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Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase

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Präsentation zum Thema: "Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase"—  Präsentation transkript:

1 Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase

2 1. Belegverpflichtung

3 Belegverpflichtung

4 2. Einbringverpflichtung

5 Einbringverpflichtung
8 Leistungskurse (mind. 80 P.) (ein Lk muss eine fortgeführte Sprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein) 24 Grundkurse (mind. 120 P.)

6 Einbringverpflichtung

7 3. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung

8 Zulassungsbedingungen
zur Abiturprüfung: Verweildauer 3, max. 4 Jahre in GOS Erfüllung der Sprachverpflichtungen Erfüllung der Belegverpflichtungen

9 Zulassungsbedingungen
zur Abiturprüfung: mind. 18 (von 24) Grundkursen 5 P. + mind. 5 (von 8) Leistungskursen 5 P. + kein Kurs 0 P.

10 4. Abiturprüfung

11 alle Prüfungsfächer müssen von E1 an durchgängig belegt sein!
alle Prüfungsfächer müssen eingebracht werden (Q1-Q4) Sport kann nur Prüfungsfach werden, wenn es dreistündig belegt wurde (ansonsten können max. 3 Gk einbracht werden)

12 Abiturprüfung 1. Prüfungsfach 2. 3. 4. 5. Leistungs-fach 1 Leistungs-fach 2 Grundkurs Grundkurs Grundkurs mündlich schriftlich schriftlich schriftlich mündlich oder Präsentation Landes-abitur Landes-abitur Landes-abitur oder Besondere Lernleistung Prüfungsfächer müssen sein: D, M, Fspr. oder Nawi oder Inf (nicht BLL) Prüfungsfächer müssen drei Aufgabenfelder abdecken, schriftliche Prüfungsfächer müssen zwei Aufgabenfelder abdecken

13 5.1 Mündliche Prüfung

14 Allgemeines zur mündlichen Prüfung und zur Präsentationsprüfung
Grundsätzlich gelten sinngemäß die gleichen Bedingungen wie für die schriftlichen Prüfungen D. h. insbesondere: Die Aufgabenstellung darf sich nicht auf die Lernziele und Sachgebiete eines Schulhalbjahres der Qualifikationsphase beschränken Bei einer Prüfung mit 0 Punkten ist das Abitur nicht bestanden. Gemäß OAVO kann der Prüfungsausschuss ggfs. eine weitere mündliche Prüfung beschließen Fachspezifische Prüfungsanforderungen sind zu bedenken, (z. B. Mathematik: Analysis Pflichtthema)

15 5.1 mündlichen Prüfung Meldung zur Prüfung : 6. Februar 2012 (6. St. bei Tutor/in) Prüfungstermine: ab Mai 2012 Vorbereitung der Prüfung: 20 Minuten Vorbereitungszeit Dauer der Prüfung: 20 Minuten Davon etwa die Hälfte „möglichst frei gehaltener Vortrag“ Zweite Hälfte: „themagebundenes Gespräch“

16 Wer darf zuschauen? 5.1 mündlichen Prüfung Alle LL der Schule
Schulaufsichtsbeamte Schulträger (nach Einladung durch SL) Elternbeirat (nach Einladung durch SL) SV (falls nicht Prüfungsteilnehmer, nach Einladung durch SL) SuS der Stufe 12 (mit Zustimmung des Schülerin oder des Schülers) Keine Verwandten!

17 Grundsätzlich wie schriftliche Prüfungen
5.1 mündlichen Prüfung Bewertung Grundsätzlich wie schriftliche Prüfungen Zusätzlich: Die Fähigkeit, auf Fragen und Einwände sachgerecht einzugehen, Hilfen zu verwenden sowie dabei den eigenen Standpunkt deutlich darzustellen und zu begründen, kommt als weiterer Gesichtspunkt hinzu Bekanntgabe der Noten in der Regel am Ende des Prüfungstages der Schülerin/des Schülers

18 5.2 Präsentationsprüfung

19 5.2 Präsentationsprüfung
Meldung am 6. Februar 2012 Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium Bekanntgabe des Themas: 30. März 2012 Danach 4 Schulwochen Bearbeitungszeit Abgabe der Dokumentation 11. Mai 2012 Prüfungen ab 22./23. Mai 2012

20 5.2 Präsentationsprüfung
Ablauf: Aufgabenstellung (30. März 2012) und Protokoll Nur Mittel der Schule sind erlaubt Alle Quellen und Hilfsmittel sind anzugeben Eine Woche vor der Präsentation ist eine Dokumentation abzugeben: Montag, 11. Mai 2012 Wird sie nicht abgegeben, ist die Prüfung nicht bestanden

21 5.2 Präsentationsprüfung
Prüfung dauert in der Regel 30 Minuten Selbstständige Präsentation etwa 15 Minuten Kolloquium etwa 15 Minuten Beide Prüfungsteile werden nicht getrennt bewertet, sondern grundsätzlich zusammen

22 5.2 Präsentationsprüfung
Bewertung: Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Information … Strukturierung der Präsentation … Sachgerechter Einsatz der Medien, Qualität der audio-visuellen Unterstützung Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung Kommunikative (einschließlich rhetorischer) Fähigkeiten Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode … aus: Hinweise zum 5. Abiturprüfungsfach, ABl. 5/04, S

23 6. Berechnung der Gesamtqualifikation

24 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
mind. 300 Punkte – max. 900 Punkte Grundkurs-bereich 24 Grundkurse: mind. 120 Punkte (~  5 Punkte) max. 360 Punkte Leistungskurs- bereich 8 Leistungskurse: mind. 80 Punkte (~  5 Punkte x 2) max. 240 Punkte Abiturbereich- bereich 5 Prüfungsfächer: mind. 100 Punkte (~  5 Punkte x 4) max. 300 Punkte


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