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Veröffentlicht von:Hinrich Schmall Geändert vor über 10 Jahren
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Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v.
Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v. von der Regierung der Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung; Teilgebiet Bewertung von Nutzungsbeschränkungen in Wasser- und Naturschutzgebieten Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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Was bedeutet ein Wasserschutzgebiet für einen Landwirt ?
Nutzungsauflagen (org. Düngung, Zwischenfrucht, Umbruch), erhöhter Aufwand in der Flächenbewirtschaftung und im allgemeinen Betriebsablauf u. U. Ausgleichsanspruch, der durchzusetzen ist (§ 4, Abs. 19 WHG; Beschränkung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken) Minderung in der Bonität bei Kreditverhandlungen i.d.R. keine Mindererträge und wenig zusätzliche bedeutende Aufwendungen = unterschiedliche Auswirkungen von „kaum von Belang“ bis „existenzbedrohend“ je nach Auflagen, Region, Betriebsindividualität bzw. Produktionsschwerpunkt auch unterschiedliche subjektive Wahrnehmung Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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Optimierung der mineralischen und organischen Düngung
Schnittstellen Optimierung der mineralischen und organischen Düngung (Höhe, Art, Zeitpunkt) Optimierung des Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Fruchtfolgegestaltung (Acker oder Grünland ? Mais oder Kleegras ? Weizen oder Roggen?) = unabhängig vom Wasserschutzgebiet wird der Landwirt in diesen Punkten ein Optimierung anstreben - ! DAS IST DIE CHANCE ! - Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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+ deutliche Minderung der Grundwasserbelastung
Lösungsweg Kooperation des Wasserversorgungsunternehmen mit dem Landwirt im Schnittstellenbereich auf privatrechtlicher Basis Ziele dauerhafte und faire Regelung der aus der WVO resultierenden Ausgleichsansprüche + deutliche Minderung der Grundwasserbelastung + dauerhafte Verankerung der Ziele des Grundwasserschutzes bei den Landwirten Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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Wie komme ich zu einer Kooperation ?
Verhandeln – Reden – Gespräche führen …. Gemeinsamer Besuch bei schon existierenden Kooperationen Vertrauen erarbeiten Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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Mögliche Inhalte einer privatrechtlichen Vereinbarung
Beschränkungen der Düngung Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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Bestimmungen zur Fruchtfolgegestaltung
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Bestimmungen zum Zwischenfruchtanbau
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Bestimmungen zur Produktionstechnik
Sehr viele Maßnahmen mit Auswirkungen bekannt und teils überprüft; Landesanstalt für Landwirtschaft Freising TUM München Weihenstephan Landesamt für Umwelt Ausgsburg Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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Anspruchsvolle Kooperation mit harten fordernden Auflagen
2 Möglichkeiten Anspruchsvolle Kooperation mit harten fordernden Auflagen Teilnahmequote nicht hoch Hohe Zahlungen seitens des WVU Zielerreichung kalkulierbarer „Problemfälle“ werden nicht teilnehmen Einfache Kooperation mit wenig fordernden Auflagen, aber erfolgsorientiert Hohe Teilnahmequote Hoher Betreuungs- und Beratungsbedarf Integrationsmöglichkeit für „Problemfälle“ Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg September 2008
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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