist mind. 5 Jahre anrechnungsfähige Vorversicherungszeit muss erfüllt sein Kinder: Eltern müssen Bedingungen erfüllt haben
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Privat und Gesetzlich
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Grundsatz Privat und Gesetzlich
„Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen ab seit gesetzliche Verpflichtung
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Beiträge Privat und Gesetzlich
Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich Höchstbeträge sind gleichermaßen begrenzt
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Versicherungspflicht
Privat und Gesetzlich nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten Versicherungsschutz für Familienangehörige muss sichergestellt sein
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Leistungen
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Häusliche Pflege Leistungen Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst Zahlung von Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege eigene Organisation von Pflege Qualitätssicherungsbesuche
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Geld- & Sachleistungen
Geldleistungen: Auszahlung eines Pflegegeldes – die Pflege wird vom Bedürftigen selbst organisiert je nach Pflegestufe zwischen 200€ - 700€ Sachleistungen: Pflege durch anerkannten Pflegedienst Zahlung an Pflegedienst je nach Pflegestufe zwischen 380€ € Sach- & Geldleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden anteilige Zahlung
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Pflege im Heim Zahlung nur für Pflege und Betreuung
Leistungen Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung etc. müssen selbst aufgebracht werden Wann wird das Heim von der Pflegeversicherung i.d.R. bewilligt? Umfeld gibt Hinweise auf Verwahrlosung oder Selbst- und Fremdgefährdung die Wohnung des Pflegebedürftigen ist nicht geeignet für häusliche Pflege oft bei Alleinstehenden, Angehörigen, die sich nicht selber pflegen können
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Pflegestufe
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Pflegestufe I „erhebliche Pflegebedürftigkeit“
Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung davon mindestens 45 Minuten zwei Verrichtungen der Grundpflege
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Grundpflege 1. Körperpflege: 2. Ernährung 3. Mobilität: Pflegestufe
Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenent-leerung 2. Ernährung Mundge-rechte Zubereitung der Nahrung Aufnahme der Nahrung 3. Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Stehen, Gehen Treppen-steigen Verlassen und Wiederauf-suchen der Wohnung
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Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftigkeit“
Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 2 Stunden Grundpflege Grundpflege muss täglich zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten nötig sein mehrmals hauswirtschaftliche Hilfe in der Woche notwendig
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Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftigkeit“
Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 4 Stunden Grundpflege konkreter Hilfebedarf jederzeit (rund um die Uhr)
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Härtefallregelung Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt:
Nachts regelmäßige Benötigung von 2 Pflegepersonen gleichzeitig Grundpflege täglich durchschnittlich mindestens 7 Stunden davon mindestens 2 Stunden nachts
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Finanzierung
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Allgemeines Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt
Finanzierung Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt Mitglieder zahlen Beitrag für aktuell leistungsberechtigte Pflegebedürftige
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Beiträge Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung
Finanzierung Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung Beitragssatz: 1,95 % 50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beitragszuschlag: 0,25 % für Kinderlose ab 23 Jahre
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Weitere Beiträge Arbeitslose: Rentner: Berechnungs-grundlage:
Finanzierung Arbeitslose: wenn beim Arbeitsamt registriert übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit Rentner: Berechnungs-grundlage: Gesetzliche Rente Weitere Einkünfte bis zur Beitrags-bemessungs-grenze
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…noch Fragen?
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Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit!
Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger, Sarah Brambach
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