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Veröffentlicht von:Maximilian Neisen Geändert vor über 11 Jahren
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Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft
Abschlussprüfung Rechtlicher Rahmen Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft Gerd Roggenbrodt
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Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft
Inhalt Übersicht Rechtsgrundlagen Klassische Variante Alternative Prüfungsformen Prüfungsvorschläge Bewertung Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft Gerd Roggenbrodt
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Übersicht Rechtsgrundlagen
Anlage 6 zu (§ 36) Vierter Abschnitt des ersten Teils der BbS-VO (§§ 8 – 25) Prüfungsausschuss Vorzensuren Schriftliche, mündliche, kombinierte Prüfung RRL, Punkt 1.8 Anforderungen an die Gestaltung der Aufgaben Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft Gerd Roggenbrodt
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Klassische Variante Schriftliche Prüfung besteht aus zwei Klausurarbeiten Deutsch/Kommunikation oder Fremdsprachen/Kommunikation und Fachrichtungsbezogenes Fach (AWL, Rewe, WP, BK) oder fächerübergreifend in den fachrichtungsbezogenen Fächern Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils 3 Stunden. Erlasse: Fortbildungserlass Nicht veröffentlichter Erlass zur Verwendung der § 54-Mittel Budgetierungserlass (voraussichtlich Rückwirkend ab 1. Januar 2002 Grundsätze: Verteilung der Mittel Beteiligung der Gruppen Entscheidungswege Kostenbeteiligung Verantwortlichkeiten: -nächste Folie- Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft Gerd Roggenbrodt
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Alternative Prüfungsformen
Projektarbeit (§ 19 BbS-VO) Kann auf Beschluss des Prüfungsausschusses als Leistung der Abschlussprüfung gewertet werden und eine Klausurarbeit ersetzen Kombinierte Prüfung (§ 18 BbS-VO) Kombination aus schriftlichen, praktischen oder mündlichen Prüfungsinhalten Ganz oder teilweise Durchführung der Abschlussprüfung als kombinierte Prüfung Schulleitung: Freistellung und Bezahlung über die Schulleitung Fortbildungsbeauftragter: Klare Aufgabenstellung Abgrenzung der Verantwortung (FB soll nicht zum Prügelknaben der Kollegen und der Schulleitung werden) Fachgruppen: Sachkenntnis nur in den Fachgruppen Gesamtkonferenz: Je klarer die Grundsätze, um so besser für die Handelnden Gremium, um Transparenz herzustellen Alle Kollegen sind eingebunden Gremien: Beteiligung aller Gruppen über Gremien wie Fortbildungsausschuss möglich Sollte über die Gesamtkonferenz legitimiert sein Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft Gerd Roggenbrodt
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Prüfungsvorschläge Fachlehrer, der das Fach zuletzt unterrichtet hat 4 Wochen vor schriftlichen Prüfung 2 Aufgabenvorschläge je Fach Schulleiter entscheidet Schule gibt den ausgewählten Aufga- benvorschlag der Bez. Rg. zur Kenntnis § 15 Abs. 3 BbS-VO Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft Gerd Roggenbrodt
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Bewertung In Prüfungsfächern ist die Vorzensur vor dem jeweiligen Prüfungsteil festzulegen. Vorzensuren in den übrigen Fächern sind vor der mündlichen Prüfung festzusetzen. Bei Zweifeln in der Notenfindung ist eine mündliche Prüfung anzusetzen. Gewichtung sollte nach pädagogischem Ermessen auf der Grundlage des Einzel- falls erfolgen. § 11 BbS-VO Strukturierung: Gewichten: Schwerpunkte setzen Aufklärung/Beinflussung durch: Veränderung von Schule: neue Ausbildungsberufe Fachlehrer stehen nicht zur Verfügung, rechnerisch Unterrichtsversorgung aber durchschnittlich Entwicklung von Handlungsfeldern: neue Berufe neue Rahmenlehrpläne/Richtlinien Input an Informationen: fachliche Inhalte verändern sich auf Grund von Innovation Anpassung durch neue Methoden Wird der Fortbildungsbedarf von außen angetragen? Vorhaben von MK und BezReg Dienstbesprechung Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft Gerd Roggenbrodt
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