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Die Zweite Staatsprüfung
Prüfungsausschuss / Formalia Ablauf des Prüfungstages: Prüfungslehrproben Erörterung Mündliche Prüfung
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Schulleiterin/Schulleiter
Prüfungsausschuss Vorsitzende(r) Prüferin/Prüfer 1. Fach Prüferin/Prüfer 2. Fach Schulleiterin/Schulleiter Einfinden des Prüfungsausschusses bis ½ Stunde vor Beginn der ersten Prüfungsstunde Beratung über die Aufgabe für die mündliche Prüfung
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Schulleiterin/ Schulleiter
Prüfungsausschuss Vorsitzende(r) Prüferin/Prüfer 1. Fach Prüferin/Prüfer 2. Fach Schulleiterin/ Schulleiter Studienseminar / Schulamt / AfL / … Klärung der Prüfungsfähigkeit der LiV trifft Entscheidung über Teilnahme von Gästen an Prüfungslehrproben (auch Teilnahme an Erörterung und am Prüfungsgespräch möglich) > Voraussetzung: “dienstliches Interesse” (vgl. UVO § 46 Abs. 2) schriftl. Arbeit: Festlegung der Note bei abweichenden Gutachten, i.d. Regel vor dem Prüfungstag trifft Notenentscheidung bei Stimmengleichheit sorgt für ordungsgemäßen Ablauf der Prüfung
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Schulleiterin/ Schulleiter
Prüfungsausschuss Vorsitzende(r) Schulleiterin/ Schulleiter die jeweiligen Prüfungsfächer müssen vertreten sein eine Ausbilderin / ein Ausbilder, die / der die LiV im Laufe der Ausbildung bereits bewertet hat, kann Mitglied des PA sein beratende Ausbilderin / Ausbilder nicht Prüferin / Prüfer der zuvor betreuten LiV Erörterung der Prüfungslehrproben Notenvorschlag Beteiligung an mündl. Prüfung Protokollführung Prüferin/Prüfer 1. Fach Prüferin/Prüfer 2. Fach
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Schulleiterin / Schulleiter
Prüfungsausschuss Protokollführung Beteiligung an mündlicher Prüfung (Schwerpunkt möglicherweise: Schulrecht / Schule mitgestalten und entwickeln) Benotung der einzelnen Prüfungsteile Prüferin/Prüfer 1. Fach Vorsitzende(r) Prüferin/Prüfer 2. Fach Schulleiterin / Schulleiter
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Prüfungslehrproben in zwei Fächern in einer oder zwei Lerngruppen
fächerübergreifend in einer Lerngruppe (Rahmen: Doppelstunde) gestalteter Vormittag oder Projekt unter Berücksichtigung beider Fächer / Dauer: mindestens zwei – höchstens zweieinhalb Zeitstunden (inkl. Pausenzeiten) Thema der Unterrichtseinheit / der Unterrichtsstunde bedarf der Zustimmung fachkundiger Ausbilderinnen / Ausbilder (Formular muss am Prüfungstag vorliegen) schriftliche Vorbereitung: acht Seiten Vorlage in fünffacher Ausfertigung in der Schule (vgl. UVO § 48)
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Prüfungsstunden / Erörterung
LiV hält beide Prüfungsstunden (2. und 3. Stunde des Schulvormittages) LiV zieht sich danach zur Reflexion zurück > Vorbereitung der Erörterung der Prüfungsstunden (Vorbereitungszeit: 30 Minuten) Gäste gehen mit der Prüfungskommission in den Prüfungsraum (auch bereits zwischen den beiden Prüfungsstunden) Erörterung der beiden Prüfungsstunden anhand zuvor angefertigter Notizen (Dauer je Prüfungsstunde: ca Minuten) Fachausbilderin oder Fachausbilder und die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses stellen Rückfragen LiV und ggf. Gäste verlassen die Kommission (Pause für LiV ca. 60 Minuten / Beratung und Notenfestlegung durch Prüfungskommission)
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Mündliche Prüfung Situationsbeschreibung / Fallbeschreibung
Grundlage für die Situationsbeschreibung / Fallbeschreibung: tabellarische Übersicht über unterrichts- und schulpraktische Erfahrungsfelder und Schwerpunkte (Formular: Praxisschwerpunkte > bewertete Module) Prüfungsaufgabe wird der LiV nach der Bewertung der Lehrproben schriftlich vorgelegt
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Mündliche Prüfung Bei der Konzeption der Aufgabe stehen Aspekte aus den Modulen „Erziehen, Beraten, Betreuen“ und „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ im Mittelpunkt. Konzeption der Prüfungsaufgabe: Ausbilder/in, der / die nicht mit Zweitkorrektur / -bewertung der schriftlichen Arbeit befasst war Ausführungen werden erwartet zu: Fachdidaktik Schulpädagogik Schulorganisation und Mitgestaltung der Schule Schulrecht
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Mündliche Prüfung Anforderungen:
fachliche, fachdidaktische, fachmethodische und pädagogische Kenntnisse Verzahnung von Theorie und Praxis Problembewusstsein / Reflexionsfähigkeit zusammenhängende, schlüssige Darstellung Dauer: nicht länger als 60 Minuten
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Mündliche Prüfung Durchführung:
Vorbereitungszeit: eine halbe Std. vor der eigentlichen Prüfung Anfertigung schriftlicher Notizen möglich keine schriftl. Unterlagen / kein Notebook Flipchart / Karten möglich und sinnvoll
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Mündliche Prüfung Vortrag > Dauer: eine Viertelstunde anschl.: weiterführendes Gespräch, in dem Fragen in Verbindung von Theorie und Praxis reflektiert werden wichtig: Standardliteratur / Autoren nennen, Positionen aus der Literatur darstellen, einen eigenen Standpunkt formulieren Moderation des Gesprächs: häufig durch Verfasserin / Verfasser der Prüfungsaufgabe / alle anderen Mitglieder der Prüfungskommission schalten sich ein vgl.: UVO § 49 / Handreichungen des AfL
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Mündliche Prüfung Vortrag: Überblick vermitteln / Themenaufriss > z.B. Mind-Map, Visualisierung per Moderationskarten, Schaubild ausgewählte Aspekte herausgreifen und entfalten konkrete (oder: fiktive) Situationen vorstellen >Theorie-Praxis-Bezug Vernetzung / Überleitung zu den einzelnen Aspekten Empfehlungen (im Vorfeld des Prüfungsgesprächs): Praxisschwerpunkte möglichst präzise formulieren Praxisschwerpunkte nicht unbedingt gleichbedeutend mit: Beiträgen für das jeweilige Modul eigene (wirkliche) Arbeitsschwerpunkte aufführen
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